Gesetzentwurf: Zugang zu medizinischem Cannabis soll strenger geregelt werden
Berlin. Die Verschreibung von medizinischem Cannabis soll künftig strenger geregelt werden. Das zeigt ein Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums, der dem Handelsblatt vorliegt. Demnach soll Cannabis künftig nur noch nach einem persönlichen Praxisbesuch verordnet werden können. Der Versandhandel, etwa über Onlineapotheken, soll verboten werden.
Damit reagiert Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) auf die stark gestiegene Nachfrage nach Cannabisblüten auf Privatrezept im Onlinehandel. Laut Zahlen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist dieser Handel in der zweiten Hälfte des Jahres 2024 um 170 Prozent gewachsen.
Im gleichen Zeitraum stiegen Verordnungen zulasten der Krankenkassen jedoch nur um neun Prozent, was ein deutlicher Hinweis auf einen Boom bei Privatverordnungen sein könnte. Verbände haben nun bis zum 1. August Zeit, den Gesetzentwurf zu kommentieren.
Bei Verstoß dürften Strafen drohen
Die medizinische Verwendung von Cannabis war erst im April des vergangenen Jahres grundlegend neu geregelt worden. Seitdem gelten Cannabisblüten nicht mehr als Betäubungsmittel. Sie können regulär per Rezept verschrieben werden – bislang auch online.