Benachrichtigung aktivieren Dürfen wir Sie in Ihrem Browser über die wichtigsten Nachrichten des Handelsblatts informieren? Sie erhalten 2-5 Meldungen pro Tag.
Fast geschafft Erlauben Sie handelsblatt.com Ihnen Benachrichtigungen zu schicken. Dies können Sie in der Meldung Ihres Browsers bestätigen.
Benachrichtigungen erfolgreich aktiviert Wir halten Sie ab sofort über die wichtigsten Nachrichten des Handelsblatts auf dem Laufenden. Sie erhalten 2-5 Meldungen pro Tag.
Jetzt Aktivieren
Nein, danke

Absicherung für Hund, Katze und Co Die beste Versicherung für Ihr Haustier

Nirgendwo in Europa gibt es so viele Haustiere wie in Deutschland. Was Halter nicht wissen: Ein Versicherungsschutz ist oftmals ratsam oder sogar Pflicht.
02.08.2018 - 11:54 Uhr Kommentieren
In manchen Bundesländern Deutschlands besteht bereits eine Pflicht, seinen Hund im Rahmen einer Tierhaftpflicht zu versichern. Quelle: Unsplash/Ana do Amaral
Haustiere

In manchen Bundesländern Deutschlands besteht bereits eine Pflicht, seinen Hund im Rahmen einer Tierhaftpflicht zu versichern.

(Foto: Unsplash/Ana do Amaral)

München Der Spruch gilt als Klassiker unter Hundehaltern: „Der will doch nur spielen.“ Aber nicht jeder, der von einem Hund angesprungen wird, möchte mitspielen. Vor allem dann, wenn seine Kleidung vollgesabbert oder beschädigt wird. Erst recht, wenn er gebissen wird.
Nirgendwo in Europa ist die Zahl der Haustiere in den vergangenen zehn Jahren so stark gestiegen wie in Deutschland. Während in Frankreich, Italien, Großbritannien, Spanien, Polen und den Niederlanden die gesamte Zahl in dieser Zeit stagnierte oder leicht zurückging, stieg sie in Deutschland laut dem Portal Statista um fast 50 Prozent.

Dass zu einem Haustier auch der entsprechende Versicherungsschutz gehört, hat sich hingegen noch nicht überall herumgesprochen. Hier die wichtigsten Fragen dazu:

Wie ist die Ausgangslage?
Auch bei Haustieren gilt: Wer Halter ist, der haftet, sollte jemand durch sein Tier geschädigt werden. Das ist in § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Fall zu verhindern war oder nicht. Zahlen muss der Halter in der Regel auch dann, wenn er zweifelsfrei nachweisen kann, dass er alles richtig gemacht hat.

Was ist in der allgemeinen Haftpflicht mitversichert?
Eine Haftpflichtversicherung gehört zum Standardrepertoire der Deutschen. Verbraucherschützer werden nicht müde zu betonen, wie nötig sie für die Grundabsicherung ist. Für Familien gibt es das Gesamtpaket für alle Mitglieder. Wie ein Familienmitglied werden in vielen Fällen auch Haustiere betrachtet.

Wobei es im Versicherungsfall erhebliche Unterschiede gibt. Das hängt mit dem Schaden zusammen, den ein Tier anrichten kann. So werden Schäden durch Hunde generell nicht von der privaten Haftpflicht abgedeckt, solche durch Koi-Karpfen hingegen schon. Was sicher damit zusammenhängt, dass Letztere in der Praxis so gut wie gar nicht vorkommen.

Für welche Tiere empfiehlt sich eine Tierhaftpflichtversicherung?
Allgemein lässt sich die Frage so beantworten, dass Tiere, bei denen die Gefahr besteht, dass sie einen größeren Schaden anrichten könnten, besser mit einer eigenen Tierhaftpflicht versichert werden sollten. Hunde gehören hier eindeutig dazu. Die Zahl der aufgenommenen Schäden in Deutschland liegt schon seit Jahren im sechsstelligen Bereich.

Oft machen Halter dabei die leidvolle Erfahrung, dass ihr jahrelang treuer und braver Begleiter plötzlich doch mal zugebissen hat. Oder auch nur den Freunden bei einem Besuch das Parkett zerkratzt hat. Der Bund der Versicherten (BdV) rät deshalb besonders bei der Anschaffung eines Hundes – aber auch eines Pferdes – dringend zu einer Tierhalterhaftpflichtversicherung.

Wodurch unterscheiden sich ein Nutztier und ein normales Haustier?
Der Gesetzgeber differenziert zwischen „Nutz-“ und „Luxustieren“. Zur ersten Gruppe gehören beispielsweise Rettungshunde, zur zweiten die vielen Hunde, die jemand aus Tierliebe und zum Vergnügen hält. Einen wesentlichen Unterschied gibt es im Schadensfall aus versicherungstechnischer Sicht: Kann der Halter eines Nutztieres nachweisen, dass er im Umgang mit den Tier die notwendige Sorgfalt walten ließ, dann muss er nicht für den entstandenen Schaden haften.

Ist eine Tierhaftpflicht bei Hunden Pflicht?
Nicht überall, aber in sechs Bundesländern schon. Hamburg fing damit im Jahr 2007 an, nachdem es den tödlichen Angriff eines Kampfhundes auf ein Kind gegeben hatte. Dazugekommen sind seither Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Thüringen und seit 2016 auch Schleswig-Holstein. Ansonsten müssen sich Hundehalter mit den Blüten des Föderalismus in Deutschland beschäftigen.

In Nordrhein-Westfalen beispielsweise besteht die Pflicht für eine eigene Tierversicherung für den Hund erst ab einer Körpergröße von 40 Zentimetern. In Sachsen-Anhalt sagt eine Rasseliste, wer zwangläufig versichert werden muss. In Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz greift die Pflicht nur dann, wenn dem Hund von Amts wegen eine Auffälligkeit bescheinigt worden ist.

Für Kampfhunde brauchen die Halter fast überall in Deutschland eine Tierhaftpflicht. Eine Ausnahme bildet Mecklenburg-Vorpommern, wo auch für Kampfhunde eine Tierhaftpflicht von der Regierung nicht verpflichtend gefordert ist.

Was muss ich beachten, wenn ich meinen Hund mit ins Ausland in den Urlaub nehmen will?
Dann sollten Halter einen speziellen Auslandsschutz in die Tierhaftpflicht integrieren. Leider handhaben das Versicherer sehr unterschiedlich. Manche haben ihn automatisch in den Bedingungen dabei, bei anderen muss er zusätzlich beantragt werden. Unterschieden wird oftmals auch zwischen dem europäischen Ausland und entfernten Kontinenten.

Wie sieht es bei anderen Haustieren mit einer eigenen Tierhaftpflicht aus?
Für Katzen gibt es gar keine eigene Haftpflichtversicherung. Ebenso wenig für andere kleine und in aller Regel zahme Haustiere wie Hamster, Meerschweinchen oder Kaninchen. Richten sie Schäden an, dann sind sie in der normalen Haftpflicht des Halters mit inbegriffen.

Was aber nicht bedeuten muss, dass die auch alle Schäden übernimmt. Wer mit seiner Katze in einer Mietwohnung lebt, in der das Tier jahrelang Wände und Türen abgekratzt hat, der dürfte bei Auszug die Erfahrung machen, dass seine Haftpflicht speziell für diese Schäden nicht aufkommt.
Wie sieht es bei Pferden aus?
Ebenfalls keine Pflicht für eine eigene Haftpflichtversicherung besteht bei Pferden. Da diese Tiere allein aufgrund ihrer Größe eine enorme Kraft haben, ist eine eigene Tierhaftpflicht jedoch ratsam. Bei einer Stute ist bei den meisten Anbietern dann auch deren Fohlen bis zum Alter von einem Jahr mitversichert. Bei den Beiträgen ergeben sich größere Unterschiede. Ein Reitpferd ist teurer zu versichern als ein Arbeitspferd oder eines, das nur eine Kutsche zieht.

Es wird günstiger, wenn gleich mehrere Pferde bei einer Gesellschaft versichert werden. Manche Versicherer bieten hier sogar eine Flatrate an. Daneben hängt der Beitrag wie überall von der Ausgestaltung ab. Wer gerne eine höhere Deckungssumme vereinbart hätte, der muss eben mehr zahlen.

Bei Kindern sind sogenannte Reitbeteiligungen beliebt, also das Anrecht auf die Mitnutzung eines Pferdes. Muss das extra versichert werden?
Nein. Normalerweise hat der Halter des Pferdes eine Police. Er kann dann ohne weitere Kosten die Reitbeteiligungen darüber mitversichern. Ein einfaches Formular dafür, in dem nur deren Daten gemeldet werden müssen, lässt sich bei Versicherern wie der Uelzener via Internet ausdrucken.

Was ist, wenn mein Tier zu Schaden kommt?

Da haftet wie in anderen Fällen auch derjenige, der den Schaden verursacht hat. Verwüsten Feuer, Wasser, Sturm oder Hagel Haus und Hof, und kommt dabei das Tier zu Schaden, dann gehört zur gesamten Entschädigung auch die für das Haustier. Das gilt ebenso für Einbruchdiebstahl, wenn das Tier mitgenommen wird. Hier zahlt die Hausratversicherung.

Als Haustier immer beliebter werden Terrarien für Schlangen, Spinnen, Skorpione oder andere exotische Tiere. Was ist hier zu beachten?
Hierfür gibt es ebenfalls Versicherungen, wenn auch die Auswahl sehr viel kleiner ist als bei Hund oder Pferd. Traditionell starke Tierversicherer wie die Uelzener lassen davon die Finger. Nach ihrer Meinung lohnt die Spezialisierung in so einem kleinen Markt sich nicht. Versicherungsschutz finden Halter dieser Tiere auf Spezialseiten wie Reptil.de.

Und auch wenn niemand dazu verpflichtet ist: Ratsam ist es allemal, einen solchen Schutz abzuschließen. Denn viele dieser Tiere stellen ein Bedrohungspotenzial für ihre Umgebung dar. Sollte sich eine Schlange tatsächlich mal aus der Wohnung schleichen und daraufhin ein größerer Einsatz von Polizei und Feuerwehr nötig sein, dann gehen die Kosten dafür in die Tausende.

Startseite
Mehr zu: Absicherung für Hund, Katze und Co - Die beste Versicherung für Ihr Haustier
0 Kommentare zu "Absicherung für Hund, Katze und Co: Die beste Versicherung für Ihr Haustier"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%