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USAUS-Berufungsgericht erklärt Trumps Zölle für illegal

Ein Gericht hat die meisten von Trump verhängten Zölle untersagt. Der Präsident kritisiert das Urteil scharf. Vorerst bleiben die Abgaben bestehen – der Fall dürfte vor dem Supreme Court landen.Felix Holtermann, Laurin Meyer 30.08.2025 - 00:01 Uhr Artikel anhören
Donald Trump: Die meisten seiner Zölle wurden für illegal erklärt – ein Schlag für die Handelspolitik des Weißen Hauses. Foto: JUSTIN LANE/EPA/POOL/AP/dpa

San Francisco, New York. Ein US-Berufungsgericht hat am Freitagabend (Ortszeit) die meisten der von Präsident Donald Trump verhängten Zölle für illegal erklärt. Damit greift das Gericht ein zentrales wirtschaftspolitisches Instrument des Republikaners frontal an.

Die Richter ließen die Zölle jedoch bis Mitte Oktober in Kraft, damit die Streitparteien beim Supreme Court Berufung einlegen können. Es ist höchstwahrscheinlich, dass der Oberste Gerichtshof der USA final über die Rechtmäßigkeit der Abgaben entscheiden wird. Darüber hinaus soll ein untergeordnetes Gericht klären, wen genau die Entscheidung betrifft.

Trump reagierte scharf auf das Urteil. Auf seiner Plattform Truth Social schrieb der Präsident, ein Wegfall der Zölle wäre „eine totale Katastrophe“ für die USA. Das Ende der Einnahmen würde das Land „buchstäblich zerstören“.

Die Entscheidung des „stark parteiischen Berufungsgerichts“ sei falsch, da ein enormes Handelsdefizit gegenüber anderen Ländern die USA schwäche. „Mit Hilfe des Obersten Gerichtshofs“ werde er die Zölle „zum Wohle der Nation“ einsetzen, so Trump weiter. Alle Abgaben blieben in Kraft.

Das Urteil betrifft sowohl die im April im Rahmen des von Trump vom Zaun gebrochenen Handelskriegs erlassenen weltweiten Aufschläge von zehn Prozent als auch die Sonderabgaben für als feindlich eingestufte Handelspartner sowie die Spezialzölle auf Importe aus China, Kanada und Mexiko vom Februar. Nicht von der Entscheidung betroffen sind Zölle, die auf anderer rechtlicher Grundlage erlassen wurden, wie etwa die Abgaben auf Stahl- und Aluminiumimporte.

Gericht sieht keinen Notstand

Mit seiner Entscheidung vom Freitag bestätigte das Berufungsgericht für den Bundesbezirk (U.S. Court of Appeals for the Federal Circuit) ein früheres Urteil des US-Gerichtshofs für internationalen Handel mit Sitz in New York  Mai. Demnach hat Trump zu Unrecht ein Notstandsgesetz herangezogen, um Zölle zu verhängen.

Das betreffende Gesetz räumt dem Präsidenten zwar erhebliche Befugnisse ein. „Aber keine dieser Maßnahmen schließt ausdrücklich die Befugnis ein, Zölle, Abgaben oder Ähnliches zu erheben, oder die Befugnis, Steuern zu erheben“, hieß es in der Urteilsbegründung.

Handelskrieg

Trumps Zollstreit gerät außer Kontrolle – ein Ausweg bleibt

Trump hatte die Zölle mit dem „International Emergency Economic Powers Act“ (IEEPA) von 1977 begründet. Dieses Gesetz ermächtigt den Präsidenten, auf „ungewöhnliche und außerordentliche“ Bedrohungen während eines erklärten nationalen Notstands zu reagieren. Zölle werden darin jedoch nicht erwähnt. Es sei unwahrscheinlich, „dass der Kongress bei der Verabschiedung des IEEPA beabsichtigt hatte, von seiner bisherigen Praxis abzuweichen und dem Präsidenten eine unbegrenzte Zollbefugnis zu erteilen“, hieß es in dem Urteil weiter.

Geklagt hatten fünf kleine US-Unternehmen sowie zehn von den Demokraten und zwei von den Republikanern regierte Bundesstaaten. Sie argumentierten, die Verfassung räume dem Kongress und nicht dem Präsidenten die Befugnis zur Erhebung von Steuern und Zöllen ein. Insgesamt sind mindestens acht Klagen gegen Trumps Aufschläge anhängig.

Trump setzt auf den Supreme Court

Laut den Berufungsrichtern, die mit einer Mehrheit von sieben zu vier entschieden, muss die Vorinstanz nun prüfen, ob das Urteil für alle Betroffenen der Zölle gilt oder nur für die Streitparteien des Verfahrens. Dem dreiköpfigen Gremium der Vorinstanz gehörte auch ein Richter an, der von Trump in seiner ersten Amtszeit ernannt worden war. Auch ein anderes Gericht in Washington hatte geurteilt, dass das IEEPA-Gesetz die Zölle nicht erlaubt.

Als finale Instanz muss nun aller Voraussicht nach der Supreme Court entscheiden. Trump dürfte sich erhoffen, dass das mehrheitlich konservativ besetzte Gericht ihm in den kommenden Wochen Recht gibt.

Historischer Moment – US-Präsident Donald Trump gibt im April im Garten des Weißen Hauses umfassende Zölle bekannt. Foto: Evan Vucci/AP/dpa

Der Präsident hatte am von ihm ausgerufenen „Liberation Day“ im April einen weltweiten Basiszollsatz von zehn Prozent ausgerufen. Höhere sogenannte Gegenzölle auf eine lange Liste an Handelspartnern setzte er zwischenzeitlich außer Kraft, um Verhandlungen über Handelsabkommen zu ermöglichen.

Laut der Zeitung „Wall Street Journal“ hatten Regierungsanwälte im Vorfeld in einem Schreiben an das Berufungsgericht davor gewarnt, dass eine Entscheidung gegen den Präsidenten „katastrophale Folgen“ haben würde. Sie verwiesen demnach auf die bereits erzielten Handelsdeals mit der EU, Indonesien, den Philippinen und Japan.

Die USA wären „nicht in der Lage, die Billionen Dollar zurückzuzahlen, zu deren Zahlung sich andere Länder bereits verpflichtet haben, was zu einem finanziellen Ruin führen könnte“, warnten die Anwälte. „Eine erzwungene Auflösung der Vereinbarungen“ dürfte demnach zu einer Weltwirtschaftskrise wie im Jahr 1929 führen.

„Gefährliche diplomatische Blamage“ befürchtet

Rechtsexperten gehen davon aus, dass die US-Regierung bislang geleistete Zahlungen zurückerstatten muss, sollte der Oberste Gerichtshof die Zölle nach dem IEEPA für unzulässig erklären. Trump erhofft sich eigentlich Milliardeneinnahmen durch die Sonderabgaben.

Handelsstreit

Hohe Zoll-Einnahmen: Trumps Profitplan dürfte sich als Fehlkalkulation erweisen

Erst in dieser Woche prognostizierte US-Finanzminister Scott Bessent, dass die Zölle jährlich weit mehr als 500 Milliarden Dollar in die Haushaltskasse spülen könnten. Die Regierung hatte nach Angaben des Finanzministeriums im vergangenen Monat fast 30 Milliarden Dollar an Zöllen eingenommen. Das ist ein Anstieg um 242 Prozent im Vergleich zum Juli vergangenen Jahres.

Bessent warnte zudem davor, dass ein Urteil gegen den Präsidenten der Außenpolitik der USA ernsthaft schaden würde: So drohe eine „gefährliche diplomatische Blamage“.

Anhaltende Unsicherheit

Aus Sicht von Beobachtern hat Trump Alternativen, um zumindest Teile seiner Zollpolitik auch bei einem weiteren abschlägigen Urteil umzusetzen. Abschnitt 338 des Handelsgesetzes von 1930 erlaubt es der Regierung etwa, Sonderabgaben von bis zu 50 Prozent gegen Länder zu verhängen, die diskriminierende Handelspraktiken gegen die USA anwenden.

Auch Abschnitt 301 des Handelsgesetzes von 1974 richtet sich gegen unfaire ausländische Maßnahmen und gibt dem Präsidenten die Befugnis, Zölle auf sämtlichen Ebenen zu verhängen. Allerdings wäre zuvor eine Untersuchung notwendig. Daneben kann Trump nach dem „Trade Expansion Act“ von 1962 sektorspezifische Zölle erheben, wenn er etwa durch die Abhängigkeit von Importen bestimmter Waren die nationale Sicherheit bedroht sieht.

„Wir gehen davon aus, dass sich die Einführung sektorbezogener Zölle beschleunigen wird und dass bald weitere Maßnahmen angekündigt werden“, mutmaßten die Analysten der niederländischen Großbank ING bereits im Mai als Konsequenz aus dem erstinstanzlichen Urteil. Schon damals warnten sie vor „zu großer Erleichterung oder gar Übermut“.

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Die Unsicherheit für Amerikas Handelspartner und damit für die Weltwirtschaft bleibt mit dem Urteil vom Freitag jedenfalls vorerst bestehen.

Mit Material von Reuters und Bloomberg.

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