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DigitalplattformenNächstes „German Vote“ – Bundesregierung enthält sich bei EU-Gesetz für Uber-Fahrer und Co.

SPD und Grüne haben vergeblich versucht, die FDP umzustimmen: Berlin enthält sich bei der EU-Richtlinie für Plattformarbeit – und lässt damit das Gesetz scheitern.Julian Olk, Jan Hildebrand, Olga Scheer 16.02.2024 - 16:49 Uhr aktualisiert
Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP, l.) und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD): Auf dem Weg zum nächsten „German Vote“. Foto: IMAGO/Political-Moments

Berlin, Brüssel. Die Bundesregierung hat sich am Freitag erneut bei einer EU-Abstimmung enthalten. Im Ausschuss der Ständigen Vertreter konnte die Richtlinie zur Plattformarbeit daraufhin keine qualifizierte Mehrheit finden und ist gescheitert. Die Ampelkoalition konnte sich vorab nicht auf ein gemeinsames Votum bei der EU-Richtlinie einigen. Das Handelsblatt hatte zuvor darüber berichtet.

Die Abstimmung stand zunächst für 12.30 Uhr auf dem Programm und wurde kurzfristig auf 15 Uhr verschoben. Die belgische Ratspräsidentschaft hatte versucht, doch noch eine Mehrheit für das Gesetz zu finden. Auch Frankreich hatte allerdings gegen die Richtlinie gestimmt.

Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) ist damit erneut gescheitert, die FDP von einem Veto gegen ein EU-Gesetz noch abzubringen. Zuletzt hatte er das bei der Lieferkettenrichtlinie vergeblich versucht. Anfang dieser Woche war aus Regierungskreisen zu hören, Heil wolle Finanzminister Christian Lindner (FDP) bei der Plattformarbeit umstimmen, unterstützt von den Grünen. Das sei aber nicht gelungen, hieß es nun bei Beteiligten: „Deutschland enthält sich wie immer.“

Bei der Richtlinie geht es darum, dass Beschäftigten ihre Rechte nicht vorenthalten werden, wenn sie ihre Aufträge über Onlineportale erhalten. Das kann passieren, weil die Plattformen die Beschäftigten bislang oft wie Selbstständige behandeln. Es geht also vereinfacht gesagt darum, Scheinselbstständigkeit zu vermeiden.

Mussten die Beschäftigten selbst bislang beweisen, so sehr an die Plattform gebunden zu sein, dass sie nicht als Selbstständige gelten können, würde mit der neuen Regelung die Beweislast umgedreht. Profitieren würden von der Richtlinie etwa Fahrer bei Uber oder Lieferanten von Deliveroo.

EU-Kommission, Parlament und Ratspräsidentschaft hatten sich im sogenannten Trilogverfahren schon vor längerer Zeit geeinigt. Es fehlte nur noch die Zustimmung der Mitgliedsländer. Im Dezember war die Richtlinie dabei aber schon einmal durchgefallen.

Bremse für Selbstständige oder Schutz Angestellter?

Zum Jahreswechsel ist die Ratspräsidentschaft von Spanien zu Belgien übergegangen, das weitgehende Veränderungen vorgenommen hat: Die EU will die Kriterien jetzt nicht mehr selbst festlegen, sondern das den Mitgliedsländern überlassen.

Das Finanzministerium wolle der Richtlinie aber weiter nicht zustimmen, hieß es in Regierungskreisen: „Daran ändern auch die zuletzt durch die belgische Ratspräsidentschaft vorgebrachten Vorschläge nichts, weil nach wie vor eine Beweislastumkehr EU-rechtlich vorgegeben werden soll.“ Daher sehe das Finanzministerium auch den neuen Vorschlag „nicht als zustimmungsfähig“ an.

Es herrscht Uneinigkeit, inwieweit die neue Richtlinie insgesamt eine Verbesserung ist. Foto: AP

Mit dem absehbaren Scheitern der Richtlinie könne „die schlechteste aller Lösungen“ verhindert werden, freut sich Andreas Lutz, Vorstand des Verbands der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD).

Lutz kritisiert vor allem den Vorschlag der Belgier, die Kriterien national festzulegen. Die Sanktionen würden durch die Beweislastumkehr verschärft, ohne dass rechtssichere Kriterien geschaffen würden: „Wie soll ich beweisen, dass ich nicht scheinselbstständig bin, wenn dafür keine Kriterien festgelegt wurden?“ Das mache es Selbstständigen immer schwerer, Aufträge zu erhalten.

SPD und Grüne halten hingegen die Richtlinie weiter für eine Verbesserung des Status quo. Sie argumentieren vor allem mit dem Schutz derer, die zu Unrecht als Selbstständige behandelt würden. Diese Arbeitnehmer bräuchten dringend eine gesetzliche Möglichkeit, ihre Arbeitnehmerrechte geltend zu machen. Ansonsten hätten sie gegen die großen Plattformen keine Chance.

„Wir Grüne sind maßlos über die heutige Ablehnung der Plattformrichtlinie enttäuscht“, sagt Europaabgeordneter Rasmus Andresen (Grüne). Es sei ein extrem bitterer Tag für Millionen von Plattformarbeiter und Plattformarbeiterinnen, deren Rechte mit Füßen getreten würden. „Der Lobbyismus von Plattformen wie Uber und Amazon hat gegen die Rechte von Millionen von Beschäftigten gewonnen.“

14 EU-Vorhaben in der Bundesregierung strittig

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Zudem kritisieren sie, dass sich Deutschland erneut bei einem EU-Dossier enthält. Es gibt noch deutlich mehr Richtlinien, um die die Bundesregierung aktuell streitet. Das Handelsblatt hatte berichtet, dass bei insgesamt 14 EU-Vorhaben derzeit in Berlin Uneinigkeit herrsche.

In jüngster Zeit musste sich Deutschland bei EU-Abstimmungen häufiger enthalten, weil sich die Bundesregierung nicht auf eine Position einigen konnte. Vor allem die FDP blockiert viele EU-Dossiers, weil sie zusätzliche Bürokratie fürchtet, was SPD und Grüne kritisieren. Das deutsche Votum ist oft entscheidend, weil sich viele Länder daran orientieren.

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