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Krypto Steuer – so funktioniert die Besteuerung von Bitcoin & Co.

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Iris Schulte-Renger
04.12.2025 – 19:39 Uhr aktualisiert
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Bitcoin vor Euroscheinen - Symbolbild für das Thema Krypto Steuer AB
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Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Erst wenn beim Handel mit Digitalwährungen Gewinne über der Freigrenze von 1.000 Euro realisiert werden, entsteht unter Umständen die Verpflichtung, die Krypto Steuer zu zahlen.
  • Nach einer einjährigen Haltefrist – auch bekannt als Spekulationsfrist – ist es allerdings möglich, steuerfreie Krypto Verkäufe zu tätigen. Erträge aus Staking, Mining, Lending oder Bounties gelten allerdings als Einkommen; hier greifen eigene Freigrenzen und Regeln.
  • Wer mit Digitalwährungen handeln möchte, muss sich zunächst für ein Depot bei einer Handelsplattform wie etwa Bitpanda, Trade Republic, eToro, Finanzen.net Zero oder Bitvavo entscheiden.

Mittlerweile ist aus Kryptowährungen ein Markt entstanden, der Millionen Menschen erreicht. Mit dem Wachstum kam auch eine neue Realität, denn es wurde klar: Digitale Werte bewegen echtes Geld. Und sobald Geld ins Spiel kommt, folgt das Steuerrecht.

Der Begriff Krypto Steuer wirkt auf viele wie ein trockenes Kapitel in einem noch trockeneren Lehrbuch. Die meisten kommen erst mit ihm in Berührung, wenn ein Chart plötzlich grün aufleuchtet und ein spontaner Verkauf ansteht. Schnell entsteht die Frage: Ist der Gewinn jetzt steuerpflichtig?

Die Regeln sind klar. Wer sie kennt, meistert den steuerlichen Teil des Krypto-Universums deutlich entspannter. Das Beste: Es braucht kein Studium, um die Krypto Steuer zu meistern – nur klare Orientierung.

Wie der Staat digitale Werte einordnet

Steuern beginnen selten mit komplizierten Berechnungen. Fast immer beginnt alles mit einer simplen Frage: „Was ist dieses Ding eigentlich für den Staat?“

Bei Kryptowährungen fällt die Antwort eindeutig aus: Digitale Werte gelten als sonstige Wirtschaftsgüter. Sie sind keine Währung, keine Aktie und auch kein Zinsprodukt. Eher ein Wertgegenstand, den man kauft und später hoffentlich zu einem besseren Preis verkauft.

Damit folgt die Besteuerung dem Prinzip privater Veräußerungsgeschäfte – wer etwas kauft, hält und wieder verkauft, bewegt sich in diesem Bereich.

Und genau diese Einordnung legt fest:

• wie Gewinne zu versteuern sind,
• welche Fristen gelten,
• welche Freigrenzen relevant werden,
• und wie bestimmte Vorgänge steuerlich eingeordnet werden.

Die einjährige Spekulationsfrist – die wichtigste Regel

Keine Regel bei der Krypto Steuer wird häufiger erwähnt – und kaum eine bringt so große Vorteile wie die einjährige Haltefrist.

Sie funktioniert so: Wer eine digitale Einheit mindestens zwölf Monate hält, darf sie anschließend steuerfrei veräußern.

Diese Frist startet automatisch, unabhängig von der Kursentwicklung oder der Börse. Sie beginnt am Tag des Kaufs und endet exakt ein Jahr später. Ein Verkauf einen Tag nach Ablauf der Frist bleibt vollständig steuerfrei, egal, ob der Gewinn bei 200, 2.000 oder 200.000 Euro liegt.

Diese Haltefrist, auch Spekulationsfrist genannt, belohnt also Geduld und erschwert impulsives Handeln. Gleichzeitig eröffnet sie reale Steuereffizienz, weil lange Haltedauern aus steuerlicher Sicht attraktiv sind.

Bei Verkäufen innerhalb dieser Frist gelten Gewinne allerdings als steuerpflichtig. Der Steuersatz richtet sich dann nach dem persönlichen Einkommensteuersatz und kann – abhängig vom gesamten zu versteuernden Einkommen – zwischen null und 45 Prozent liegen.

So werden die Gewinne berechnet

Gewinne aus Veräußerungen folgen einem simplen Muster:

Veräußerungspreis – Anschaffungskosten = Gewinn oder Verlust

Die Anschaffungskosten ergeben sich aus dem Kaufpreis inklusive zugehöriger Gebühren. Beim Verkauf mindern Transaktionskosten den Gewinn. Sämtliche Berechnungen folgen der Reihenfolge, die die FiFo-Methode (siehe weiter unten) vorgibt.

Verluste innerhalb der Jahresfrist können mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. Ein Verlustvortrag oder Rücktrag ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Dadurch sinkt die steuerliche Belastung im betreffenden oder im vorangegangenen Jahr.

Die Freigrenze: Für kleine Gewinne bietet das Gesetz Erleichterungen

Auch kleine Gewinne profitieren von einer klaren Regel: Es existiert eine Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr.

Diese Freigrenze gilt für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen, nicht nur für Kryptowährungen. Wer also im selben Jahr ein altes Fahrrad mit 200 Euro Gewinn verkauft hat, verkleinert theoretisch den Spielraum beim Kryptohandel.

Wichtig ist hier der Unterschied zwischen Freigrenze und Freibetrag. Eine Freigrenze schützt nur Gewinne unterhalb der Freigrenze. Sobald die Grenze überschritten wird, ist aber der gesamte Betrag steuerpflichtig.

Für Einkommen aus Staking, Mining, Lending oder Bounties gibt es eine weitere Freigrenze – sie liegt 256 Euro pro Jahr (später mehr dazu).

Auch jeder Tausch wirkt steuerlich wie ein Verkauf

Kryptomärkte funktionieren dynamisch. Viele tauschen Bitcoin in Ether, nutzen Stablecoins, kaufen NFTs oder bezahlen gelegentlich online mit Coins. Das Steuerrecht betrachtet diese Vorgänge ebenfalls als einen Verkauf des ursprünglichen Tokens. Wer Werte abgibt, verkleinert sein Vermögen an dieser Stelle – und genau das betrachtet das Steuerrecht. Es spielt keine Rolle, ob im Gegenzug Euro, eine andere Kryptowährung oder eine Ware kommt.

Der steuerliche Verkauf löst eine Gewinnermittlung aus. Maßgeblich ist der Wert im Zeitpunkt der Veräußerung. Das bedeutet:

  • Bitcoin gegen Ether tauschen bedeutet: Verkauf von Bitcoin
  • Bezahlen eines Laptops mit digitalen Werten bedeutet: Verkauf zum Marktwert
  • Wechsel in Stablecoins bedeutet: Verkauf

All das folgt einer Logik: Ein Tausch ist eine wirtschaftliche Veräußerung.

Staking, Lending, Mining: Einnahmen, die als Einkommen gelten

Nicht jeder steuerliche Vorgang beginnt mit einem Verkauf. Viele Mechanismen im Krypto-Universum erzeugen auch Erträge ganz ohne Veräußerung. Dazu gehören:

  1. Staking-Rewards (mehr dazu hier)
  2. Erträge aus Lending
  3. Mining-Ergebnisse
  4. Bounties
  5. Bestimmte Formen von Airdrops

Diese Erträge gelten als Einkommen. Sie werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Maßgeblich ist der Marktwert zum Zeitpunkt des Zuflusses. Ein späterer Verkauf kann steuerpflichtige Gewinne oder steuerfreie Veräußerungen erzeugen – das ist auch hier abhängig von der Haltefrist.

Die Freigrenze von 256 Euro schützt geringe Beträge. Sobald diese Grenze jedoch überschritten wird, ist abermals der komplette Betrag steuerpflichtig.

Airdrops bilden eine Ausnahme: Wenn keine Gegenleistung erbracht wurde, gelten sie beim Zufluss nicht als Einkommen. Der Marktwert beträgt steuerlich null Euro. Ein späterer Verkauf folgt wieder den Regeln für private Veräußerungsgeschäfte.

Mining bewegt sich in einem besonderen Bereich. Der Staat sieht Mining grundsätzlich als gewerbliche Tätigkeit, schließt aber private Konstellationen nicht aus. Die Einstufung hängt vom Gesamtbild ab – Stromkosten, Infrastruktur und Gewinnerzielungsabsicht spielen eine Rolle.

Transfers zwischen Wallets – steuerfrei, aber gut dokumentieren!

Wer Kryptowährungen zwischen eigenen Wallets oder Börsen bewegt, löst keinen steuerlichen Vorgang aus. Das Vermögen bleibt unverändert im eigenen Besitz. Entscheidend ist aber die Dokumentation: Finanzämter möchten erkennen können, dass es sich um interne Transfers handelt und nicht um Verkäufe. Klar benannte Wallets, Screenshots und Transaktionsprotokolle helfen dabei, Missverständnisse zu vermeiden.

DeFi, NFTs und Stablecoins – neue Technologien, bekannte Steuerlogik

Neue Entwicklungen bringen auch oft neue Begriffe ins Spiel, doch steuerlich bleibt vieles hier ebenfalls überraschend klassisch.

  1. DeFi
    Erträge werden als Anschaffungsvorgänge eingeordnet. Die Steuer knüpft an die spätere Veräußerung an, nicht an die Struktur des Protokolls.
  2. NFTs
    Sie gelten als digitale Vermögenswerte. Verkäufe und Tauschvorgänge lösen denselben Mechanismus aus wie bei klassischen Token. Die einjährige Haltefrist wirkt auch hier.
  3. Stablecoins
    Ihr stabiler Preis ändert steuerlich nichts. Der Tausch in oder aus Stablecoins ist ein steuerlicher Verkauf.

FiFo ordnet Verkäufe zu – zuerst gehen die ältesten Coins

Wer häufiger Kryptowährungen kauft, steht irgendwann vor einer einfachen, aber entscheidenden Frage: Welche der vielen Einheiten gilt beim Verkauf eigentlich zuerst als verkauft?

Das Steuerrecht nutzt die FiFo-Methode. Das bedeutet: Die ältesten Coins gelten beim Verkauf als zuerst verkauft.

Ein Bild aus dem Alltag hilft: Kryptowährungen liegen steuerlich in einer Reihe. Was zuerst hineingelegt wurde, kommt beim Verkauf zuerst wieder weg.

Diese Reihenfolge kann darüber entscheiden, ob ein Gewinn steuerfrei bleibt oder nicht. Ein Beispiel verdeutlicht das:

Ein kleiner Kauf aus dem Vorjahr hat die einjährige Haltefrist längst überschritten. Später kamen weitere Käufe dazu, die aber noch innerhalb der Spekulationsfrist liegen. Wird jetzt verkauft, zählt steuerlich zuerst der Kauf aus dem Vorjahr – also der ältere Bestand.

Das Ergebnis: Ein Teil des Verkaufs bleibt steuerfrei, weil die Haltefrist von einem Jahr erreicht wurde. Der andere Teil kann steuerpflichtig sein, weil er aus jüngeren Käufen stammt und die Freigrenze übersteigt.

FiFo ist verbindlich und macht die Steuerlogik damit nachvollziehbar – und zeigt, warum getrennte Wallets (mehr dazu hier) für langfristige Bestände und aktives Trading oft sinnvoll sind.

Was steuerlich hilft, wenn Verluste entstehen, und was nicht

Auch Kryptomärkte steigen natürlich nicht nur – sie fallen auch. Und das manchmal schneller, als vielen lieb ist. Steuerlich können Verluste trotzdem hilfreich sein.

Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften lassen sich nämlich mit Gewinnen aus derselben Kategorie verrechnen. Das kann die Steuerlast senken. Bleibt noch ein Verlust übrig, lässt er sich in das Vorjahr zurücktragen oder in künftige Jahre vortragen.

Nicht jeder Verlust zählt allerdings. Ein Beispiel ist Diebstahl: Gehen Coins verloren, weil ein Wallet gehackt wurde oder die Zugangsdaten gestohlen wurden, liegt steuerlich keine Veräußerung vor. Dadurch entsteht auch kein verrechenbarer Verlust. Ähnliches gilt bei Betrug oder Insolvenzen – hier entscheidet das Finanzamt im Einzelfall, ob ein steuerlich wirksamer Verlust vorliegt. Wichtig bleibt deshalb eine sorgfältige Dokumentation.

Wann Handel gewerblich wird – was selten der Fall ist

Nicht jede Person handelt privat. Manche bewegen sich so regelmäßig und mit so professionellem Aufbau im Markt, dass das Finanzamt dann genauer hinsieht. Aber: Die Schwelle zur Einstufung als Gewerbe liegt deutlich höher, als viele annehmen.

Die reine Anzahl von Trades entscheidet nicht. Erst das Gesamtbild zählt – also Strukturen, die an einen geschäftlichen Betrieb erinnern. Typische Anzeichen sind zum Beispiel ein Auftreten wie ein Händler, eine klare Organisation des Handels, eigenes Personal oder Handel auf fremde Rechnung. Erst dann rutscht die Tätigkeit in Richtung Gewerbe.

Bleibt der Handel hingegen im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung, gilt weiterhin das System der einjährigen Spekulationsfrist.

Wird eine Aktivität jedoch als gewerblich eingestuft, fallen allerdings andere Steuern an: Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und ein komplett anderes Regelwerk für die Gewinnermittlung. Außerdem existiert dann keine Haltefrist mehr – alle Veräußerungen sind steuerpflichtig.

Für die meisten Anleger ist dieses Szenario fern. In der Praxis stuft der Staat den Kryptohandel überwiegend als privat ein.

Besteuerung von Bitcoin seit 2023 klar strukturiert

Deutschland hat digitale Werte inzwischen fest in das Steuerformular eingearbeitet. Seit dem Steuerjahr 2023 gibt es in der Anlage SO eigene Abschnitte für virtuelle Währungen und sonstige Token. Gewinne aus Verkäufen werden dort eingetragen – inklusive Anschaffungsdatum, Veräußerungsdatum, Kaufpreis, Verkaufspreis und Werbungskosten.

Für Einkünfte aus Staking, Lending, Mining oder Bounties existiert im selben Formular eine eigene Rubrik. Sie wird ebenfalls in der Anlage SO ausgefüllt. Termingeschäfte gehören in die Anlage KAP. Auch das ist eindeutig geregelt.

Moderne Software-Tools erleichtern die Zuordnung. Einige dokumentieren Transaktionen automatisch, berechnen Gewinne nach FiFo und erstellen steuerkonforme Berichte.

Vorbereitet sein auf Nachfragen des Finanzamtes

Krypto-Transaktionen wirken auf den ersten Blick anonym. Aber in der Praxis hinterlassen sie deutliche Spuren. Regulierte Handelsplätze speichern Daten, Behörden können diese abfragen und Bewegungen lassen sich technisch zurückverfolgen. Genau deshalb interessiert sich das Finanzamt zunehmend für digitale Vermögenswerte.

Sobald eine Steuerpflicht entsteht, müssen diese Angaben in der Steuererklärung erscheinen – und zwar auch dann, wenn die Transaktionen schon einige Jahre zurückliegen. Finanzämter prüfen mittlerweile regelmäßig, ob Angaben vollständig sind oder ob auffällige Lücken bestehen.

Je lückenloser die eigenen Unterlagen sind, desto leichter lässt sich eine mögliche Nachfrage beantworten.

Dazu gehören:

  • ein sauber geführtes Transaktionsjournal,
  • vollständige Berichte aus Handelsplattformen oder Tracking-Tools,
  • klare Zuordnung von Käufen, Verkäufen und Transfers.

Komplette Dokumentation verhindert Missverständnisse. Wer seine Daten sortiert, erspart sich später lange Erklärungen und kann eine eventuelle Prüfung dann meistens schnell abschließen.

Die wichtigsten Hebel, um die Krypto Steuer klug zu handhaben

Kryptogewinne lassen sich nicht dem System entziehen, aber sehr wohl geschickt planen. Viele unterschätzen, wie stark Timing, Haltefristen und eine saubere Dokumentation die Steuerlast beeinflussen. Wer versteht, an welchen Stellschrauben sich legal drehen lässt, erhöht die Chance auf steuerfreie Veräußerungen und verhindert unnötige Überraschungen. Die folgende Übersicht fasst die wirksamsten Ansätze zusammen:

Steuern optimieren – die wichtigsten Stellschrauben im Überblick

StrategieWas dahinter steckt?Wie es im Alltag wirktWorauf unbedingt achten?
Haltefrist ausspielenVerkäufe nach 12 Monaten bleiben komplett steuerfrei – unabhängig von der Gewinnhöhe.Geduld zahlt sich aus: Ein Coin, der einmal die Frist überschritten hat, lässt sich jederzeit steuerfrei verkaufen.FiFo entscheidet, welcher Coin als „zuerst verkauft“ gilt. Langfristige Coins am besten getrennt lagern, um sie nicht versehentlich zu verkaufen.
Gewinne und Verluste timenVerluste mindern Gewinne aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften.Sinkt ein Coin im Wert, kann ein Verkauf vor Jahresende helfen, die Steuerlast zu senken – auch rückwirkend fürs Vorjahr.Nur echte Verkäufe zählen. Verluste durch Hacks oder Betrug gelten meist nicht. Dokumentation entscheidet, ob der Verlust anerkannt wird.
Freigrenzen clever nutzenBis 1.000 € Gewinn pro Jahr bleiben Verkäufe innerhalb der Haltefrist steuerfrei.Wer kleinere Gewinne realisiert, kann sie steuerfrei behalten – solange die Summe aller kurzfristigen Gewinne unter der Grenze bleibt.Wird die Grenze überschritten, ist der gesamte kurzfristige Gewinn steuerpflichtig. Die Haltefrist bleibt davon unberührt und schützt ältere Bestände.
Einkommen getrennt betrachtenStaking-, Mining-, Lending-Erträge und Bounties gelten als Einkommen und haben ihre eigene Freigrenze (256 €).Auch kleine Erträge bleiben steuerfrei, wenn sie zusammen unter dieser Schwelle bleiben.Sobald 256 € überschritten werden, wird die komplette Summe steuerpflichtig. Zuflusszeitpunkt dokumentieren.
Dokumentation perfektionierenKlare Nachweise vermeiden Missverständnisse mit dem Finanzamt.Trackings-Tools, Berichte der Börsen und eigene Aufstellungen erleichtern die Steuererklärung enorm.Transfers zwischen eigenen Wallets sauber markieren – sonst wirken sie wie Verkäufe.
Tauschvorgänge im Blick behaltenJeder Tausch zählt als Veräußerung – egal ob gegen Euro, Stablecoin oder eine andere Kryptowährung.Wer aktiv tradet, sammelt mehr steuerpflichtige Ereignisse.Wer steuerfreie Gewinne will, sollte bei Tauschvorgängen besonders auf die Haltefrist achten.
Sonderfälle verstehenHard Forks, kostenlose Airdrops und bestimmte Protokollbelohnungen unterliegen eigenen Regeln.Airdrops ohne Gegenleistung sind beim Zufluss steuerfrei. Hard Forks übernehmen das ursprüngliche Anschaffungsdatum.Bounties gelten immer als Einkommen. Nachverkäufe unterliegen wieder der Spekulationsfrist.
Wallets sinnvoll trennenGetrennte Bestände verhindern versehentliche Verkäufe steuerfreier Coins.Ein Wallet für Trading, ein Wallet für langfristige Bestände – so bleibt FiFo unter Kontrolle.Besonders wichtig bei Personen, die häufig traden und gleichzeitig langfristig investieren.
Quelle: Eigene Recherche
Stand: Dezember 2025

Wer die Regeln kennt und die eigenen Transaktionen nachvollziehbar führt, bewegt sich sicherer durch ein Marktumfeld, das Chancen bietet, aber auch klare steuerliche Konsequenzen hat.

Fünf Anbieter, die den Einstieg in den Kryptohandel ermöglichen

Wer digitale Werte kaufen, halten oder veräußern möchte, braucht eine Handelsumgebung, die transparent arbeitet und gute Konditionen bietet. Die folgenden fünf etablierten Anbieter unterstützen zum Beispiel den einfachen Zugang zum Kryptomarkt (allerdings sollte sich jeder Nutzer im Klaren darüber sein, dass Kryptohandel immer mit Risiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen können).

Bitpanda: Breites Angebot und klare Regulierung

Bitpanda (Testbericht) hat sich als europäischer Anbieter mit starkem Fokus auf regulierte Strukturen einen Namen gemacht. Die Plattform bietet mehr als 650 Kryptowährungen, ermöglicht Sparpläne und führt alle Bestände getrennt vom Unternehmensvermögen. Die Verwahrung erfolgt über sichere Offline-Lösungen, während Bitpanda Fusion fortgeschrittene Handelsfunktionen mit sehr niedrigen Gebühren bereitstellt (Testbericht).

In Deutschland arbeitet das Unternehmen mit einer BaFin-Lizenzierung, was für zusätzliche Sicherheit sorgt. Durch kostenlose Ein- und Auszahlungen und die breite Produktpalette eignet sich Bitpanda sowohl für gelegentliche Käufer als auch für erfahrene Trader.

Trade Republic: Kryptohandel und Wertpapiere

Trade Republic hat den Kryptohandel in sein bestehendes Wertpapierangebot integriert und bietet inzwischen mehr als 50 digitale Währungen an, darunter Bitcoin, Ether oder Litecoin (Testbericht). Die Verwahrung übernimmt ein regulierter Kryptoverwahrer, der die Assets der Nutzer in Cold Wallet-Strukturen schützt.

Der Kauf erfolgt zu 1 Euro Fremdkostenpauschale zuzüglich Spread. Durch die Verbindung mit dem etablierten Wertpapierdepot (Testbericht) lässt sich der Kryptohandel bei Trade Republic nahtlos mit Aktien und ETFs kombinieren – ein Vorteil für Anleger, die ihr Vermögen an einem Ort bündeln möchten.

eToro: Zugang zu Kryptos, Aktien, ETFs und mehr

eToro verbindet ein breites Multi Asset-Angebot mit einer benutzerfreundlichen Handelsumgebung, in der sich mehr als 130 Kryptowährungen, über 6.000 Aktien, ETFs und weitere Märkte zentral verwalten lassen (Testbericht). Digitale Werte werden mit einer Gebühr von 1 Prozent beim Kauf und Verkauf gehandelt, während besonders enge Spreads – etwa bei Bitcoin – für marktnähere Preise sorgen. Sparpläne, zahlreiche Analysetools, Echtzeitdaten, Screening-Funktionen, Lernangebote und KI-gestützte Insights erleichtern die Orientierung im Markt.

Physische Assets sind standardmäßig aktiviert, während der CFD-Bereich bewusst nur nach zusätzlicher Freischaltung sichtbar wird. Damit richtet sich eToro an Anleger, die klassische Wertpapiere und digitale Vermögenswerte auf einer Plattform bündeln möchten und Wert auf Transparenz, Analysewerkzeuge und eine große Produktpalette legen.

Finanzen.net Zero: Kryptohandel ohne Ordergebühren

Finanzen.net Zero (Testbericht) ermöglicht den provisionsfreien Handel mit knapp 60 Kryptowährungen und verzichtet bei Orders ab einem Volumen von 500 Euro auch auf den Mindermengenzuschlag (verlangt aber natürlich noch Spreads). Die Verwahrung digitaler Vermögenswerte erfolgt durch einen von der BaFin beaufsichtigten Kryptoverwahrer in Deutschland.

Ergänzend zur Krypto-Auswahl bietet Finanzen.net Zero gebührenfreie Sparpläne auf zahlreiche Aktien und ETFs sowie eine einfache Kontostruktur mit kostenloser Depotführung. Einschränkend bleibt, dass Kryptos nicht auf eigene Wallets übertragen werden können.

Bitvavo: große Auswahl und transparente Kosten

Bitvavo zählt zu den größten europäischen Kryptobörsen (Testbericht) und verfügt über eine MiCA-Lizenz, die europaweit einheitliche Standards für Krypto-Dienstleister setzt. Die Plattform führt mehr als 400 digitale Währungen, darunter große Projekte und viele kleinere Altcoins.

Die Verwahrung erfolgt in getrennten Strukturen, zusätzlich besteht eine freiwillige Kontogarantie bis 100.000 Euro. Die Gebühren sind klar gestaffelt und gehören zu den niedrigeren im Markt. Wegen der einfachen Bedienung und der breiten Auswahl eignet sich Bitvavo sowohl für Einsteiger als auch für erfahrene Marktteilnehmer.


Häufig gestellte Fragen zum Thema Krypto Steuer

Wann muss ich meine Krypto-Transaktionen überhaupt in der Steuererklärung angeben?

Eine Eintragung ist immer dann nötig, wenn steuerpflichtige Vorgänge stattgefunden haben – etwa Verkäufe innerhalb der Haltefrist oder Einkommen aus Staking, Mining oder Lending. Auch wenn am Ende kein Gewinn übrig bleibt, verlangt das Gesetz eine Angabe der relevanten Transaktionen. Wer lediglich Käufe tätigt und keine steuerlich relevanten Erträge hatte, muss nichts eintragen. Wichtig: Die Pflicht entsteht auch dann, wenn Plattformen keinen automatischen Steuerabzug vornehmen. Das Finanzamt erwartet eine eigenständige Erklärung.

Wie geht man vor, wenn man alte Transaktionen nicht mehr vollständig nachvollziehen kann?

Zunächst sollten alle noch verfügbaren Daten aus Wallets, Börsen und Banking-Apps zusammengetragen werden. Fehlen einzelne Zeitpunkte oder Kurse, erlaubt die Finanzverwaltung eine Schätzung, solange sie nachvollziehbar und realistisch ist. Wichtig ist, dass die Schätzung auf tatsächlichen Marktwerten basiert und konsistent bleibt. Eine lückenlose Dokumentation der eigenen Bemühungen hilft, spätere Rückfragen zu vermeiden.

Welche Rolle spielen Kursverläufe am Tag des Verkaufs für die Steuer?

Maßgeblich ist immer der Marktwert im exakten Zeitpunkt der Veräußerung – nicht der Tagesdurchschnitt oder der Kurs zum Monatsende. Das bedeutet: Starke Kursschwankungen können innerhalb eines Tages zu spürbar unterschiedlichen Gewinnen führen. Börsen speichern diese Werte in der Regel sekundengenau, was die Ermittlung erleichtert. Wer auf mehreren Plattformen handelt, sollte darauf achten, welchen Kurs er für die Steuerdokumentation verwendet. Einheitliche Quellen erhöhen die Nachvollziehbarkeit.


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