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GastkommentarSteuern in der Migration oder Migration steuern?

Ein „Steuerbonus“ für Arbeitskräfte aus dem Ausland bedeutet enormen sozialen Sprengstoff. Bettina Offer, Julia Klöckner und Marc Biadacz erklären, wie sich ausländische Fachkräfte sinnvoller und fairer anwerben, einstellen und integrieren lassen. 23.07.2024 - 11:43 Uhr
Foto: Philips, Pressefoto/privat/Tobias Koch (2), Pressefoto/privat/Christian Schorn

Mit Steuern die Arbeitsmigration steuern. Das hat sich die Bundesregierung gedacht. Bei ihrem mühsam erkämpften Haushaltskompromiss kam sie nicht umhin, über die missliche wirtschaftliche Lage und fehlenden Arbeitskräfte in Deutschland zu sinnieren. Nun soll es ein „Steuerbonus“ für Arbeitskräfte aus dem Ausland richten.

Richtig ist: Der Arbeits- und Fachkräftemangel ist eine Wachstumsbremse. Mit ausreichend Mitarbeitern könnten deutsche Unternehmen in diesem Jahr 49 Milliarden Euro mehr erwirtschaften. Im Jahr 2027 steigen die Kosten des Fachkräftemangels sogar auf 74 Milliarden Euro.

Um die Wettbewerbsfähigkeit des heimischen Standorts auch für Arbeitskräfte attraktiver zu gestalten, müssen deshalb alle Optionen auf den Tisch. Natürlich auch die möglichen steuerlichen Anreize. Doch die müssen zielgenau sitzen, wenn am Ende kein gesellschaftlicher Zündstoff herauskommen soll.

Arbeitgebergestütztes Einwanderungsverfahren und Bundeseinwanderungsagentur fehlen

Deutschland ist Zielland Nummer eins für Migration innerhalb Europas. Leider bezieht sich diese Spitzenposition überwiegend auf die ungeregelte Migration. Von den 2,6 Millionen zugewanderten Personen in 2022 sind nur 73.065 direkt zum Zwecke der Beschäftigung aus einem Drittstaat gekommen.

Klar ist: Die Hürden für Migration in unseren Arbeitsmarkt sind zu hoch. Schleppende und langwierige Visaverfahren oder Anforderungen an Sprachkenntnisse, die nicht benötigt werden.

Deutschland verfügt weder über ein arbeitgebergestütztes Einwanderungsverfahren noch über eine Bundeseinwanderungsagentur. Besser wäre eine digitale „Work-and-stay-Agentur“, in der alle Prozesse rund um die Arbeitsmigration gebündelt und bearbeitet werden. Bewusst getrennt von der Asylmigration. Denn an vielen deutschen Auslandsvertretungen sind Visumtermine nur über lange Wartelisten, manchmal nur per Los zu erhalten. Jeder gut qualifizierte Arbeiter aus dem Ausland tut sich das nicht lange an.

Und aufseiten der inländischen Fachkräfte? Massive Unzufriedenheit mit der Steuer- und Abgabenlast in Deutschland. Die Steuerlast ist zum Standortnachteil geworden, denn vom verdienten Euro gehen bis zu 52 Cent an den Staat. Nur noch Belgien greift mehr ab. Sonst keines des OECD-Industrieländer. Die Folge: Im Jahr 2023 haben 1,3 Millionen Menschen das Land verlassen, davon 265.000 Deutsche, meist hochqualifizierte.

Arbeitgeber müssen als Stakeholder angesehen werden

Gleichzeitig wird mit dem Bürgergeld Leistung nicht honoriert, sondern der Staat stellt sich in ein Konkurrenzverhältnis zu den Arbeitgebern. Allein in diesem Jahr kostet das Bürgergeld das Gemeinwesen voraussichtlich 47 Milliarden Euro. Und dafür steigen dann die Sozialversicherungsbeiträge für die arbeitende Bevölkerung. Warum soll sich dann aber bitte nur für Fachkräfte aus dem Ausland etwas an der Steuerlast ändern? Der soziale Sprengstoff ist enorm. Und verfassungsrechtlich ist der Steuerbonus zumindest zweifelhaft.

Während die Ampel mit Milliarden die humanitäre Migration subventioniert und steuerliche Mittel für eine private Dienstleistungsindustrie in dem Bereich mit Sprach- und Integrationskursen, Unterkünften und Förderprogrammen für die Anerkennung von Abschlüssen aufwendet, müssen Arbeitgeber aktuell für das Auslands-Recruiting und die Unterstützung der Erwerbsmigranten allein aufkommen.

Hier muss man den politischen Hebel ansetzen: Ein arbeitgebergestütztes Verfahren im Prozess der Einwanderung von Arbeitskräften ist sinnvoller als die unterschiedliche Besteuerung gleicher Arbeit. Dazu müssen Arbeitgeber als Stakeholder angesehen werden.

Es sollte Steuererleichterungen für alle, die arbeiten, geben, damit die Motivation und das Gerechtigkeitsgefühl wieder stimmen.
Bettina Offer, Julia Klöckner und Marc Biadacz

Unser Vorschlag: Arbeitgeber müssen ihre Kosten der Anwerbung, Einstellung und Integration ausländischer Erwerbsmigranten erstattet bekommen. Bis zur Höhe des Lohnsteuerbetrages der ausländischen Arbeitskraft im ersten Beschäftigungsjahr. Für besonders notleidende Branchen wie zum Beispiel Pflege oder Kindererziehung erfolgt die Erstattung der ersten beiden Arbeitsjahre.

Zudem müssen die Antragsverfahren für die Erteilung von Arbeitsvisa beschleunigt und vereinfacht werden. Mit einer klaren zeitlichen Zusage, bis wann die Entscheidung gefallen sein muss, und adäquatem Rechtsschutz beim Überschreiten der Fristen; Fachkräfteeinwanderung aus einem Guss statt Behörden-Wirrwarr und Steuererleichterungen für alle, die arbeiten, damit die Motivation und das Gerechtigkeitsgefühl wieder stimmen – dazu muss auch das Bürgergeld abgeschafft und durch eine neue Form von Grundsicherung ersetzt werden.

Es wird Zeit, dass Deutschland sich als Land für Talente und Fleißige positioniert. Ganz gleich, ob zugewandert oder nicht.

Die Autoren: Bettina Offer ist Rechtsanwältin in Frankfurt. Julia Klöckner ist wirtschaftspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Marc Biadacz ist Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Arbeit und Soziales.

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Erstpublikation: 22.07.2024, 09:26 Uhr.

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