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Bundestag stimmt Freitag abNahles bekommt ihre Rente mit 63

Die Fraktionsspitzen der Regierungsparteien haben sich auf letzte Korrekturen an der Rentenreform verständigt – auch an den Plänen für die Rente mit 63. Die Einigung löst aber nicht nur Begeisterung aus. 19.05.2014 - 17:29 Uhr aktualisiert Artikel anhören

Arbeitsministerin Andrea Nahles: Die SPD-Politikerin hat die Rente mit 63 durchgesetzt.

Foto: dpa

Berlin. Die schwarz-rote Koalition hat den Streit um Details ihres geplanten Rentenpakets nach wochenlangem Tauziehen ausgeräumt. Vier Tage vor der am Freitag geplanten Abstimmung im Bundestag einigten sich die Fraktionsspitzen von CDU, CSU und SPD am Montag mit Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) und dem Kanzleramt in Berlin auf einen Kompromiss. Alle Seiten werteten die Verständigung als Zeichen für die Arbeitsfähigkeit des schwarz-roten Bündnisses und betonten, es werde keine Frühverrentungswelle geben.

Das Rentenpaket besteht aus verbesserter Mütterrente, abschlagsfreier Rente ab 63 sowie Verbesserungen bei Erwerbsminderungsrente und Reha-Leistungen. Es kostet pro Jahr zwischen neun und elf Milliarden Euro und wird aus der Rentenkasse bezahlt. Dem Vernehmen nach dürfte am Freitag auf Antrag der Opposition über die einzelnen Teile des Rentenpakets getrennt abgestimmt werden. Einen solchen Antrag kann die Koalitionsmehrheit nicht ablehnen, hieß es. Damit dürfte spannend werden, ob es aus der Union eine größere Zahl von Nein-Stimmen gibt.

Der Vorsitzende der Unions-Mittelständler, Christian von Stetten (CDU), einer der schärfsten Kritiker des Rentenpakets, äußerte sich verhalten positiv über den Kompromiss. „Auf den ersten Blick ist man uns ein großes Stück entgegen gekommen. Jetzt müssen wir uns die Details anschauen und dann entscheiden, ob wir zustimmen können.“

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Etwa 9,5 Millionen Frauen, deren Kinder vor 1992 zur Welt kamen, bekommen Kindererziehungszeiten in der Rente künftig besser honoriert. Pro Kind sind das ab 1. Juli brutto knapp 28 Euro monatlich mehr im Westen und gut 26 Euro mehr im Osten. Dies ist eine Verdoppelung des bisher bezahlten Zuschlags. Frauen mit jüngeren Kindern sind bei der Mütterrente aber immer noch bessergestellt.
Wer mindestens 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat, soll schon ab 63 Jahren ohne Abschlag in Rente gehen können. Begünstigt sind die Geburtsjahrgänge zwischen 1952 und 1963. Phasen kurzer Arbeitslosigkeit sollen mit angerechnet werden, aber nicht in den letzten zwei Jahre vor Beginn der Frührente. Das soll eine Welle von Frühverrentungen verhindern. Selbständige, die in ihrem Berufsleben mindestens 18 Jahre lang Pflichtbeiträge in die Rentenkasse entrichtet haben und danach freiwillig weiterversichert blieben, sollen ebenfalls ab 63 eine abschlagfreie Frührente beziehen können. Das kommt vor allem Handwerkern zugute.
Wer aus gesundheitlichen Gründen vermindert oder gar nicht mehr arbeiten kann, soll brutto bis zu 40 Euro mehr Rente bekommen. Die Betroffenen werden so gestellt, als ob sie mit ihrem früheren durchschnittlichen Einkommen bis 62 – und damit zwei Jahre länger als bisher – in die Rentenkasse eingezahlt hätten.
Um Frühverrentungen aus gesundheitlichen Gründen zu verhindern, sollen die bislang gedeckelten Mittel für Rehabilitationsleistungen dynamisiert – also schrittweise erhöht – werden.

Der Bundesvize der Christlich-Demokratischen-Arbeitnehmerschaft (CDA), Christian Bäumler, ebenfalls einer der Kritiker, begrüßte es, dass im Rentenkompromiss Zeiten des Arbeitslosenbezugs ohne zeitliche Obergrenze angerechnet werden. „Arbeitnehmer, die jahrzehntelang gearbeitet und Beiträge gezahlt haben, können auch bei Unterbrechung ihres Arbeitslebens durch Arbeitslosigkeit nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen“, sagte Bäumler Handelsblatt Online. „Insgesamt wird die Lebensleistung von Menschen anerkannt, die gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben.“

Der CDA-Vize wies zudem darauf hin, dass Arbeitslosengeldbezug zwei Jahre vor der abschlagsfreien Rente nur im Falle des Missbrauchs nicht mitgezählt werde. Ausnahmen bestünden für Arbeitslosigkeit, die durch  eine Insolvenz oder durch Geschäftsaufgabe verursacht wurde. „In solchen Fällen kommt typischerweise kein Missbrauch in Betracht, so dass diese Zeiten auch zwei Jahre vor der abschlagsfreien Rente berücksichtigt werden", sagte Bäumler und fügte hinzu: „Dies muss für alle Fälle gelten, in denen ein Arbeitnehmer unverschuldet arbeitslos wird.“

Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) sagte nach der entscheidenden Verhandlungsrunde, bei Müttern, die vor dem Jahr 1992 geboren wurden, werde wie geplant ein zusätzliches Jahr in der Rentenversicherung berücksichtigt. Mit 63 sollen Menschen abschlagsfrei in Rente gehen können, die 45 Jahre Beitragszahlung nachweisen können. Hat jemand Arbeitslosengeld I erhalten, sollen diese Zeiten angerechnet werden, hieß es in der Union. Dies gelte aber nicht für Zeiten, in denen Hartz IV bezogen worden sei.

Es bleibe dabei, dass im Jahr 2029 die Regelaltersgrenze 67 Jahre sein werde, sagte Kauder. CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt betonte, eine Welle von Frühverrentungen solle mit einem rollierenden Stichtag ausgeschlossen werden, nach dem jeweils zwei Jahre vor Eintritt in die Rente Zeiten der Arbeitslosigkeit nicht berücksichtigt werden.

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Die Koalition einigte sich zudem auf eine sogenannte Flexirente, bei der Menschen nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze auch mit einem befristeten Vertrag weiter beschäftigt werden können. Kauder sagte, er sei sehr zufrieden, dass sich die Koalition in relativ kurzer Zeit auf das große Rentenpaket habe einigen können. Dies sei „ein schönes Beispiel dafür, dass die große Koalition ihre Aufgaben abarbeitet und dem Land eine gute Regierung (...) stellt.“

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Sein SPD-Amtskollege Thomas Oppermann sagte: „Die Art und Weise, wie wir uns bei diesem großen Projekt verständigt haben, gibt Zuversicht, dass wir auch die anderen großen Vorhaben in den nächsten Monaten und Jahren bewältigen werden.“ Er sei sicher, dass die Koalition das Paket in großer Geschlossenheit durch den Bundestag bringen werde.

Die Koalitionäre seien sich einig, dass ab 2018 der Steuerzuschuss für die Rente in Stufen erhöht werden solle. Es sei gut, dass eine große Koalition diesen Beschluss gefasst habe. Alle Arbeitnehmer und Rentner könnten davon ausgehen, das dies Bestand haben werde und sich nicht je nach Regierungskonstellation ändere.

Hasselfeldt hob hervor, dass neben Zeiten der Arbeitslosigkeit auch Zeiten der freiwilligen Beitragszahlung angerechnet werden sollen. Die letzten beiden Jahre vor dem Eintritt in die Rente zählen hier jedoch ebenfalls nicht. Zudem ist eine Voraussetzung, dass 18 Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt wurden. Dies betreffe vor allem Handwerker, die sich selbstständig gemacht hätten. Die Einigung zeige, dass die Koalition in der Lage sei, „auch schwierigste Probleme konstruktiv zu lösen“.

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Scharfe Kritik an den geplanten Reformen kam vor der Einigung erneut aus der Wirtschaft. „Die Rente mit 63 ist grundfalsch“, sagte der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertags, Eric Schweitzer, der „Rheinischen Post“. Sie schaffe „für besonders geburtenstarke Jahrgänge den falschen Anreiz, sich frühzeitig aus dem Erwerbsleben zurückzuziehen“.

„Die breite Berücksichtigung von Zeiten der Arbeitslosigkeit ist absurd, denn die Rente mit 63 soll doch diejenigen begünstigen, die besonders lange gearbeitet haben“, sagte Schweitzer weiter. Es dürfe „nicht dazu kommen, dass jemand mit 61 Jahren den Arbeitsmarkt verlässt, um nach zwei Jahren der Arbeitslosigkeit in eine abschlagsfreie Rente zu gehen“.

dpa, afp, rtr, dne
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