Lars Felds Ordnungsruf: Das Sondervermögen für die Bundeswehr darf keine Showveranstaltung werden
Am Wochenende kursierte die Nachricht, die Verhandlungsdelegationen von CDU/CSU und SPD würden in ihren Sondierungsgesprächen die Schaffung von zwei Sondervermögen noch mit der Zweidrittelmehrheit des alten Bundestages an der Schuldenbremse vorbei beschließen. Berichtet wurde über ein Sondervermögen in Höhe von 400 Mrd. Euro für die Verteidigung und von 500 Mrd. Euro für Infrastruktur. Was ist davon zu halten?
Nüchtern betrachtet bleibt es dabei: Verteidigung ist im Kern eine dauerhafte Aufgabe des Bundes und sollte aus den laufenden Steuereinnahmen finanziert werden. Im extremen Fall einer Kriegsbeteiligung Deutschlands gälte dies nicht mehr, weil dann sehr schnell eine erhebliche Verteidigungsanstrengung nötig wäre. Abgesehen davon, dass den Kriegsanleihen, die Deutschland im 20. Jahrhundert begeben hatte, kein gutes Schicksal beschieden war, sollte Konsens bestehen, dass Deutschland derzeit keine Kriegspartei ist.
Zur nüchternen Betrachtung gehört, dass die Administration Trump die Europäer, nicht zuletzt Deutschland, zwingt, mehr für die Verteidigung zu tun. Aus Sicherheitskreisen wird eine Frist von vier Jahren kolportiert, bis Putin in der Lage wäre, europäische Nato-Mitglieder anzugreifen. Eine schnell erforderliche Aufrüstung kann durchaus durch neue Schulden finanziert werden. Denn ein außerordentlicher Finanzierungsbedarf würde steuerfinanziert zu starken Verzerrungen führen, die durch Glättung der Belastung über die Zeit geringer sind.
Dabei wird der dritte Schritt aber vor den ersten beiden getan. Zuerst muss geklärt sein, wie schnell die Aufrüstung überhaupt stattfinden kann. Die Rüstungskapazitäten Deutschlands, Europas und der USA sind beschränkt, sodass die höheren Mittel vor allem zu höheren Preisen führen dürften. Hinzu kommt, dass Beschränkungen der Wehrfähigkeit Deutschlands nicht lediglich aus der Beschaffung von Gerät resultieren, sondern vor allem bei Personal und Liegenschaften größere Probleme bestehen. Einer Festlegung auf einen höheren Finanzbedarf müsste daher eine klare Strategie zur Aufrüstung vorausgehen.
Zweitens sind haushaltsrechtliche Probleme zu klären. Der Einzelplan 14 des Bundeshaushalts – der Verteidigungshaushalt – lässt sich nicht spiegeln, mit dem Sondervermögen kein zweiter Einzelplan 14 schaffen. Es kommt für die Wehrfähigkeit vielmehr darauf an, dass der Verteidigungshaushalt dauerhaft steigt. Geht es also nicht nochmals, wie schon mit dem ersten Sondervermögen Bundeswehr, um eine Veranstaltung, die Handlungsfähigkeit demonstrieren soll, dann würde der Einzelplan 14 besser dauerhaft aufgestockt. Mit einem Sondervermögen als Show müsste man sich vielmehr Sorgen machen, dass die verteidigungspolitischen Ziele sogar verfehlt werden.
Als Alternative zum Sondervermögen wird die Nutzung der Ausnahmeregel der Schuldenbremse genannt. Manchen mag Donald Trump als Naturkatastrophe erscheinen, manchen nur als exogener Schock. Ob sich die aktuelle Situation der Landesverteidigung der Kontrolle des Staates entzieht, mag man durchaus bezweifeln. Außerdem müsste mehrere Jahre nacheinander die Ausnahmeregel gelten. Der Bund würde sich der Praxis einzelner Länder, zu nennen wären das Saarland, Sachsen-Anhalt oder Schleswig-Holstein, annähern, die mit ihrer Praxis der wiederholten Notlagenbeschlüsse durchkommen, weil die Opposition in ihren Landtagen nicht klagt. Damit kann der Bund nicht rechnen.
Prüfung der Effizienzreserven des Haushalts
Es führt daher kein Weg daran vorbei, den Bundeshaushalt auf seine Effizienzreserven zu prüfen und lieb gewonnene Ausgabenprojekte zu streichen. Dazu gehören die umfänglichen Subventionen an die deutsche Wirtschaft, die mit der Industriepolitik von Peter Altmaier und Robert Habeck eingesetzt wurden. Weitere Konsolidierungsmöglichkeiten finden sich in der Familienpolitik. Hier ist vor allem das Elterngeld zu nennen. Außerdem würde eine Integration von Bürgergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag nicht nur Einsparungen ermöglichen, sondern bessere Arbeitsanreize schaffen. Schließlich bieten sich vielfältige Steuervergünstigungen zur Streichung an.
Wenn diese Konsolidierungsmöglichkeiten aus politischen Gründen nicht genutzt werden, wäre eine ehrliche Lösung die Einführung eines Verteidigungssolis, also eines neuen Zuschlags auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer, der nicht nur den Rest-Soli ersetzt, sondern für alle Steuerpflichtigen gelten sollte. Ein weiteres Sondervermögen für Infrastruktur ist hingegen nicht notwendig. Die für die Infrastruktur erforderlichen Mittel lassen sich aus dem Bundeshaushalt finanzieren.