Finanzaufsicht: Bafin trennt sich von Mitarbeiter wegen Wirecard-Deals
Hinweise auf Insiderhandel hat eine Sonderprüfung bislang nicht ergeben, aber vier Mitarbeiter haben ihre Deals nicht zeitnah gemeldet.
Foto: REUTERSDer Sonderbeauftragte, der die privaten Wirecard-Geschäfte der Bafin-Beschäftigten durchleuchten soll, hat alle vier Fälle an das Personalreferat zur weiteren Prüfung überwiesen. Ob es weitere Konsequenzen gibt, ist noch nicht klar. Das geht aus einer parlamentarischen Anfrage des FDP-Abgeordneten Frank Schäffler hervor, die dem Handelsblatt vorliegt und über die die „Rheinische Post“ zuerst berichtet hatte.
Die Bafin hatte vor einigen Wochen einen Sonderbeauftragten eingesetzt, nachdem bekannt geworden war, dass die Beschäftigten der Behörde auffällig häufig mit Wirecard-Aktien und -Derivaten gehandelt hatten. Das hatte politisch für viel Wirbel gesorgt.
Immerhin: Hinweise darauf, dass sich Bafin-Mitarbeiter bei ihren Geschäften Insiderwissen zunutze gemacht hätten, gibt es bislang nicht. Der Vorwurf gegen die vier Mitarbeiter bezieht sich lediglich auf den Zeitpunkt, zu dem sie ihre Transaktionen gemeldet haben.
Die Vorschriften der Bafin sehen vor, dass solche Geschäfte „unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern“ gemeldet werden müssen. Erlaubte Verzögerungen können mit Urlaub, Krankheit oder Elternzeit zusammenhängen. Kein Pardon gibt es aus Sicht des Bundesfinanzministeriums und der Bafin aber, wenn eine Verspätung aus Nachlässigkeit entsteht. In diese Richtung scheint nun in den vier Fällen der Vorwurf zu gehen.
Interne Vorschriften verschärft
Besonders auffällig ist ein Mitarbeiter, der alles in allem 45 Aktien- oder Derivategeschäfte mit Verspätungen von zweieinhalb bis acht Monaten nachgemeldet hatte. Darunter befanden sich sieben nicht gemeldete Geschäfte, die am 18. Juni 2020 getätigt wurden, also an dem Tag, als Wirecard mitteilte, dass 1,9 Milliarden Euro fehlten. Bei den anderen drei Mitarbeitern geht es nur um jeweils ein bis zwei Transaktionen, die mit einer Verspätung von drei, fünf und neun Monaten nachgemeldet wurden.
Die Finanzaufsicht und das Bundesfinanzministerium hatten aus der intensiven Kritik an den privaten Wirecard-Geschäften von Bafin-Mitarbeitern bereits Konsequenzen gezogen: Interne Vorschriften verbieten Geschäfte mit Finanzinstrumenten von Unternehmen, die von der Bonner Aufsichtsbehörde beaufsichtigt werden. Dabei genügt die Zuständigkeit für eine Tochtergesellschaft. Damit orientiert sich die Bafin an Vorschriften, die längst für Mitarbeiter der Bundesbank, der EZB und auch für das Bafin-Direktorium gelten.
Der FDP-Abgeordnete Schäffler hält weitere Konsequenzen für notwendig. Er griff Bafin-Chef Felix Hufeld an. „Es ist vor allem ein Führungsproblem innerhalb der Bafin, dem sich Finanzminister Scholz endlich widmen muss. Sonst wird es endgültig zu seinem Problem“, sagte er.