Gender Pay Gap in Deutschland: Was Sie zur Lohnlücke wissen müssen
Düsseldorf. Sie machen den gleichen Job im Unternehmen, haben die gleiche Qualifikation, aber der männliche Kollege verdient mehr als seine Kollegin. Das finden berufstätige Frauen in Deutschland immer wieder heraus.
Diese Benachteiligung beim Gehalt soll eine neue EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz bekämpfen. In Deutschland muss sie bis Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt sein – inklusive Strafen, wenn Arbeitgeber dagegen verstoßen. Ein Gesetz, mit dem Deutschland bereits seit 2017 für mehr Fairness sorgen wollte, hat wenig gebracht.
Was ist der Gender-Pay-Gap?
Der sogenannte Gender-Pay-Gap gibt an, wie viel Frauen in Deutschland weniger verdienen als Männer. Die geschlechtsspezifische Lohnlücke berechnet sich aus dem Vergleich des durchschnittlichen Brutto-Stundenverdiensts aller Erwerbstätigen der beiden Geschlechter. In Deutschland wird diese Prozentzahl jährlich vom Statistischen Bundesamt (Destatis) ermittelt.
Doch wie hoch ist der Gender-Pay-Gap? Warum verdienen Frauen so häufig weniger in Deutschland? In welchem EU-Land verdienen sie im Schnitt mehr als Männer? Und was genau schreibt die EU-Richtlinie vor? Das Handelsblatt beantwortet die wichtigsten Fragen.
Wie hoch ist der Gender-Pay-Gap in Deutschland?
Der unbereinigte Gender-Pay-Gap liegt in Deutschland derzeit bei 16 Prozent. Konkret haben Frauen laut Destatis im Jahr 2024 durchschnittlich 22,24 Euro brutto in der Stunde verdient und damit 4,10 Euro weniger als Männer.
Im Vergleich zum Vorjahr sank dieser Wert um zwei Prozentpunkte. Das war der stärkste Rückgang seit Beginn der Berechnungen im Jahr 2006. Damals lag die Verdienstlücke von Frauen im Vergleich zu Männern noch bei 23 Prozent.
Aber auch bei vergleichbarer Tätigkeit, Qualifikation und Lebenslauf erhalten Frauen in Deutschland einen geringeren Stundenlohn als Männer. Der sogenannte bereinigte Gender-Pay-Gap lag 2024 unverändert bei rund sechs Prozent. Anders ausgedrückt: Frauen fehlen im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen jeweils 1,52 Euro pro Arbeitsstunde. Das summiert sich.
Warum sinkt der Gender-Pay-Gap?
Der Gender-Pay-Gap verzeichnet in Deutschland seit etwa 2015 einen deutlicheren Rückgang. Hauptgrund dafür ist dem Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut der Hans-Böckler-Stiftung (WSI) zufolge die Einführung des Mindestlohns im selben Jahr.
Dies habe die Löhne deutlich angehoben, vor allem in Ostdeutschland, heißt es in einem Bericht der gewerkschaftsnahen Forschungseinrichtung. Da Frauen in Deutschland weitaus häufiger als Männer im Niedriglohnsektor beschäftigt sind, habe sich so auch der Gender-Pay-Gap verringert.
Als Ursache für den stärkeren Rückgang im Jahr 2024 gegenüber 2023 sieht das WSI vorrangig einen Anstieg des durchschnittlichen Brutto-Stundenverdiensts von Frauen.
Bereinigter und unbereinigter Gender-Pay-Gap: Was ist der Unterschied?
Grundsätzlich wird zwischen dem bereinigten und dem unbereinigten Gender-Pay-Gap unterschieden:
- Der unbereinigte Gender-Pay-Gap ist die Differenz zwischen dem durchschnittlichen Brutto-Stundenverdienst von allen erwerbstätigen Frauen und Männern. Er misst die Verdienstlücke, ohne zu berücksichtigen, dass prozentual mehr Männer Vollzeit arbeiten als Frauen und Männer deutlich öfter besser bezahlte Jobs erledigen, die zudem höhere Qualifikationen erfordern. Er spiegelt damit strukturelle Zugangshürden von Frauen auf dem Arbeitsmarkt wider.
- Der bereinigte Gender-Pay-Gap beschreibt die Lücke im Brutto-Stundenverdienst von Frauen und Männern mit vergleichbaren Jobs, Ausbildungen, Erfahrungen und Qualifikationen. Erklärbare strukturelle Unterschiede zwischen den Geschlechtern werden dabei herausgerechnet. Er zeigt damit den Anteil, bei dem eine mittelbare oder unmittelbare Diskriminierung des Geschlechts vorliegen kann.
Wie hoch ist das durchschnittliche Gehalt einer Frau in Deutschland?
Der Monatsverdienst von Frauen lag 2024 im Schnitt bei 2851 Euro brutto. Dem Bundesamt für Statistik zufolge stieg er damit um acht Prozent gegenüber 2023 mit durchschnittlich 2633 Euro.
Der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst von Männern stieg schwächer, um etwa fünf Prozent, von 3873 Euro im Jahr 2023 auf 4078 Euro in 2024.
Die durchschnittliche monatliche Arbeitszeit von Frauen und Männern erhöhte sich nur geringfügig. Sowohl Frauen als auch Männer arbeiteten im Jahr 2024 laut Destatis mit 122 beziehungsweise 149 Stunden im Durchschnitt etwa eine Stunde mehr pro Monat als 2023.
Wie hoch ist der Gender-Pay-Gap in Ost- und Westdeutschland?
Im Osten Deutschlands ist die Verdienstlücke zwischen den Geschlechtern seit Jahren deutlich niedriger als im Westen. In den östlichen Bundesländern lag sie 2024 bei fünf Prozent und im westlichen Bundesgebiet, einschließlich Berlin, bei 17 Prozent. Der Gender-Pay-Gap sank damit in beiden Teilgebieten im Vergleich zu 2023 um zwei Prozentpunkte.
Seit 2006 hat sich der Gender-Pay-Gap dem WSI zufolge in Westdeutschland um sieben Prozentpunkte reduziert. In Ostdeutschland stieg die Lohnlücke zwischen 2006 und 2014 von anfangs sechs Prozent auf zwischenzeitlich fast neun Prozent deutlich an. In den Folgejahren verringerte sich die Lücke im Osten dann aber wieder.
Eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung erklärt die geringe Lohnlücke in den neuen Bundesländern mit den weniger ausgeprägten Geschlechterrollen und auch mit dem deutlich niedrigeren Verdienstniveau im Vergleich zu Westdeutschland.
Wie hoch ist der Gender-Pay-Gap im Dax?
Weibliche Beschäftigte in Dax-Konzernen erhalten im Schnitt 13,9 Prozent weniger Lohn als ihre männlichen Kollegen. Das zeigt eine Auswertung von EY. Die Beratungsfirma analysierte dafür Nachhaltigkeitsberichte der 40 größten deutschen Unternehmen für 2024. Der unbereinigte Lohnunterschied liegt damit etwas unter dem bundesweiten Schnitt von 16 Prozent.
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Laut der EY-Analyse gibt es zwischen den Dax-Unternehmen allerdings große Unterschiede. Der größte Pay-Gap zeigt sich bei der Deutschen Bank. Die weiblichen Angestellten des Finanzinstituts bekommen durchschnittlich 38,8 Prozent weniger Geld als ihre männlichen Kollegen. Auch bei der Commerzbank (30,5 Prozent), bei der Hannover Rück (30 Prozent) sowie bei Munich Re und der Deutschen Börse (jeweils 29 Prozent) verdienen Frauen im Schnitt deutlich schlechter.
Am anderen Ende rangiert Daimler Truck. Dort verdienen Frauen im Schnitt 15 Prozent mehr als ihre männlichen Kollegen. Eine naheliegende Erklärung für diesen auffälligen Wert: Beim Nutzfahrzeughersteller gibt es im siebenköpfigen Topmanagement nicht nur eine Chefin mit Millionengehalt, sondern auch noch eine zweite Vorständin mit Spitzenvergütung. Das hebt den Durchschnittsverdienst aller dort beschäftigten Frauen – und senkt so den Gender-Pay-Gap.
Ein solch vermeintlich positiver Gender-Pay-Gap schließt eine tatsächliche Diskriminierung von Frauen aufgrund des Geschlechts nicht aus. Das zeigt ein aktuelles Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts. Geklagt hatte dort ausgerechnet eine Abteilungsleiterin von Daimler Truck, weil sie schlechter bezahlt wurde als ein männlicher Kollege in gleicher Position.
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Das Gericht kam zum Schluss, dass sich Frauen nicht mit dem Gehaltsmittelwert all ihrer vergleichbaren männlichen Kollegen begnügen müssen, sondern sich auch an Spitzenverdienern oder einem anderen Kollegen mit vergleichbarer Tätigkeit in ihrem Unternehmen orientieren dürfen. Zudem sei das Entgeltsystem von Daimler Truck für Abteilungsleiter nicht transparent.
Wie hoch ist das Gehaltsgefälle in der EU?
Für die Europäische Union (EU) liegen bislang nur bis 2023 vollständige Daten vor. Der unbereinigte Gender-Pay-Gap lag zu diesem Zeitpunkt im Schnitt aller EU-Mitgliedstaaten bei rund zwölf Prozent. 2015 waren es laut dem Statistischen Amt der Europäischen Union (Eurostat) noch 16 Prozent. In Deutschland ging er im selben Zeitraum von 22 Prozent auf 17,6 Prozent zurück.
Deutschland hat damit einen der EU-weit höchsten Verdienstabstände pro Stunde zwischen Frauen und Männern. Unter den 27 EU-Staaten wies Lettland Eurostat zufolge mit durchschnittlich 19 Prozent den höchsten Gender-Pay-Gap auf.
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Neben Deutschland kamen auch Österreich, Tschechien und Ungarn auf ein Lohngefälle von jeweils etwa 18 Prozent. EU-Staaten mit geringen Unterschieden im Brutto-Stundenverdienst waren nach Angaben der Statistikbehörde Belgien (0,7 Prozent), Italien (2,2 Prozent) und Rumänien (3,8 Prozent). In Luxemburg verdienten Frauen im Jahr 2022 sogar etwa ein Prozent mehr als Männer.
Welches Land hat den größten Gender-Pay-Gap?
Das Land mit dem größten Gender-Pay-Gap weltweit lässt sich aufgrund fehlender Daten nicht eindeutig bestimmen. Allerdings vergleicht die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit (OECD) die unbereinigten Verdienstunterschiede ihrer 38 Mitglieder, die als entwickelte Industriestaaten gelten.
Die OECD nutzt dafür Lohngefälle, die auf Basis von Medianverdiensten berechnet wurden. Das ist der Bruttoverdienst, der die Lohnverteilung des jeweiligen Geschlechts in genau zwei gleiche Hälften teilt. Zuletzt analysierte die OECD Daten aus dem Jahr 2024 oder aus dem letzten verfügbaren Jahr des jeweiligen Landes.
Demnach war Südkorea mit 29 Prozent das Land mit dem höchsten Gender-Pay-Gap unter den entwickelten Staaten weltweit. In Luxemburg fiel die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern mit 0,4 Prozent am niedrigsten aus. Deutschland zählt mit 14,2 Prozent (2023) zu den zehn OECD-Ländern mit dem höchsten Gender-Pay-Gap. Der mediane Lohnunterschied aller OECD-Länder liegt bei 11,3 Prozent.
Gender-Pay-Gap: Was sind die Ursachen?
Für den Gender-Pay-Gap gibt es in Deutschland unterschiedliche Gründe. Laut dem Statistischen Bundesamt sorgen vor allem die höheren Teilzeitquoten bei Frauen und geringere Löhne in frauentypischen Berufen für die unbereinigte Lücke von derzeit 16 Prozent. Frauen nehmen hierzulande außerdem seltener am Erwerbsleben teil und erreichen seltener Führungspositionen als Männer.
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Nach Angaben der Antidiskriminierungsstelle des Bundes sind Frauen zudem häufiger in kleineren Betrieben tätig, die stellenweise geringeren Lohn zahlen oder nicht tarifgebunden sind. Als Grund nennt die Antidiskriminierungsstelle auch häufige Diskriminierungen bei der Arbeitsbewertung in männerdominierten Branchen, etwa im Umgang mit Maschinen, Finanzen oder Personalverantwortung. Körperliche und psychische Belastungen in typischen „Frauenberufen“ werden demnach oft unterbewertet oder nicht berücksichtigt.
Den bereinigten Gender-Pay-Gap von aktuell sechs Prozent kann Destatis nicht eindeutig begründen. Die Behörde vermutet, dass Erwerbsunterbrechungen etwa bei Schwangerschaften, zur Kindererziehung oder zur Pflege von Angehörigen eine Rolle spielen. Diese seien aber nicht in den Statistiken erfasst. Die sechs Prozent stellten deshalb eine Obergrenze für eine mögliche Diskriminierung beim Verdienst durch Arbeitgeber dar.
Gender-Pay-Gap: Was plant die Politik dagegen?
In vielen Unternehmen ist die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern nicht sichtbar. Das liegt daran, dass Arbeitgeber Bezahlstrukturen und Lohnfindungsprozesse häufig nicht offenlegen. Schon deshalb ist es für Arbeitnehmerinnen schwer, sich gegen eine Benachteiligung zu wehren.
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Dagegen helfen soll die europäische Entgelttransparenzrichtlinie, die seit 2023 gilt. Die Bundesregierung muss sie bis spätestens 7. Juni 2026 in deutsches Recht umsetzen. Sie will dazu das bestehende Entgelttransparenzgesetz reformieren, das sich bisher als wenig effektiv erwiesen hat. Die EU-Richtlinie verpflichtet Arbeitgeber viel stärker als zuvor, die Gehälter ihrer Beschäftigten transparent zu machen und den Gender-Pay-Gap zu reduzieren.
Das EU-Gesetz enthält unter anderem folgende Maßnahmen:
- Arbeitgeber müssen in der Stellenausschreibung oder vor dem Vorstellungsgespräch über das Einstiegsentgelt oder dessen Spanne informieren. Arbeitgeber dürfen Bewerberinnen nicht mehr nach dem bisherigen Gehalt fragen.
- Arbeitgeber müssen Mitarbeitern über ihr individuelles Einkommen und über die durchschnittlichen Einkommen Auskunft geben – aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Gruppen von Arbeitnehmenden, die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten.
- Arbeitgeber mit mehr als 250 Beschäftigten müssen ihr Gender-Pay-Gap jährlich veröffentlichen, Firmen ab 100 Beschäftigten alle drei Jahre.
- Arbeitnehmende, die geschlechtsspezifischer Lohndiskriminierung ausgesetzt sind, sollen Schadenersatz einklagen können, einschließlich der vollständigen Nachzahlung des Entgelts sowie von Boni oder Sachleistungen. Zudem sollen Sammelklagen möglich werden.
- Grundsätzlich muss der Arbeitgeber künftig nachweisen, dass es keine Diskriminierung in Bezug auf das Entgelt gegeben hat.
- Die EU-Mitgliedstaaten müssen spezifische Sanktionen für Verstöße gegen den Grundsatz des gleichen Entgelts festlegen, darunter auch Geldstrafen.
Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) will die EU-Richtlinie „eins zu eins umsetzen“. Seit Mitte Juli arbeitet eine von ihr eingesetzte Expertenkommission an Vorschlägen dazu. Sie will bis Ende 2025 auch Empfehlungen für kleine und mittelständische Unternehmen vorlegen.
Dieser Artikel erschien bereits im August 2025. Der Artikel wurde am 28.10.2025 erneut geprüft und mit leichten Anpassungen aktualisiert.