AfD: Bundestag diskutiert Verbot der Partei – Die wichtigsten Fragen
Berlin. Nach der tödlichen Messerattacke in Aschaffenburg waren die letzten Tage geprägt von der Debatte um eine härtere Gangart in der Migrationspolitik. Am Mittwoch erhielt im Bundestag ein Antrag der Union für schärfere Maßnahmen nur eine Mehrheit, weil die AfD dafür stimmte. Wer davon letztlich profitiert, lässt sich nicht mit Gewissheit sagen.
Laut einer aktuellem Umfrage der Forschungsgruppe Wahlen für das ZDF-Politbarometer sind die Mehrehitsverhältnisse nahezu unverändert. Die AfD liegt weiter über 20 Prozent – und damit deutlich vor den Regierungsparteien SPD und Grüne. Die Union rangiert auf Platz eins. In der Politik sorgt die Stärke der Rechtspopulisten für Alarmstimmung – wohl auch, weil die Partei immer radikaler auftritt, wie der jüngste Bundesparteitag in Riesa gezeigt hat.
Die Delegierten plädierten für eine weitere Verschärfung des migrationspolitischen Kurses und votierten mehrheitlich dafür, „Remigration“ als Ziel der AfD ins Wahlprogramm aufzunehmen. Wenn Rechtsextremisten den Begriff verwenden, meinen sie in der Regel, dass eine große Zahl von Menschen ausländischer Herkunft das Land verlassen soll – auch unter Zwang.
Weit über 100 Bundestagsabgeordnete wollen dem Treiben der AfD nicht mehr tatenlos zuschauen. der Sie sprechen sich für ein Parteiverbotsverfahren aus. In der Bevölkerung wird das skeptisch gesehen. Eine Mehrheit der von der Forschungsgruppe Wahlen Befragten sieht die AfD zwar als Gefahr für Demokratie, ist aber zugleich gegen ein Parteiverbot. Dennoch diskutiert der Bundestag an diesem Donnerstag nun über zwei sogenannte Gruppenanträge, die darauf abzielen, die Verfassungswidrigkeit der AfD vom Bundesverfassungsgericht feststellen zu lassen.
Die wichtigsten Fragen und Antworten:
Wie kann die AfD verboten werden?
Für das Verbot einer Partei gibt es in der Bundesrepublik hohe Hürden. Die Entscheidung liegt beim Bundesverfassungsgericht, das allein nach den Maßstäben des Grundgesetzes urteilt. Das heißt: Die AfD müsste sich nachweislich gegen die Prinzipien und Werte der in der Verfassung festgeschriebenen freiheitlich-demokratischen Grundordnung richten, diese in aktiv-kämpferischer Weise beseitigen wollen und dabei auch eine gewisse Aussicht auf Erfolg haben.
Entscheidungsgrundlage ist ein Verbotsantrag, den der Bundesrat, der Bundestag oder die Bundesregierung stellen können. Die Wanderwitz-Gruppe ist von der Verfassungswidrigkeit der AfD überzeugt. Zur Begründung schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag unter anderem, dass sich die Partei gegen zentrale Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung wende.
Zuletzt hatten sich auch mehr als 200 Juristen in einem Offenen Brief mit der Forderung nach Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens an Bundestagsabgeordnete und die Bundesregierung gewandt. Nach ihrer Einschätzung sind sämtliche Voraussetzungen dafür gegeben.
Warum gibt es zwei Anträge zu einem AfD-Verbot?
Ein Antrag stammt von einer Gruppe von 43 Abgeordneten der Grünen. Dieser zielt darauf ab, zunächst die Erfolgsaussichten eines etwaigen Verbotsantrags zu prüfen. Dazu sollen von der Bundestagspräsidentin Gutachter beauftragt werden. Ein Parteiverbotsverfahren könne nur Erfolg haben, wenn eine umfassende Grundlage an belastbaren Beweisen vorliege, sagte die Abgeordnete Renate Künast, eine der Initiatorinnen.
Der zweite Antrag hält eine Vorabprüfung der Erfolgschancen für nicht notwendig. Aus Sicht der 113 Verfasser verschiedener Parteien soll der Bundestag direkt beim Bundesverfassungsgericht beantragen, festzustellen, dass die AfD verfassungswidrig ist. Einer der Initiatoren, der CDU-Abgeordnete Marco Wanderwitz, verwies auf die ständige weitere Radikalisierung der Partei.
Die AfD äußere „immer unverhohlener auch geschichtsrevisionistische Positionen“. Parteichefin Alice Weidel hatte jüngst behauptet, dass Adolf Hitler ein Kommunist gewesen sei. „Der Schritt, nun endlich den Antrag zu stellen, ist inzwischen tatsächlich alternativlos“, sagte Wanderwitz.
Wie groß ist der Handlungsdruck für ein Verbot?
Bei den Mitte-Parteien ist zuletzt die Sorge gewachsen, dass die politische Ausgrenzung der in Teilen rechtsextremen AfD immer weniger funktioniert. Hinzu kommen aktuelle Entwicklungen. Der Thüringer Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer verwies im Deutschlandfunk auf den jüngsten AfD-Parteitag in Riesa: Die Partei habe dort gezeigt, „dass jede Scheu gefallen ist, sich noch hinter irgendwelchen Worten zu verstecken“, sagte Kramer im Deutschlandfunk. „Sondern man zeigt ganz deutlich seinen völkischen Nationalismus und auch seine Verfassungsfeindlichkeit, die wir in den Verfassungsschutzämtern ja herausgearbeitet haben.“
Als Beispiel führte Kramer den Wahlwerbespruch „Alice für Deutschland“ für die AfD-Kanzlerkandidatin Weidel an. Dieser spiele mit der Losung „Alles für Deutschland“ der Sturmabteilung (SA) der NSDAP. „Insofern wird noch mal klar, wohin die Partei eigentlich will. Es wird offen gezeigt“, sagte Kramer.
Spielt die Verbotsdebatte der AfD in die Hände?
Davon ist auszugehen. Der Mainzer Politikwissenschaftler Kai Arzheimer gibt zu bedenken, dass ein Verbotsverfahren „langwierig“ sei und über diese Zeit hinweg die Narrative der AfD befeuere. „Zumindest bei deren Anhängern wird der Eindruck entstehen, dass die anderen Parteien sich unliebsame Konkurrenz vom Hals schaffen möchten.“
Auch der Kölner Politikwissenschaftler Marcel Lewandowsky äußerte sich skeptisch. „Bei einem Verbot der gesamten Partei muss man das Risiko kalkulieren, dass das Gericht dem Antrag nicht folgt“, sagte er. „Wenn das passiert, wäre es für die AfD einer der größten Siege ihrer Geschichte.“
Wäre es auch möglich, einzelne AfD-Landesverbände zu verbieten?
Das wäre möglich. Der Staatsrechtler Klaus Ferdinand Gärditz hält das sogar für realistischer als ein Verbot der gesamten Partei. In einem Interview mit der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ erklärte er, dass zumindest ein Verbot einzelner AfD-Landesverbände berechtigt wäre, etwa in Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt.
Zur Begründung sagte Gärditz, dass etwa in Thüringen die demokratische Grundordnung von der AfD infrage gestellt werde – und die bundesweite Grundordnung gefährdet wäre, wenn ein Bundesland in den Extremismus kippen würde.
Der Staatsrechtler Christian Pestalozza hält den Gedanken für plausibel. „Der einfache Gesetzgeber geht klar davon aus, dass auch einzelne Landesverbände die freiheitlich demokratische Grundordnung gefährden und deswegen verboten oder von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen werden können“, sagte er. Ob jedoch ein „Infragestellen“ ausreicht, sei eine andere Frage.
Kann auch die Jugendorganisation der AfD verboten werden?
Ein Verbot von Unter- oder Teilorganisationen der AfD gilt als juristisch zumindest etwas vielversprechender. Die Jugendorganisation Junge Alternative (JA) der AfD ist laut ihrer Satzung ein Verein. Für ein Vereinsverbot gelten andere Regeln als für ein Parteiverbot. Ausgesprochen werden kann es von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD).
Für ein Verbot der JA könnte sprechen, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Jugendorganisation bundesweit als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft hat. Dagegen wehren sich AfD und JA in einem noch laufenden Eilverfahren.
Nach dem Willen der Bundespartei soll die JA ihren Vereinsstatus verlieren. Die Nachwuchsorganisation soll durch eine neue Organisation ersetzt werden, um damit den Parteinachwuchs enger an die Partei zu binden. Durch die Reform erhofft sich die AfD-Spitze nach eigener Aussage mehr Durchgriff etwa bei Fehlverhalten. Experten sehen als Motivation auch, dass die AfD-Jugend, wenn sie kein eigenständiger Verein mehr ist, besser vor einem möglichen Verbot geschützt wäre.
Wie wahrscheinlich ist ein Verbotsverfahren?
Die Aussichten, noch vor der Neuwahl des Bundestages ein Verfahren anzustoßen, sind eher gering. Sollte über den entsprechenden Antrag der Wanderwitz-Gruppe im Bundestag abgestimmt werden, wäre eine Zweidrittelmehrheit notwendig, um das Bundesverfassungsgericht einschalten zu können. Danach sieht es nicht aus.
Wahrscheinlicher ist, dass der Antrag an den Innenausschuss des Parlaments verwiesen wird. Hinzu kommt, dass viele Abgeordnete das neue Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz mit einer Einschätzung zu der Partei abwarten wollen. Die Veröffentlichung wurde wegen der Neuwahl zunächst verschoben. Der Verfassungsschutz beobachtet die AfD derzeit als rechtsextremistischen Verdachtsfall. Möglich ist nunmehr eine Hochstufung der Partei in die Kategorie „gesichert rechtsextrem“.
Der Thüringer Verfassungsschützer Kramer kritisiert die Verzögerung. Die Neutralitätspflicht des Bundesamtes und die Mäßigung im Wahlkampf würden in den Vordergrund gestellt. „Ich halte das für verkehrt und fatal und für eine falsche Interpretation der aktuellen Rechtslage.“
Angesprochen auf ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD antwortete Kramer, eine wehrhafte Demokratie müsse auch zeigen, dass sie es ernst meine mit den eigenen Regeln. „Und wenn eine Partei als verfassungsfeindlich eingestuft ist, dann sind weitere Schritte möglich, wenn offensichtlich die politische Auseinandersetzung nicht dazu führt, dass hier die Feinde wieder zurückgedrängt werden.“