Kommentar zum Heizungsgesetz: Mit Volldampf gegen die Wand

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zeigt, dass das Parlament sich nicht von der Exekutive treiben lassen sollte.
Foto: dpaBundeswirtschaftsminister Robert Habeck ist mit seinem Heizungsgesetz nun schon zwei Mal gegen die Wand gerannt. Das erste Mal holte er sich eine blutige Nase, als der Grünen-Politiker seine ursprüngliche Version in der Koalition durchdrücken wollte – und die FDP und Teile der SPD das verhinderten.
Und jetzt zum zweiten Mal, mit noch härterem Aufprall. Das Bundesverfassungsgericht hat der Regierung in einer Eilentscheidung verboten, das Heizungsgesetz in zweiter und dritter Lesung möglichst schnell durch den Bundestag zu bringen. Beim Regierungshandwerk gibt es für die Ampelkoalition also noch Luft nach oben, nett ausgedrückt.
Immer wieder fehlt bei den Gesetzgebungsverfahren, die SPD, Grüne und FDP anstoßen, die nötige Sorgfalt. Etliche Gesetze sind bislang von der Ampel überstürzt durchgewunken worden. Wenn die Entscheidung in Karlsruhe irgendetwas Positives hat, dann die Erkenntnis, dass sich das Parlament von der Exekutive nicht treiben lassen sollte.
Dass die obersten Richter ein so emotional aufgeladenes Gesetz mit fünf Ja-Stimmen und zwei Nein-Stimmen ausbremsen, ist wohl einmalig in der Rechtsgeschichte – und zeigt: Gerade bei einem derart hochsensiblen Gesetz, das in vielen Nachtsitzungen entstanden ist, ist ein ordnungsgemäßes parlamentarisches Verfahren zwingend nötig, um die größten Fehler zu korrigieren.
FDP-Chef Christian Lindner hat von Anfang an darauf hingewiesen, das Gesetz müsse in die „Montagehalle“ und grundlegend überarbeitet werden. Der Satz muss für Habeck und die Grünen, die mit der FDP ohnehin mehr streiten als regieren, wie Hohn klingen.
Das Heizungsgesetz als Symbol der Entfremdung
Das Heizungsgesetz ist längst zum Symbol der Entfremdung der Ampelkoalitionäre untereinander und vom Großteil der Bevölkerung geworden. Kurz vor der parlamentarischen Sommerpause dürfte nicht nur das Ansehen von Habeck, sondern der gesamten Regierung weiter sinken.
Die Menschen in Deutschland hatten von Anfang an das Gefühl, dass sie die Regierung gar nicht ernsthaft mitnehmen will. Sie wünschen sich schon lange Planungssicherheit, doch die rückt nun weiter in die Ferne. Die Unsicherheit in der Bevölkerung wird ab dem heutigen Tag nicht kleiner, sondern größer.
Dazu kommt: Das Handwerk, das sich die ganze Zeit in Sachen Wärmpumpe Behäbigkeit vorwerfen lassen musste, steht in den Startlöchern und kann nicht loslegen.
Dass SPD, Grüne und FDP auf eine Sondersitzung zum Heizungsgesetz in der Sommerpause verzichten, ist die einzig richtige Entscheidung. Eine weitere Hauruck-Aktion hätte den Eindruck nur noch verstärkt, dass die Ampelkoalitionäre überhaupt nicht dazulernen – und weiteres Vertrauen gekostet.
Es ist schlicht und einfach wichtig für die Demokratie, dass die Menschen bei so schwerwiegenden Eingriffen in ihre Eigentumsrechte darüber abstimmen können, und zwar in einem geregelten Prozedere. Aber offensichtlich wollten die Grünen das Thema, mit dem sie nichts gewinnen können, vor den anstehenden Landtagswahlen in Hessen und Bayern vom Tisch haben. Ein großer Fehler, wie sich nun zeigt.
Die Union sollte nicht zu laut jubeln. Immerhin bedurfte es erst eines einzelnen mutigen CDU-Abgeordneten, der Klage eingereicht hat.
Foto: IMAGO/Political-MomentsDie Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bringt unnötig Unruhe in die verdiente Sommerpause der Ampelkoalition. Die Union sollte jedoch nicht zu laut jubeln. Immerhin bedurfte es erst eines einzelnen mutigen CDU-Abgeordneten namens Thomas Heilmann, der sich seiner Beteiligungsrechte beraubt sah und Klage eingereicht hat. Auf die Idee hätte auch mal CDU-Chef Friedrich Merz oder CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt kommen können.
Streit ums Heizungsgesetz lässt Beliebtheitswerte der Koalition weiter sinken
Das Heizungsgesetz hat damit eine gesetzgeberische Historie, die ihresgleichen sucht. Auf das öffentlichkeitswirksame Gezerre um das Gesetz folgte ein Regierungsstreit, der die Beliebtheitswerte der Ampel auf ein nie da gewesenes Tief fallen ließ.
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Es kommt nun auf die Fliehkräfte in der Koalition an und die Frage, wer sich noch hinter dieses misslungene Gesetzesvorhaben stellt. Die üblichen Verdächtigen in der FDP wie Wolfgang Kubicki feixen, der Kanzler wurde auf einem Sommerfest von der Nachricht kalt erwischt. Und Habeck? Der Wirtschaftsminister, der sich nach der Trauzeugen-Affäre um seinen mittlerweile zurückgetretenen Staatsminister Graichen gerade wieder gefangen hatte, steht einmal mehr bedröppelt da. Wenn es nicht so traurig wäre, würde man der Regierung am liebsten zurufen: Stampft das Gesetz ein und fangt noch mal von vorne an.
Erstpublikation: 05.07.2023, 23:03 Uhr (zuletzt aktualisiert am 06.07.2023, 13:52 Uhr).