Schweizer Bank Privatbank Julius Bär droht Millionenstrafe wegen verschwundener DDR-Gelder

Über 150 Millionen Franken Strafe droht dem Geldhaus.
Zürich Der Schweizer Bank Julius Bär droht eine Millionenstrafe: Das Zürcher Obergericht hat einer Klage aus Deutschland stattgegeben. Es geht um Millionen an Geldern aus der ehemaligen DDR, die nach der Wende bei der Schweizer Bank Cantrade verschollen waren. Wegen der Vorgänge droht Julius Bär als Rechtsnachfolgerin von Cantrade nun eine Strafe von über 153 Millionen Franken, wie Bär vergangenen Mittwochabend mitteilte.
Die Umstände gleichen einem Wirtschaftsthriller – mit fragwürdigen Waffendeals, geheimen Konten und einer Protagonistin, die eine Vorliebe für Chanel-Kleider hegte.
Nach dem Mauerfall hatten Kader der Deutschen Demokratischen Republik Hunderte von Millionen Deutsche Mark an Parteivermögen abgezweigt. Der Verbleib der Gelder wurde bis heute nicht geklärt. Die Schweiz und das Institut Cantrade dienten dabei als wichtige Drehscheibe, wie sich etwa in einem Bericht des Untersuchungsausschusses des Bundestags von 1998 nachlesen lässt.
Die deutsche Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS), die Nachfolgerin der Treuhand, hatte Julius Bär deshalb verklagt. Die BvS forderte die Rückzahlung von 97 Millionen Franken plus der seit 1994 aufgelaufenen Zinsen. Die Gelder seien zwischen 1990 und 1992 von einem Konto einer Außenhandelsgesellschaft der ehemaligen DDR bei der Cantrade verschwunden.
Dabei hatte das Geldhaus das Problem gewissermaßen geerbt: Bär hatte Cantrade bei der Übernahme der Bank „Ehinger & Armend von Ernst“ von der UBS miterworben.
Die Forderungen aus Deutschland hatte Julius Bär stets zurückgewiesen. Schweizer Gerichte urteilten lange im Sinne der Bank. Auch das Zürcher Obergericht hatte ein erstinstanzliches Urteil zugunsten von Julius Bär zunächst bestätigt. Doch nach einer Beschwerde des BvS hob das Schweizer Bundesgericht dieses Urteil teilweise auf und verwies den Fall erneut zurück nach Zürich. Nun hält das Zürcher Obergericht die Forderungen aus Deutschland für berechtigt – und Bär droht eine Millionenstrafe.
Julius Bär hält die Strafe für unberechtigt. Die Bank will das Urteil anfechten und die letztlich zugesprochene Summe gegebenenfalls von der UBS zurückfordern, von der Bär die Cantrade-Bank im Rahmen der Ehinger-Übernahme erworben hatte.
Erste Hinweise bereits 1992
Schweizer Behörden reagierten dem Untersuchungsbericht des Bundestags zufolge nur spät auf Rechtshilfeersuchen aus der Bundesrepublik. Doch auch dort schritten die Behörden zu spät ein, obwohl es schon früh Anzeichen für illegale Vermögensabschöpfungen gab.
Schon 1992 berichtete der „Spiegel“ über Waffendeals ehemaliger DDR-Leute, bei denen Cantrade eine wichtige Rolle spielte. Auch in dem Untersuchungsbericht des Bundestags taucht der Name Cantrade immer wieder auf. So nutzten Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit Konten bei dem Institut, um Millionen an DDR-Vermögen außer Landes zu schaffen.
Im Mittelpunkt steht eine Außenhandelsfirma namens Novum. Deren Geschäftsführerin, Rudolfine Steindling, wurde wegen ihrer politischen Überzeugung auch „rote Fini“ genannt und pflegte eine Vorliebe für Chanel-Kleider. Die Österreicherin soll die DDR-Gelder von Cantrade-Konten abgehoben und in Banksafes gelagert haben, der endgültige Verbleib des Geldes wurde nie geklärt. Steindling verstarb im Jahr 2012 in Tel Aviv.
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