Sanktionen gegen Oligarchen: Dreamliner und ein Privatjet: USA wollen Flugzeuge von Abramowitsch beschlagnahmen
Der Oligarch steht wegen seiner Nähe zum russischen Präsidenten Wladimir Putin in der Kritik.
Foto: dpaNew York. Der Oligarch Roman Abramowitsch gerät immer stärker ins Visier der amerikanischen Justiz. Infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine wollen US-Behörden zwei Flugzeuge des Putin-nahen Oligarchen im Wert von mehr als 400 Millionen Dollar beschlagnahmen. Es handle sich um einen sogenannten Dreamliner, eine Boeing 787-8, und einen Privatjet des Herstellers Gulfstream.
Einen entsprechenden Vollstreckungsbefehl hat der zuständige Bundesrichter in New York bereits unterschrieben. Damit könnten die US-Behörden die Flugzeuge des Russen festsetzen. Als Grundlage dafür dienen die wegen des Kriegs verhängten US-Exportkontrollen. Sie treffen auch Flugzeuge, die größtenteils in den USA hergestellt wurden.
Die Beschlagnahmung dürfte allerdings nicht einfach werden: Abramowitschs Boeing befindet sich nach Angaben der US-Justiz derzeit in Dubai. Die Gulfstream-Maschine dagegen stehe in der russischen Hauptstadt Moskau. Damit ist unklar, ob und wann die US-Behörden der Flugzeuge habhaft werden könnten.
Abramowitsch hatte die Maschinen im März ohne eine Sondergenehmigung der zuständigen Behörde des US-Handelsministeriums ausgeflogen. Damit hat er gegen die Sanktionen verstoßen, die die USA wegen des Ukrainekriegs verhängt haben.
Das Handelsministerium hat diese Woche deshalb auch ein Verfahren eröffnet, das zu einer Strafzahlung führen könnte. Die maximale Höhe der Gebühr sei der doppelte Wert der Flugzeuge, hieß es aus dem Ministerium. Den Wert der Boeing-Maschine gab die US-Justiz mit rund 350 Millionen Dollar an, die Gulfstream soll etwa 60 Millionen Dollar wert sein.
Russen sind in den USA vorsichtiger
Zwar sind russische Investoren bereits nach dem Überfall auf die Krim im Jahr 2014 in den USA grundsätzlich etwas vorsichtiger geworden. Aber noch immer haben Oligarchen und kremlnahe Millionäre ihre Gelder teilweise in Immobilien zwischen New York und Miami in Florida angelegt.
>> Lesen Sie hier auch: Der Kater nach dem Russen-Rausch: Am Mittelmeer fehlen die Oligarchen
Allein in Manhattan gehörten sechs extrem wohlhabenden russischen Investoren laut den Recherchen der „New York Post“ zu Beginn des Ukrainekriegs Immobilien im Wert von mehr als einer halben Milliarde Dollar. Auch in Hedgefonds sollen Oligarchen über verzweigte Briefkastengesellschaften investiert haben.
Abramowitsch selbst hatte sein Vermögen größtenteils außerhalb der USA angehäuft. Bereits eine Woche nach der Invasion in die Ukraine hatte er angekündigt, seinen Londoner Fußballverein Chelsea zu verkaufen.
Im Mai hat die britische Regierung den Verkauf für drei Milliarden Dollar an Todd Boehly genehmigt, dem auch das Baseballteam der Los Angeles Dodgers gehört. Es war der höchste Preis, der je für ein Sportteam bezahlt wurde. Die Erlöse sollen laut Abramowitsch „allen Opfern des Kriegs in der Ukraine zugutekommen“.
Politiker wollen beschlagnahmte Vermögen für Wiederaufbau der Ukraine nutzen
Wie genau das gehen soll, ist noch unklar. Viele Politiker mögen zwar die Idee, die teilweise zerstörte Ukraine mit den eingefrorenen Vermögen russischer Oligarchen wieder aufzubauen. Ziemlich salopp brachte der EU-Außenbeauftragte Josep Borrell diesen Wunsch gegenüber der „Financial Times“ zum Ausdruck: „Wir haben das Geld in unseren Taschen“, sagte er vor einigen Wochen. Damit meinte er unter anderem die von der EU eingefrorenen russischen Privatvermögen.
Die rechtlichen Hürden, an diese Gelder zu gelangen, sind allerdings hoch: „Der juristisch stark verankerte Eigentumsschutz wird große Würfe verhindern“, sagt Andreas Müller, Professor für Europa- und Völkerrecht an der Universität Innsbruck.
Um die Vermögen von Oligarchen zu konfiszieren, wie sich das gewisse Politiker vorstellten, sei ein direkter Zusammenhang zwischen Vermögenserwerb und dem völkerrechtswidrigen Verhalten Russlands notwendig.
>> Lesen Sie hier auch: Dissidenten, Oligarchen und sieben Millionen Touristen: Warum Russen die Türkei lieben
Russlands Kriegsschuld ist zwar unbestritten. Die Regierung des Landes hat mit dem neuerlichen Angriff auf die Ukraine schwer gegen das Völkerrecht verstoßen. Und die Charta der Uno verbietet den Mitgliedern, Gewalt gegen andere Staaten anzuwenden, um eigene Interessen durchzusetzen.
Halten sich die Staaten nicht an dieses Gebot, haben die Opfer Anspruch auf Entschädigung. Aber diese wird kaum von den Oligarchen kommen, eben weil eine Konfiskation eine strafrechtliche Verurteilung voraussetzt.
Jurist Müller sagt, man könne etwa Unternehmer enteignen, die im Donbass im Zuge des Kriegs Bodenschätze oder Getreide geplündert hätten und so reich geworden seien. Solche räuberischen Geschäftsleute ausfindig zu machen dürfte allerdings schwierig werden – zumal es kaum viele von ihnen geben wird.
Doch gilt diese enge juristische Auslegung auch für Unternehmer, die beispielsweise Stahl herstellen und ihn an russische Panzerproduzenten liefern? Das sei ist eine schwierige Frage, so Müller, die nicht eindeutig zu beantworten sei.
Beschlagnahme von Vermögen ist auch in den USA schwierig
Mittlerweile hat aber auch die EU-Kommission offenbar eingesehen, dass sich Borrell mit seinen Aussagen rechtlich auf dünnem Eis bewegt. Ende Mai hat die Kommission bloß noch vorgeschlagen, dass ein Verstoß gegen EU-Sanktionen einen Strafbestand darstellen soll. Kriminell wird demgemäß künftig sein, wenn Sanktionierte zum Beispiel beschlagnahmte Jachten in internationale Gewässer verschieben oder Vermögen hinter Tarnfirmen verstecken.
Wie schwierig es auch in den USA ist, Vermögen einfach zu konfiszieren, zeigt der Fall eines 36-stöckigen Hochhauses in New York: Staatsanwälte hatten das Bürogebäude in Manhattan 2008 beschlagnahmen wollen, weil die Besitzer mutmaßlich der iranischen Regierung angehörten, gegen die Sanktionen verhängt waren.
Es dauerte bis ins Jahr 2017, bis ein Geschworenengericht die Genehmigung dafür erteilte, zwei Jahre später machte ein Berufungsgericht das Urteil wegen Formfehlern wieder rückgängig. „Es gibt keine Abkürzungen im Rechtsstaat“, schrieb der zuständige Richter Richard Wesley dazu. In den USA ist das Privatvermögen ein hohes Gut, das auch von der Verfassung geschützt wird.