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Gastkommentar – Homo OeconomicusDie Erbschaftsteuer taugt nicht als Ersatz für eine Vermögensteuer

Vorschläge, eine Vermögensteuer durch eine reformierte Erbschaftsteuer mit Einheitssatz unnötig zu machen, sind für Achim Truger eine Mogelpackung.Achim Truger 13.10.2021 - 11:11 Uhr Artikel anhören

Neue Umverteilungsmechanismen werden ein Thema in der Steuerpolitik der künftigen Bundesregierung sein.

Foto: dpa

Bei der Regierungsbildung wird es auch um Steuerpolitik und Umverteilung gehen. Dabei werden sich FDP und Union vehement gegen die von SPD und Grünen geforderte Vermögensteuer aussprechen. Rückendeckung erhalten sie von vielen Ökonomen, die die Vermögensteuer für wirtschaftsschädlich und in der Erhebung viel zu teuer und aufwändig halten.

Als angeblich vernünftigere Alternative wird zumeist auf eine Stärkung der Erbschaftsteuer verwiesen. Diese sei gut zu begründen, weil sie „leistungslose“ Vermögenszuwächse besteuere. Sie sei weniger aufwendig zu erheben, weil sie nur im Erb- oder Schenkungsfall anfalle und keine jährliche Veranlagung erfordere.

Zudem könne eine Überlastung der Unternehmen durch großzügige Stundungsmöglichkeiten vermieden werden. Schließlich gebe es bei der Erbschaftsteuer ohnehin Reformbedarf, weil die aktuell geltenden Verschonungsregelungen für das Betriebsvermögen zu einer übermäßigen Privilegierung des Betriebsvermögens gegenüber dem Privatvermögen führten.

Nimmt man diese Argumente ernst, wäre es eine naheliegende Reform, die aktuelle Privilegierung des Betriebsvermögens endlich wirksam anzugehen. Zwar könnte man aus wirtschafts- und beschäftigungspolitischer Besorgnis an Verschonungsregeln festhalten, sie aber so begrenzen, dass Betriebserben nicht ganz oder fast ganz ohne Erbschaftsteuer davonkommen.

So könnte eine Mindesterbschaftsteuer von 15 Prozent auf große Betriebsvermögen das Aufkommen der Erbschaftsteuer von heute etwa sieben Milliarden Euro langfristig fast verdoppeln.

Achim Truger ist Mitglied des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und Professor für Staatstätigkeit und Staatsfinanzen an der Universität Duisburg-Essen.

Foto: Universität Duisburg-Essen, Bettina Engel-Albustin

Doch was schlagen die meisten Freunde der Erbschaftsteuer stattdessen vor? Eine „Flat tax“, also eine Erbschaftsteuer mit nur einem einheitlichen Steuersatz für alle Erbschaften.

„Flat Tax“ würde nur zu stärkerer Belastung der Betriebsvermögen führen

Auch das würde im Ergebnis zu einer stärkeren Belastung der Betriebsvermögen führen. Doch gleichzeitig würde die progressive, also mit der Höhe der Erbschaft überproportional ansteigende Erbschaftsteuer komplett aufgegeben.

Würde man den einheitlichen Steuersatz so ansetzen, dass das aktuelle Steueraufkommen stabil bliebe, müsste er bei etwa 12,5 Prozent liegen. Große Privatvermögen würden dann jedoch massiv entlastet, da die aktuellen Spitzensteuersätze je nach Steuerklasse zwischen 30 und 50 Prozent liegen.

Kleinere Erbschaften und Schenkungen durch nahe Verwandte würden dagegen sogar höher belastet. Bei diesen liegen die Steuersätze aktuell nur bei sieben bis elf Prozent.

Hinzu kommt: Will man wirklich die Erbschaftsteuer stärken, also ein spürbares zusätzliches Aufkommen erzielen, müssten beim niedrigen Einheitssatz plötzlich viel mehr Menschen mit geringem Erbe höhere oder überhaupt erst Erbschaftsteuer zahlen.

Bei einer ohnehin im Vergleich zur Vermögensteuer in der Bevölkerung recht unbeliebten Steuer würde das sicherlich zu einem massiven politischen Widerstand gegen die Erbschaftsteuer führen.

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Die Freunde der Einheits-Erbschaftsteuer müssen sich schon fragen lassen, ob sie mit ihrer Mogelpackung nicht eher die Abschaffung der Erbschaftsteuer befördern.

Mehr: „Gerechtigkeit bedeutet nicht Umverteilung“ – Ökonomen streiten über Wachstum nach der Wahl

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