USA: Zollstreit vor dem Supreme Court – Trump schickt Finanzminister
Washington. US-Präsident Donald Trump wird am Mittwoch nicht persönlich an der Anhörung vor dem Obersten Gerichtshof zu seiner Zollpolitik teilnehmen. Sein Finanzminister Scott Bessent hingegen kündigte seine Teilnahme an.
„Ich werde tatsächlich hingehen und – hoffentlich in der ersten Reihe – zuhören und die Verhandlung hautnah miterleben“, sagte Bessent am Montag dem Sender Fox News. Auf die Frage, ob seine Anwesenheit als Versuch der Einschüchterung der Richterinnen und Richter kritisiert werden könne, sagte Bessent: „Sie können sagen, was sie wollen. Ich bin dort, um zu betonen, dass es sich um einen wirtschaftlichen Notstand handelt.“
Trump hatte erklärt, er wäre bei den Anhörungen auch gerne dabei, schloss aber einen solchen höchst ungewöhnlichen Auftritt aus, um nicht von der Sache abzulenken. „Es geht nicht um mich, es geht um unser Land“, sagte er am Sonntag.
Der Oberste Gerichtshof wird sich mit der Frage befassen, ob der republikanische Präsident mit der Anwendung des International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) zur Einführung weitreichender Einfuhrzölle gegen Bundesrecht verstoßen hat. Untergeordnete Gerichte haben bisher entschieden, dass der Präsident nach dem IEEPA nicht befugt sei, Zölle zu erheben, diese aber bis zur Entscheidung des Supreme Courts in Kraft gelassen.
Bessent bezeichnete die Anhörung als „Angelegenheit der nationalen Sicherheit“. Er versicherte jedoch, dass Notfallpläne vorlägen.
Bessent hält Handelsabkommen für stabil
Im vergangenen Monat sagte er vor Journalisten, dass im Falle einer Entscheidung des Gerichts gegen die Trump-Regierung „zahlreiche andere Befugnisse zur Verfügung stehen, auf die wir zurückgreifen können“. Auch zahlreiche Handelsabkommen seien in Kraft. „Ich glaube daher nicht, dass Länder aus diesen Abkommen aussteigen werden.“
Im neunköpfigen Supreme Court sind Konservative in der Mehrheit, allein drei von ihnen hatte Trump in seiner ersten Amtszeit nominiert. Bislang war das Gericht abgeneigt, seine außergewöhnliche Ausübung der Exekutivgewalt zu begrenzen.