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Künstliche IntelligenzSPD will Sicherheitsbehörden die Terrorbekämpfung mit KI ermöglichen

Angesichts der Bedrohungslage diskutiert die Politik über mehr Befugnisse für die Sicherheitsbehörden. Die SPD plädiert für KI-gestützte Gesichtserkennung, doch die FDP winkt ab.Dietmar Neuerer 16.05.2024 - 16:30 Uhr
Gesichtserkennung: Sollten Ermittler KI zur Terrorabwehr einsetzen?  Foto: imago/Jochen Tack

Berlin. In der Ampelkoalition ist eine Diskussion über eine stärkere Nutzung modernster Technik bei der Fahndung nach Terroristen entbrannt. „Hier wünsche ich mir eigene Softwareprodukte für die Polizei und eine neue Befugnisnorm, damit sie rechtssicher die Gesichter von Terroristen und Mördern im Internet suchen kann“, sagte der kriminalpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Sebastian Fiedler, dem Handelsblatt.

Anlass der jüngsten Debatte ist der Fall der RAF-Terroristen Daniela Klette. Die Polizei hatte 30 Jahre nach ihr und ihren Komplizen erfolglos gefahndet. Dann konnte sie mittels einer KI-Software aufgespürt werden. Das gelang jedoch nicht Sicherheitsbehörden, sondern Journalisten, die durch den Einsatz einer solchen Software Klettes Gesicht mit Fotos im Internet abglichen und einen viel beachteten Treffer landeten. Wegen der wieder wachsenden islamistischen Terrorgefahr gewinnt das Thema nun rasch neuerlich an Aktualität.

Die Software, die im Fall der RAF-Terroristin Klette zum Einsatz kam, heißt Pimeyes und stammt aus Polen. Für wenig Geld lässt sich damit ein beliebiges Porträtfoto hochladen. Eine Künstliche Intelligenz vergleicht dann Gesicht und Gesichtszüge mit den gespeicherten Aufnahmen.

Mithilfe von KI aufgespürt: Die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette wird nach einem Haftprüfungstermin von Polizisten zu einem Hubschrauber geführt. Foto: dpa

Pimeyes soll Daten von mehr als zwei Milliarden Gesichtern aus dem Internet verwenden. Ähnlich arbeitet auch die US-Firma Clearview. Clearview hat nach eigenen Angaben für seine Datenbank mehr als 40 Milliarden Fotos zusammengetragen, vor allem aus sozialen Netzwerken.

Die Grünen-Politikerin Irene Mihalic plädiert dafür, jetzt „seriös“ zu diskutieren, was bei den Ermittlungen gegen die RAF in den vergangenen 30 Jahren falsch gelaufen sei „und welche Räder bei der Fahndung nicht ineinandergegriffen haben“. „Dazu gehört auch, über die Vor- und Nachteile ermittlungsunterstützender Technik sorgfältig zu beraten“, sagte die Abgeordnete dem Handelsblatt.

Die FDP, das ist jetzt schon klar, wird sich wohl verweigern. „Wir Liberale werden durch nationale Gesetzgebung die biometrische Massenüberwachung verhindern“, sagt der Digitalexperte der Fraktion, Maximilian Funke-Kaiser.

Forscher: Nationaler Polizeibeauftragter soll eine KI-Strategie entwickeln

Tatsächlich gerät der Einsatz von Software wie Pimeyes und Clearview immer wieder in Konflikt mit datenschutzrechtlichen Vorgaben. Die Datenschutz-Grundverordnung der EU verbietet es bereits, biometrische Daten ohne explizite Einwilligung der betroffenen Personen zu verarbeiten. Deshalb dürfte die Polizei Pimeyes und ähnliche Suchsoftware wohl gar nicht nutzen.

Gleichwohl wird Gesichtserkennung von deutschen Sicherheitsbehörden schon genutzt. Dabei wird aber nicht auf Milliarden Bilder aus dem Internet zurückgegriffen. Vielmehr kommt das zentral beim Bundeskriminalamt (BKA) geführte Gesichtserkennungssystem (GES) zum Einsatz. Damit kann im zentralen Informationssystem der Polizei (INPOL) nach Bildern recherchiert und nach der größtmöglichen Übereinstimmung gesucht werden.

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Bei INPOL sind laut BKA derzeit rund sechs Millionen Porträtbilder aus erkennungsdienstlichen Maßnahmen gespeichert. Laut BKA wurden im Jahr 2022 bundesweit bei etwa 91.700 Recherchen im GES knapp 3600 Personen identifiziert.

Das Deutsche Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz (DFKI) in Kaiserslautern, das mit dem Bundeskriminalamt und dem Landeskriminalamt (LKA) Rheinland-Pfalz kooperiert und KI-Systeme für Polizeiermittlungen testet, bemängelte jüngst einen großen Flickenteppich bei den Polizeibehörden der Länder. Die Forscher regten an, dass ein nationaler Polizeibeauftragter eine KI-Strategie entwickelt.

KI-Gesetz der EU eröffnet Spielräume für biometrische Gesichtserkennung

Davon hält der SPD-Innenpolitiker Fiedler wenig. „Wenn wir nicht wissen, welche kriminalpolitischen Herausforderungen uns bevorstehen, können wir keine Entscheidung darüber treffen, welche Softwarelösungen wir brauchen“, sagte er. „Einen Beauftragten für eine KI-Strategie brauchen wir hierfür nicht.“

Der Kriminalbeamte und Bundestagsabgeordnete Sebastian Fiedler plädiert für eine KI-gestützte Gesichtserkennung. Foto: IMAGO/HMB-Media

Zur Unterstützung der Sicherheitsbehörden in solchen technischen Fragen gebe es schon die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (Zitis). Die Forschungseinrichtung ist 2017 vom Bundesinnenministerium eröffnet worden.

Der CDU-Innenpolitiker Alexander Throm hält es für dringend geboten, den deutschen Sicherheitsbehörden zu ermöglichen, auf modernste Technik zuzugreifen, um Schwerstkriminelle und Terroristen aufzuspüren. „Dazu braucht es auch die Möglichkeit, öffentlich zugängliche Daten, wie etwa Fotos im Internet mit KI- Technik zu untersuchen“, sagte er. Das sei zwar „rechtlich nicht lapidar“. „Aber bei schweren Straftaten und Terror sollte dies möglich gemacht werden.“

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Der sogenannte AI Act, die erste europäische Regelung für Künstliche Intelligenz (KI), ebnet hierfür einen Weg. Die KI-Verordnung verbietet zwar, dass Menschen wie in China anhand biometrischer Daten überwacht werden. Erlaubt wird in der EU aber die biometrische Gesichtserkennung in Echtzeit, also die Identifikation von Personen auf öffentlichen Plätzen oder an Bahnhöfen – allerdings nur in Ausnahmefällen, beispielsweise bei der Strafverfolgung.

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