Stromverbrauch: Bei wem Netzbetreiber ab 2024 den Strom drosseln dürfen
Aus solch einer Wallbox könnte im Ernstfall langsamer Strom fließen.
Foto: imago images/Martin BŠuml FotodesignDüsseldorf. Es ist eine simple Angabe, die der Mitarbeiter in seinen Computer tippt: 2 kW, Enter. Das Resultat lässt sich zunächst auf einem großen Bildschirm beobachten. Er zeigt eine Kurve, die fällt wie ein Aktienkurs. Die Stromzufuhr wird gedrosselt, sie sinkt bis auf zwei Kilowatt - auf 2 kW.
Und das hat praktische Folgen: Die Wärmepumpe des Gebäudes schaltet ihre Heizstäbe aus, die Elektroautos im Hof können nur noch im Schneckentempo laden. Zumindest passiert das in der Simulation, mit welcher der Verein EEBUS in einem Labor in Köln durchspielt, was passiert, wenn der Strom wegbleibt.
Schon in einem Monat kann ein ähnliches Szenario überall in Deutschland Realität werden. Dann dürfen die Betreiber von Stromverteilnetzen Wärmepumpen, Elektroautos oder Batteriespeichern den Strom drosseln, falls dem Netz Überlastung droht.
Ab Januar 2024 gilt der neue Paragraf 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Er regelt, wer betroffen ist, wann es zu Stromkürzungen kommen kann. Er regelt aber auch, was Haushalte an der neuen Maßnahme verdienen können. Welche Details seit heute feststehen – was sie für Verbraucher bedeuten.