Kommentar zum Heizungsgesetz: Mit Volldampf gegen die Wand


Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zeigt, dass das Parlament sich nicht von der Exekutive treiben lassen sollte.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck ist mit seinem Heizungsgesetz nun schon zwei Mal gegen die Wand gerannt. Das erste Mal holte er sich eine blutige Nase, als der Grünen-Politiker seine ursprüngliche Version in der Koalition durchdrücken wollte – und die FDP und Teile der SPD das verhinderten.
Und jetzt zum zweiten Mal, mit noch härterem Aufprall. Das Bundesverfassungsgericht hat der Regierung in einer Eilentscheidung verboten, das Heizungsgesetz in zweiter und dritter Lesung möglichst schnell durch den Bundestag zu bringen. Beim Regierungshandwerk gibt es für die Ampelkoalition also noch Luft nach oben, nett ausgedrückt.
Immer wieder fehlt bei den Gesetzgebungsverfahren, die SPD, Grüne und FDP anstoßen, die nötige Sorgfalt. Etliche Gesetze sind bislang von der Ampel überstürzt durchgewunken worden. Wenn die Entscheidung in Karlsruhe irgendetwas Positives hat, dann die Erkenntnis, dass sich das Parlament von der Exekutive nicht treiben lassen sollte.
Dass die obersten Richter ein so emotional aufgeladenes Gesetz mit fünf Ja-Stimmen und zwei Nein-Stimmen ausbremsen, ist wohl einmalig in der Rechtsgeschichte – und zeigt: Gerade bei einem derart hochsensiblen Gesetz, das in vielen Nachtsitzungen entstanden ist, ist ein ordnungsgemäßes parlamentarisches Verfahren zwingend nötig, um die größten Fehler zu korrigieren.





