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BundeswehrDeutschlandtempo in Gefahr – Gericht verhandelt über Vergabe von Funkgeräten

Beim Auftrag für den digitalen Führungsfunk hat der Bund ausschließlich mit dem deutschen Hersteller Rohde & Schwarz verhandelt. Dagegen wehrt sich der französische Wettbewerber Thales.Frank Specht 08.11.2023 - 09:12 Uhr Artikel anhören

Der neue Digitalfunk soll abhörsichere Kommunikation auf dem Gefechtsfeld sicherstellen.

Foto: Reuters

Berlin. Es geht um die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr. Es geht um sehr viel Geld. Und es geht um die Frage, ob das von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) ausgerufene „Deutschlandtempo“ auch bei der Rüstungsbeschaffung eine Chance hat.

An diesem Mittwoch verhandelt das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in mittlerweile dritter Instanz eine Beschwerde des französischen Rüstungsunternehmens Thales. Dieses war bei der Ausstattung der Bundeswehr mit neuen digitalen Führungsfunksystemen nicht zum Zuge gekommen, weil der Bund ausschließlich mit dem deutschen Wettbewerber Rohde & Schwarz verhandelt hatte.

Letzterer erhielt auch den Zuschlag für den lukrativen Auftrag über bis zu 34.000 Funkgeräte, bei dem es – inklusive Serviceleistungen – um ein Volumen von rund fünf Milliarden Euro geht. Der Vertrag wurde Mitte Dezember vergangenen Jahres noch unter Verteidigungsministerin Christine Lambrecht unterzeichnet, der Vorgängerin des heutigen Amtsinhabers Boris Pistorius (beide SPD).

Schon Lambrecht hatte sich mehr Tempo bei der Ausstattung der Bundeswehr zum Ziel gesetzt und ein befristetes Beschaffungsbeschleunigungsgesetz auf den Weg gebracht. Es sieht unter anderem vor, dass Projekte für die Vergabe nicht mehr in Einzelaufträge zersplittert werden müssen. Gerichtliche Verfahren können beschleunigt werden, damit nicht langwierige Klagen Beschaffungen verzögern.

Die Zeit drängte auch bei der Einführung des digitalen Führungsfunks, einem Schlüsselprojekt aus dem 100 Milliarden Euro schweren Sondervermögen für die Bundeswehr. Denn die Ausstattung mit leistungsfähigen, abhörsicheren und mit den Nato-Partnern kompatiblen Funkgeräten ist zentral für die Einsatzbereitschaft der ersten von drei Heeresdivisionen, die Deutschland der Nato ursprünglich für das Jahr 2027 zugesagt hatte. Doch unter dem Eindruck des Ukrainekriegs zog Kanzler Scholz das Versprechen um zwei Jahre auf 2025 vor.

Wurden Deutschlands Sicherheitsinteressen verletzt?

Verhandelt wurde dann ausschließlich mit dem Hersteller Rohde & Schwarz. Zwar seien auch marktverfügbare Führungsfunksysteme anderer Anbieter betrachtet worden, heißt es in einem als Verschlusssache eingestuften Bericht des Verteidigungsministeriums zum Rüstungsprogramm „Digitalisierung Landbasierter Operationen“.

Hier wird am Mittwoch über die Beschwerde des Unternehmens Thales gegen die Vergabeentscheidung zum digitalen Führungsfunk der Bundeswehr verhandelt.

Foto: Justiz NRW

Mit Blick auf die Verfügbarkeit, die Integration in die verschiedenen Fahrzeugkonfigurationen und die Übertragung der Funksignale sei aber „lediglich das ausgewählte Führungsfunksystem der Firma Rohde & Schwarz als geeignet bewertet“ worden.

In ihrer Argumentation, warum nur mit einem Hersteller exklusiv verhandelt wurde, berufen sich die Beschaffer unter anderem auf Artikel 346 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Darin heißt es, dass kein EU-Mitgliedsland verpflichtet ist, „Auskünfte zu erteilen, deren Preisgabe seines Erachtens seinen wesentlichen Sicherheitsinteressen widerspricht“.

Und jedes Mitgliedsland kann Maßnahmen ergreifen, „die seines Erachtens für die Wahrung seiner wesentlichen Sicherheitsinteressen erforderlich sind, soweit sie die Erzeugung von Waffen, Munition und Kriegsmaterial oder den Handel damit betreffen“.

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In der Verhandlung in Düsseldorf wird es also auch um die Frage gehen, ob durch eine Ausschreibung Sicherheitsinteressen Deutschlands verletzt worden wären, weil dadurch beispielsweise militärische Geheimnisse an die Öffentlichkeit gelangt wären.

Urteil erst in mehreren Wochen erwartet

Allerdings bezieht sich Artikel 346 auf eine Warenliste, auf der alle möglichen Kriegswaffen auftauchen, aber keine Funkgeräte. Auch muss die Anwendung des Artikels verhältnismäßig sein, es ist zu prüfen, ob es nicht „mildere“ Mittel als den Verzicht auf eine Ausschreibung gibt. Hier hätte es im Rahmen der speziellen Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit (VSVGV) durchaus Möglichkeiten gegeben.

Bei Thales argwöhnt man, dass das Verteidigungsministerium auch aus industriepolitischen Gründen ganz bewusst einen heimischen Hersteller ausgewählt hat. In dem als Verschlusssache eingestuften Papier des Hauses heißt es, Rohde & Schwarz nehme als „National Champion“ an einem Programm zur Entwicklung eines technischen Funkstandards teil, der eine Interoperabilität über Herstellergrenzen hinweg sicherstellen soll.

An dem Programm waren aber auch Hersteller anderer Länder beteiligt, die ebenfalls als Funkgeräteanbieter infrage kommen, neben Thales beispielsweise noch Leonardo aus Italien.

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Unabhängig vom Ausgang der Beschwerde in Düsseldorf – ein Urteil wird erst in mehreren Wochen erwartet – bereitet der Digitalfunk dem Verteidigungsminister aber auch so genug Probleme. Denn bei Vertragsabschluss unter seiner Vorgängerin wurde die Integration in die verschiedenen Fahrzeugtypen nicht ausreichend bedacht.

Teils passen die Geräte nicht, oder Batterien der Fahrzeuge verfügen nicht über die erforderliche Leistung. Durch die notwendigen Anpassungen ist der ursprüngliche Zeitplan für die Einführung des Führungsfunks nicht mehr zu halten.

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