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TelematikinfrastrukturÄnderung bei der geplanten Monatspauschale

Das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz steht kurz vor der Verabschiedung. Die Finanzierung der Anbindung an die Telematikinfrastruktur wurde noch einmal neu verhandelt.Annette Dönisch 27.11.2022 - 09:30 Uhr Artikel anhören

Das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz soll am Freitag im Bundestag beschlossen werden.

Foto: imago stock&people

Berlin. Am Freitag will der Bundestag das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz beschließen. Das Gesetz, das auch weitreichende Änderungen für die Digitalisierung des Gesundheitswesens vorsieht, wurde zuletzt kontrovers diskutiert. Die letzten Änderungsanträge verhandelten die Ampelfraktionen vergangene Woche.

Ärzte und andere Heilberufler sollen künftig eine monatliche Pauschale für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) erhalten – der Preis soll für einen Zeitraum von zwei Jahren festgesetzt werden. Bisher war geplant, den Monatspreis für eine Laufzeit von sechs Jahren zu bestimmen.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) sollen den Preis bis zum 30. April 2023 aushandeln. Zuvor sahen die Pläne vor, dass die monatliche Pauschale anhand der Kosten berechnet wird, die aktuell für die Anschaffung der TI-Komponenten und die laufende TI-Anbindung anfallen. Die TI ist eine Plattform im Internet, über die Gesundheitsdaten wie die der elektronischen Patientenakte und des elektronischen Rezepts gesichert ausgetauscht werden sollen.

TI-Pauschale könnte Kosten senken

Der FDP-Bundestagsabgeordnete Maximilian Funke-Kaiser geht davon aus, dass die monatliche Pauschale Vorteile bieten wird. „Eine monatliche Pauschale ist eine Arbeitserleichterung für Ärzte“, sagte der Gesundheitspolitiker Handelsblatt Inside. Die Ärzte müssten sich dann nicht mehr selbst um einen funktionierenden TI-Anschluss kümmern, sondern könnten dies einem Anbieter überlassen. Eine Monatspauschale führe zudem zu sinkenden Preisen und mehr Wettbewerbsdruck. Aktuell müssten die Ärzte sämtliche Geräte wie Konnektoren und Kartenlesegeräte über zahlreiche Einzelposten-Erstattungen abrechnen.

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