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Wikileaks-GründerGericht: Julian Assange darf gegen Auslieferung Berufung einlegen

Assanges mögliche Auslieferung verzögert sich damit weiter. Die juristische Auseinandersetzung mit den USA dürfte noch einige Zeit in Anspruch nehmen. 24.01.2022 - 12:01 Uhr Artikel anhören

Die mögliche Auslieferung in die USA, hatte Proteste in London ausgelöst.

Foto: Reuters

London. Wikileaks-Gründer Julian Assange darf vor dem Obersten Gerichtshof des Vereinigten Königreichs gegen seine Auslieferung an die USA in Berufung gehen. Dies entschied der britische High Court am Montag. Damit bahnt sich ein neues Kapitel im jahrelangen Justizdrama um den Gründer der Enthüllungsplattform an, der seit 2019 im Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh einsitzt.

US-Staatsanwälte haben Assange wegen der Veröffentlichung Tausender Seiten von militärischen und diplomatischen Dokumenten wegen Spionage und Computermissbrauchs angeklagt. Mit der Aktion habe der Gründer von Wikileaks Menschenleben gefährdet, so der Vorwurf. Seine Anwälte erklären, dass Assange als Journalist agiert habe. Als solcher gelte für ihn das Recht auf Presse- und Meinungsfreiheit, zumal durch die Wikileaks-Veröffentlichungen Fehlverhalten der US-Streitkräfte im Irak und Afghanistan offengelegt worden sei.

Vor rund einem Jahr hatte eine Bezirksrichterin in London einen US-Antrag auf eine Überstellung Assanges mit Verweis auf dessen psychischen Zustand abgelehnt. Er könnte sich unter den harschen Haftbedingungen in Amerika etwas antun, hieß es zur Begründung.

Später sicherte die US-Seite eine menschliche Behandlung Assanges zu. Im Dezember kippte der High-Court die Entscheidung der Vorinstanz und ebnete damit den Weg für dessen mögliche Überstellung. Die Zusagen der USA, wonach sie mit Assange human umgehen würde, reichten aus, befanden die Richter am High Court. Schließlich handele es sich um verbindliche Versprechen, die eine Regierung der anderen gegeben habe.

Assanges Anwälte wandten indes ein, dass den US-Garantien nicht zu trauen sei. Die Zusage, dass ihr Mandant nicht Extrembedingungen ausgesetzt würde, sei bedeutungslos, da sie unter Vorbehalt gemacht worden sei und nach Gutdünken der US-Behörden wieder geändert werden könne, argumentierten sie. Seine Anwälte beantragten daher, dass Assange eine Überstellung vor dem höchsten Gerichts Großbritanniens anfechten könne - mit Erfolg.

dpa, ap
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