Gesetzesbeschluss: Drei neue Wege zur elektronischen Patientenakte
Der Bundestag hat am Freitag das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz beschlossen.
Foto: Imago/Westend61Berlin. Für gesetzlich Versicherte soll der Zugang zur elektronischen Patientenakte (ePA) einfacher werden. Der Bundestag hat am Freitag mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz drei Maßnahmen beschlossen. „Wir setzen damit einen Prozess in Gang, dass die elektronische Patientenakte genutzt werden kann“, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) im Plenum. Handelsblatt Inside gibt einen Überblick.
Die erste Anmeldung in der ePA ist hürdenreich. In der digitalen Akte sollen künftig die Gesundheitsdaten von Versicherten gespeichert werden. Die Versicherten müssen sich bei der Registrierung für die Akte identifizieren. Sie weisen dabei mit einem Ausweis nach, dass es sich um sie selbst handelt. So soll sichergestellt werden, dass nur sie auf ihre persönlichen Daten zugreifen. Die Identifizierung ist bei allen Anwendungen des Gesundheitsdatennetzwerks Telematikinfrastruktur (TI) nötig.
Identifizierung in der Apotheke
Die Identifizierung soll künftig in Apotheken möglich sein. Aktuell müssen Versicherte dafür in der Regel eine Filiale ihrer Krankenkasse aufsuchen. Der Gesetzgeber kritisiert dies in der Begründung des Gesetzes: „Je nach Größe der Krankenkasse, Anzahl der Geschäftsstellen und regionaler Verbreitung entstehen so Hemmnisse für eine zügige Fortentwicklung der Digitalisierung der Versorgung.“ Aus diesem Grund werde den Apotheken ermöglicht, die erforderliche Identifizierung durchzuführen.