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WirtschaftslageMerz wirft SPD wegen Erbschaftsteuer Verunsicherung vor

Die Pläne der SPD zur Reform der Erbschaftsteuer sind in der Wirtschaft auf breite Kritik gestoßen. Der Kanzler weist die SPD zurecht. 14.01.2026 - 19:38 Uhr Quelle: dpaArtikel anhören
Merz sieht Grund für Zuversicht. Foto: Sebastian Willnow/dpa

Halle. Bundeskanzler Friedrich Merz erteilt den Plänen des Koalitionspartners SPD zur Reform der Erbschaftsteuer eine Absage. Der CDU-Chef sagte beim Neujahrsempfang der Wirtschaft in Halle, das eigentliche Rückgrat der deutschen Volkswirtschaft seien nicht allein die großen Industrieunternehmen, sondern vor allem die mittleren und kleinen Unternehmen. 

„Deswegen möchte ich meinen, unseren Koalitionspartner bitten, durch steuerpolitische Vorschläge in diesen Tagen nicht eine zusätzliche Verunsicherung in die Bevölkerung und insbesondere in die mittelständischen Betriebe hineinzubringen, wenn es denn um die Frage der Nachfolge der nächsten Generationen in diesen Unternehmen geht“, so Merz. 

Die Bundesregierung solle eine im Laufe des Jahres 2026 erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer abwarten. „Ich möchte nicht, dass die Weitergabe von Betrieben in den Familien durch Steuerlasten zusätzlich erschwert wird“, sagte Merz. „Wenn es uns das Bundesverfassungsgericht nicht erlaubt, so fortzusetzen, wie es heute ist, dann sollten wir alles tun, um die Nachfolge in den Betrieben so zu ermöglichen, dass sie auch steuerlich erleichtert wird und nicht steuerlich zusätzlich steuerlich erschwert.“

Die SPD will reiche Erben stärker besteuern. Für die Vererbung von Unternehmen sieht das Konzept einen neuen Freibetrag von fünf Millionen Euro vor. Ab dann sollen demnach Steuern anfallen, mit Stundungsmöglichkeiten von bis zu 20 Jahren. Geltende Verschonungsregeln will die SPD abschaffen. 

Die Pläne hatten breite Kritik in der Wirtschaft ausgelöst. So kritisierte der Verbands Die Familienunternehmer, die SPD verkaufe den neuen Unternehmensfreibetrag von fünf Millionen Euro als Schutz für kleine und mittlere Betriebe. „In der Realität reicht dieser Betrag bei weitem nicht aus, um die Nachfolge in typischen mittelständischen Unternehmen steuerlich abzusichern.“

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