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RentenpolitikSPD belastet Junge zugunsten der Alten – und die Bürger irren

Das geplante Rentenpaket II verteilt nicht etwa in Richtung der Bezieher kleiner Renten um, sondern lässt den Nachwuchs für eine stärkere Wählergruppe zahlen. Wichtiger wäre etwas anderes. Ein Kommentar.Bert Rürup 18.10.2024 - 11:34 Uhr
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Großvater mit Enkel: Mit welcher Rente können künftige Generationen noch rechnen? Foto: IMAGO/Westend61

Bei den jüngsten Wahlen war die SPD bei den über 60-Jährigen die stärkste Partei. Das mittlere Alter der Wahlberechtigten liegt inzwischen bei 55 Jahren, und jeder fünfte Wahlberechtigte ist 70 Jahre oder älter.  Daher ist es politökonomisch nachvollziehbar, dass den Interessen der Rentner und rentennahen Jahrgänge ein hoher Stellenwert in der von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil verantworteten Rentenpolitik beigemessen wird.

„Das Fundament der Alterssicherung in Deutschland ist und bleibt die gesetzliche Rente“, sagte er jüngst im Bundestag. Zudem warnte er, dass ohne die geplante Rentenreform die Rentnerinnen und Rentner im Vergleich zur arbeitenden Bevölkerung ärmer würden. „Das werden wir verhindern, indem wir dafür sorgen, dass das Rentenniveau dauerhaft für alle Generationen stabil bleibt.“

Dies ist eine klare Abwendung von der seit den 1990er-Jahren von Norbert Blüm (CDU) eingeleiteten „nachhaltigkeitsorientierten“ Rentenpolitik. Dieses Prinzip wurde auch von Blüms Nachfolgern Walter Riester, Ulla Schmidt, Franz Müntefering sowie dem Sozialminister Olaf Scholz nicht infrage gestellt: Die realen Kosten der Bevölkerungsalterung sollten halbwegs gleichmäßig auf alle Generationen verteilt werden.

Ein sinkendes Rentenniveau bedeutet kein Sinken der Renten, sondern dass sie langsamer als die Löhne steigen.

Dies soll nun nicht mehr gelten. Denn mit dem Rentenpaket II wird das Rentenniveau bei mindestens 48 Prozent festgeschrieben. Dazu werden die Faktoren in der Rentenanpassungsformel außer Kraft gesetzt, die den demografisch bedingten Anstieg der Renten im Vergleich zu den Löhnen dämpfen sollen.

Insbesondere gilt dies für den Nachhaltigkeitsfaktor, der die jährlichen Rentenanpassungen mindert, wenn sich das Verhältnis von Rentnern zulasten der beitragspflichtig Beschäftigten verschiebt. Die Suspendierung dieses Faktors hat zur Folge, dass die Rentenempfänger nicht mehr über gedämpfte Rentensteigerungen an den Kosten der Bevölkerungsalterung beteiligt werden. Eine Umverteilung zugunsten der Bezieher kleiner Renten ist damit allerdings nicht verbunden.

Das Rentenniveau – und damit auch ein garantiertes Mindestrentenniveau – sagt freilich nichts über die Höhe der persönlichen Rente aus. Anders als vielfach geglaubt und gelegentlich suggeriert, gibt das Rentenniveau nicht an, wie hoch die individuelle Rente im Verhältnis zu den zuletzt bezogenen Arbeitseinkommen ist, welches in der Regel den im Alter erwarteten Lebensstandard bestimmt. Tatsächlich ist das letzte Nettoeinkommen vor Renteneintritt für die individuelle Rente kaum relevant.

Die 1957 mit dem derzeitigen Rentensystem eingeführte Kennziffer „Rentenniveau“ basiert auf der Kunstfigur des Eckrentners, einer fiktiven Person, die nach derzeitiger Definition 45 Jahre lang vom Durchschnittslohn Beiträge gezahlt hat. Dieser Eckrentner bekommt eine Rente, die dem Produkt des Rentenniveaus und dem aktuellen Durchschnittslohn entspricht. Ein sinkendes Rentenniveau bedeutet deshalb kein Sinken der Renten, sondern dass sie langsamer als die Löhne steigen.

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Sollte demnächst als Folge der Rente ab 67 die Standardbiografie des Eckrentners auf 47 Jahre erhöht werden, stiege das ausgewiesene Rentenniveau um etwa zwei Prozentpunkte – ohne dass sich an den Rentenzahlbeträgen etwas ändert. Dieses Niveau ist eine technische Größe, die wenig geeignet ist für politische Debatten über die Angemessenheit der individuellen Renten.

In Ostdeutschland wird das Risiko von Altersarmut merklich steigen

Wichtiger als ein Streit über eine Festschreibung des Rentenniveaus wäre eine politische Auseinandersetzung, wie unser Rentensystem in Zukunft armutsfester gemacht werden kann. Gerade in Ostdeutschland wird in den kommenden Jahren das Risiko von Altersarmut merklich steigen, wenn viele Verlierer der deutschen Einheit zum Beispiel als Folge der Abwicklung weiter Teile der DDR-Industrie aus dem Erwerbsleben ausscheiden.

Abgesehen von der 2021 eingeführten – bescheidenen – Grundrente kennt unser Rentensystem keine Umverteilung innerhalb des Versichertenkollektivs. Denn die Rentenfestsetzung erfolgt im Prinzip nach dem Äquivalenzprinzip. Dieses besagt, dass Rentner in der Einkommenspyramide der Rentenempfänger den gleichen Rang einnehmen sollen, den sie während ihrer sozialversicherungspflichtigen Zeit in der Pyramide der versicherungspflichtig Beschäftigten hatten.

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Diese Art der Rentenfestsetzung stammt aus dem Jahr 1957, also einer Zeit, in der eine dauerhafte Vollzeitbeschäftigung die Regel, die Lohnspreizung geringer und Teilzeitbeschäftigung oder durchbrochene Erwerbsbiografien weitgehend unbekannt waren. Zudem konnte man sich damals nicht vorstellen, dass ein Rentensystem wegen niedriger Geburtenzahlen in Schwierigkeiten geraten könnte.

Heute sind unterbrochene Erwerbsbiografien und dauerhafte Teilzeitbeschäftigungen stark verbreitet, und bei nicht wenigen Beschäftigten werden die erworbenen Rentenansprüche nicht zum Lebensunterhalt ausreichen. Die daraus resultierenden Risiken der Altersarmut lassen sich jedoch mit einer Festschreibung des Rentenniveaus kaum verringern.

In den meisten Industriestaaten hat die Vermeidung von Armut im Alter rentenpolitische Priorität

Das Risiko einer steigenden Altersarmut könnte hingegen zielgerichtet und kostengünstig verhindert werden, wenn das Äquivalenzprinzip zugunsten einer Aufwertung niedriger Renten aufgegeben würde. So sind es neben Deutschland nur noch drei der 38 OECD-Staaten, in denen das Äquivalenzprinzip strikt zur Anwendung kommt. Priorität in der großen Mehrzahl der Industrieländer hat die sichere Vermeidung von Armut im Alter.

Das von der Ampelregierung geplante Rentenpaket II blendet das Problem der Bevölkerungsalterung aus – und knüpft damit ein Stück weit an die Politik der Großen Koalitionen der vergangenen Dekade an, als angesichts einer boomenden Wirtschaft langfristig teure, klientelspezifische Leistungsverbesserungen wie die „Rente ab 63“ oder die Mütterrenten auf den Weg gebracht wurden.

Die Bevölkerungsalterung ist jedoch eine seit Langem bekannte Herausforderung, die sich zwar rhetorisch kaschieren, aber damit nicht aus der Welt schaffen lässt. Hinzu kommt, dass die letzten Jahre gezeigt haben, dass reales Wirtschaftswachstum in Deutschland keine Selbstverständlichkeit mehr ist. Das Potenzialwachstum, also das mögliche Wachstum der deutschen Volkswirtschaft, wenn Maschinen und Arbeitskräfte normal ausgelastet sind, liegt nur noch bei etwa einem halben Prozent pro Jahr, und angesichts des noch etwa 15 Jahre anhaltenden Alterungsschubs ist eine wirkliche Besserung nicht in Sicht.

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Eine weitsichtige Rentenpolitik ist generationenübergreifend angelegt und legt den Fokus nicht nur auf den Teil Bevölkerung, der seine Zeit als aktiver Teilnehmer am Arbeitsmarkt hinter sich hat. Das Augenmerk sollte daher wie in den 1990er- und 2000er-Jahren wieder auf die nachhaltige Finanzierbarkeit der Sozialversicherungen gelegt werden. Gegenwärtig belaufen sich die Lohnnebenkosten bereits auf etwa 41 Prozent; Prognosen sagen bei Verzicht auf kostendämpfende Reformen bis 2035 einen Anstieg um bis zu zehn Prozentpunkte voraus.

Katastrophenszenarien für unser umlagefinanziertes Sozialsystem sind dennoch fehl am Platz. Umlagesysteme haben sich – da leichter reformierbar – als erstaunlich stabil erwiesen. Dazu muss die Politik aber die Kraft aufbringen, nicht in Legislaturperioden zu planen und zu agieren, sondern auch die Belange zukünftiger Generationen im Blick zu behalten.

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