Menschenrechte: „Abschreckendes Beispiel“ für EU-Politik: Wirtschaft übt scharfe Kritik am Lieferkettengesetz
Der Richtlinienentwurf sieht unter anderem vor, dass Firmen in der EU für Kinder- oder Zwangsarbeit sowie für Umweltverschmutzung ihrer internationalen Lieferanten verantwortlich gemacht werden sollen.
Foto: IMAGO/Joerg BoethlingBrüssel. Wirtschaftsverbände üben scharfe Kritik an den Plänen des EU-Parlaments, Unternehmen umfangreiche Vorschriften für den Schutz von Menschenrechten zu machen. Die Entscheidung bringe „große Rechtsunsicherheit und Bürokratie“ und setze Unternehmen „unkalkulierbaren Risiken aus“, sagte Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks.
Auch Marie-Christine Ostermann, Präsidentin des Familienunternehmer-Verbands, warnte: „Diese Richtlinie ist die Basis für dauerhafte rechtliche Unsicherheit. Europäische Unternehmen müssten nun mit großem bürokratischem Aufwand dokumentieren, „dass jede ihrer Geschäftsbeziehungen – und zwar von den Rohstoffen bis hin zur Wiederverwertung – den neuen Anforderungen entspricht“. Der Gesetzentwurf des Parlaments sei ein „Ungetüm“ und ein „abschreckendes Beispiel“ für europäische Politik.
Menschenrechtsorganisationen lobten die Initiative dagegen: „Das Europäische Parlament hat damit klar Position bezogen für eine gerechtere und ökologischere Weltwirtschaft“, erklärt Pirmin Spiegel, Hauptgeschäftsführer des Hilfswerks Misereor.
Das EU-Parlament hatte zuvor wie erwartet für das geplante EU-Lieferkettengesetz gestimmt. Es soll Firmen mit mehr als 250 Mitarbeitern und mehr als 40 Millionen Euro Jahresumsatz entlang ihrer globalen Lieferketten für den Schutz von Menschenrechten und der Umwelt in die Pflicht nehmen.
Auch Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU sollen sich an das neue Regelwerk halten müssen, wenn sie mehr als 150 Millionen Euro umsetzen und mindestens 40 Millionen Euro davon in der EU.
Unternehmen können vor europäischen Gerichten zur Rechenschaft gezogen werden
Die betroffenen Firmen sind künftig verpflichtet, negative Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Menschenrechte und Umwelt zu ermitteln „und erforderlichenfalls zu verhindern, zu beenden oder abzumildern“, beschloss das Parlament. Außerdem müssen sie die Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards auch bei ihren Partnerunternehmen in der Wertschöpfungskette überwachen. Dazu gehören Lieferanten, Vertriebspartner, Transportunternehmen, Lagerdienstleister oder auch die Abfallwirtschaft.
Geplant ist zudem, dass Unternehmen vor europäischen Gerichten zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn sie die Anforderungen des Gesetzes nicht erfüllen.
Die Grünen zeigten sich zufrieden: „Das EU-Lieferkettengesetz ist wegweisend und soll ökologischer und sozialer Ausbeutung in unseren Lieferketten einen Riegel vorschieben“, sagte die EU-Abgeordnete Anna Cavazzini. Trotz des „immensen Drucks der Industrielobby“ und gegen den Widerstand vieler Christdemokraten sei es gelungen, den EU-Kommissionsvorschlag in vielen Bereichen nachzuschärfen.
Die EU-Kommission hatte das Gesetzgebungsverfahren im vergangenen Februar gestartet. Die 27 Mitgliedstaaten einigten sich im Dezember auf eine Position, die den Entwurf der Kommission etwas abschwächen würde. Das Parlament dagegen will deutlich weiter gehen, als die Kommission vorgeschlagen hatte. Nun müssen Parlament und Mitgliedstaaten ihre Vorstellungen in Einklang bringen, ehe das Gesetz in Kraft treten kann. In Deutschland gibt es schon ein Lieferkettengesetz, das den EU-Bestimmungen angepasst werden müsste.
Mit Agenturmaterial