Dieselskandal: Gericht will im Anlegerprozess ehemalige VW-Chefs befragen
Die Beweisaufnahme im Anlegerprozess zum VW-Dieselskandal soll im September beginnen.
Foto: dpaFrankfurt, Köln. Im milliardenschweren VW-Anlegerprozess hat das Oberlandesgericht Braunschweig den Eintritt in die Beweisaufnahme beschlossen. 86 Zeugen und eine Vielzahl von Dokumenten, die von den Beteiligten vorzulegen seien oder von dritter Seite angefordert würden, sollten Aufschluss über die Abläufe vor Bekanntwerden des Dieselskandals vor fast acht Jahren geben, teilte das Gericht am Freitag mit.
Der Beschluss umfasse 85 Beweisfragen. Diese beträfen vor allem die gegensätzlichen Behauptungen der Beteiligten zur Kenntnis der Mitglieder des Vorstands oder anderer Ad-hoc-Verantwortlicher der Volkswagen AG vom Einbau der unzulässigen Abschalteinrichtung vor Mitte 2015. Die Beweisaufnahme soll im September beginnen.
Die Namen der Zeugen nannte das Gericht in seiner Pressemitteilung nicht. Im Mai hatte der 3. Zivilsenat bereits mitgeteilt, er wolle Mitglieder des ehemaligen Konzernvorstands vernehmen.
Dem Handelsblatt liegt der Beweisbeschluss mit der Liste der Zeugen vor. Darauf stehen zahlreiche hochrangige frühere Manager aus dem Volkswagen-Konzern. Das Gericht möchte etwa den Ex-Konzernchef Herbert Diess befragen. Diess war Mitte 2015 von BMW zu Volkswagen gewechselt. Am 18. September 2015 machte die US-Umweltbehörde EPA den Skandal publik. Zwischenzeitlich ermittelte die Staatsanwaltschaft wegen einer möglichen Marktmanipulation gegen Diess, das Verfahren wurde aber gegen Zahlung eines hohen Millionenbetrags eingestellt.