Insolventer Reisekonzern: Pleite von Thomas Cook: Die Bundesregierung büßt für eigenen Fehler
Berlin, Frankfurt, Düsseldorf.
Die Bundesregierung gibt im Streit um die Entschädigung von Urlaubern nach, die Ende September Opfer der Thomas-Cook-Pleite wurden. „Schäden, die nicht von anderer Seite ausgeglichen werden, wird der Bund ersetzen“, teilte die Bundesregierung am Mittwoch nach einer Kabinettssitzung in Berlin mit. Noch vor wenigen Tagen hatte Gerd Billen, Staatssekretär im Justiz- und Verbraucherministerium, eine Staatshaftung kategorisch ausgeschlossen.
Nun will Berlin geprellten Thomas-Cook-Kunden doch die fehlende Differenz zu der Geldsumme ausgleichen, die sie von dem Cook-Versicherer Zürich „oder von anderer Seite zurückerhalten haben“.
Die Staatskasse wird dies voraussichtlich mit einem dreistelligen Millionenbetrag belasten. Die Schadenssumme liegt nach vorläufigen Berechnungen bei 287,4 Millionen Euro, wie der Versicherer Zurich am Mittwoch mitteilte.
Von der Haftungssumme von 110 Millionen Euro hätten bereits 59,6 Millionen Euro für die Heimholung von Urlaubern aufgewendet werden müssen, hieß es weiter. Somit blieben 50,4 Millionen Euro übrig. Für Kunden bedeutet das, dass weniger als ein Fünftel der Schäden noch gedeckt ist. „Daraus ergibt sich eine Quote in Höhe von 17,5 Prozent für die Regulierung der Ansprüche der Thomas-Cook-Kunden.“
Dass die Versicherungssumme in keinem Fall für die Ausfälle reicht, steht fest. Sie nämlich ist in Deutschland auf 110 Millionen Euro gedeckelt.
Die Schuld an der Unterversicherung trägt die Bundesregierung. Obwohl eine EU-Richtlinie seit 1990 verlangt, Kundengelder für Pauschalreisen uneingeschränkt abzusichern, gestattet Berlin den Reiseveranstaltern bis heute eine Versicherungshöchstgrenze von 110 Millionen Euro. Auch eine Novelle der Pauschalreisegesetze vor drei Jahren änderte daran nichts. Der Grund: Erfolgreich hatten Branchenlobbyisten darauf gedrängt, Pauschalreisen durch höhere Versicherungsprämien nicht übermäßig zu verteuern.
Abzusehen war dies seit Jahren. Schon während einer vorangehenden Krise von Thomas Cook 2011/12 rechnete Reisebüro-Verbandschefin Marija Linnhoff das Risiko vor. So gingen in den vergangenen Wochen nach Handelsblatt-Informationen zahlreiche Schadensersatzklagen gegen die Bundesregierung ein, der geprellte Urlauber vorwerfen, die von Brüssel verlangte Absicherung nicht vollständig umgesetzt zu haben. Die Rechtsschutz-Versicherung Roland berichtet von einer vierstelligen Anzahl klagebereiter Urlauber, der man eine Verfahrensfinanzierung zugesagt hatte. „Der Druck wurde damit für die Bundesregierung zu hoch“, heißt es bei einem Tourismusverband.
Die Kläger hätten sich im Streitfall leicht auf ein Urteil aus dem Jahr 1994 berufen können. Damals hatten Tausende Urlauber nach der Pleite des Reiseveranstalters MP Travel Line vergeblich auf eine Entschädigung gewartet, weil die Bundesregierung die EU-Pauschalreiserichtlinie nicht rechtzeitig umgesetzt hatte. Vor dem Bonner Landgericht erhielten Kläger damals recht.
Die Bundesregierung hingegen verkauft ihr Einlenken als Akt der Gnade. „Es ist den Kundinnen und Kunden nicht zumutbar“, teilte sie gestern mit, „dass sie jeweils auf sich gestellt für die Klärung der komplexen offenen Rechtsfragen sorgen müssen.“ Dadurch wolle man Tausende Klageverfahren und langjährige Rechtsstreitigkeiten vermeiden.
Anwälte bringen sich in Stellung
Wie die Verbraucher an ihr Geld kommen sollen, ist noch unklar. Über das genaue Vorgehen werde noch mit dem Insolvenzverwalter und der Versicherung gesprochen, sagte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) am Mittwoch.
Der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV), Klaus Müller, lobte den Schritt. Es sei gut, dass die Bundesregierung geschädigte Verbraucher der Thomas-Cook-Pleite nicht im Regen stehen lassen wolle, schrieb Müller bei Twitter. Wichtig seien nun unbürokratische Auszahlungen und eine bessere zukünftige Absicherung von Pauschalreisen.
Die Grünen haben schwere Vorwürfe gegen die Bundesregierung erhoben: Es sei lange abzusehen gewesen, dass ein solcher Insolvenzfall eintreten könnte, „aber die Bundesregierung hat trotz unserer Mahnungen auf stur gestellt und die Haftungssumme nicht angehoben“, sagte die verbraucherpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Tabea Rößner, dem Handelsblatt. Über einen Antrag der Grünen aus dem Frühjahr war erstmals Ende September im zuständigen Bundestagsausschuss beraten worden - drei Tage nach der Cook-Pleite.
Die Bundesregierung kündigte ein „möglichst einfaches und kostenfreies Verfahren“ an. „Die Kunden müssen aktuell nicht selbst aktiv werden, um ihre Rechte zu wahren“, hieß es. Sie werde Anfang 2020 „über die weiteren Schritte zur Abwicklung informieren“.
„Thomas Cook-Kunden, deren bereits bezahlte Reise wegen der Insolvenz abgesagt wurde, werden bis auf den letzten Cent entschädigt“, sagte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner. Die Insolvenz habe auch viele nicht vermögende Menschen getroffen, die oft lange auf die Reise gespart hätten. „Wir vermeiden lange Schadenersatzprozesse gegen den Bund und sichern das Vertrauen in Pauschalreisen, wovon in Deutschland viele Arbeitsplätze abhängen“, sagte Fechner.
Die FDP kritisierte die Finanzhilfe der Bundesregierung. „Dass nun der Steuerzahler einspringen soll, ist ein Schuldeingeständnis der großen Koalition. Sie hat die EU-Gesetzgebung offenbar mangelhaft umgesetzt", sagte der stellvertretende FDP-Fraktionschef Michael Theurer.
Auf Drängen der bayerischen Landesregierung beschäftigt sich der Bundestag, der dies Ende September noch ablehnte, nun doch mit einer Verbesserung der künftigen Kundengeldabsicherung. Wie sie am Ende aussehen wird, ist dabei noch unklar. Favorisiert wird ein Mix aus einem Fonds, in den die Reiseveranstalter einzahlen, und einer Versicherungslösung.
„Die Haftungshöhe sollte sich künftig am Gesamtumsatz des größten Reiseveranstalters Tui orientieren“, sagte der Reiserechtsexperte beim Verbraucherverband VZBV, Felix Methmann, dem Handelsblatt. Im Jahr 2017/2018 habe der Deutschlandumsatz des Hannoveraner Konzerns etwa fünf Milliarden Euro betragen. Da etwa 20 Prozent davon vorausbezahlte Kundengelder betroffen hätten, sollte die Haftungshöchstgrenze künftig eine Milliarde Euro betragen.
„Diese Grenze sollte nicht mehr länger pro Versicherer, sondern pro Reiseanbieter gelten“, fordert Methmann.
Alternativ wäre aus seiner Sicht ein Reisegarantiefonds möglich, wie dies in Dänemark bereits praktiziert wird. „Ein solcher Fonds muss von den Reiseveranstaltern finanziert werden“, erläuterte der VZBV-Experte. „Die jeweiligen Beiträge sollten sich an den jeweiligen Jahresumsätzen und der Bonität orientieren, um zu verhindern, dass kleine Anbieter benachteiligt werden.“
Mit Blick auf die geplante staatliche Unterstützung für Thomas-Cook-Kunden äußerte Methmann scharfe Kritik an der Bundesregierung. „Der Staat hat bei der Umsetzung der Pauschalreiserichtline einen folgenschweren Fehler gemacht, für den jetzt der Steuerzahler geradestehen muss“, sagte der VZBV-Experte.
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