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Geplanter Rechtsanspruch Bund und Länder streiten über Finanzierung der Ganztagsbetreuung

Jeder Grundschüler soll künftig Anspruch auf einen Ganztagsplatz haben. Die Opposition kritisiert die von der Regierung geplante Finanzierung.
05.03.2020 - 12:01 Uhr Kommentieren
Ab 2025 soll es einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule geben. Quelle: dpa
Kinder in einer Grundschule

Ab 2025 soll es einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule geben.

(Foto: dpa)

Berlin Bund und Länder streiten darüber, wer die Kosten für den von der Regierung geplanten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler übernimmt. „Die zwei Milliarden Euro, die der Bund in einem Sondervermögen zur Verfügung stellen will, sind bei Weitem nicht auskömmlich. Das ist nicht mehr als eine Anschubfinanzierung“, sagte die nordrhein-westfälische Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer (FDP) dem Handelsblatt.

„Hier muss der Bund dringend noch nachlegen, und das weiß er auch.“ Wer große Ankündigungen mache, der müsse auch ausreichend Geld zur Verfügung stellen. Die FDP-Politikerin forderte: „Wenn der Bund verpflichtende Vorgaben macht, dann muss er sich auch nachhaltig finanziell beteiligen oder die notwendigen Finanzmittel den Ländern und Kommunen dauerhaft zur Verfügung stellen.“

Der Bundestag hat am Donnerstag erstmals über den geplanten Rechtsanspruch debattiert. Für die Investitionskosten soll ein Sondervermögen in Höhe von zwei Milliarden Euro aufgebaut werden. „Wir wissen, dass der Ausbau eine Kraftanstrengung für Länder und Kommunen ist“, räumte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) ein. Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) forderte die Länder auf, „Hand in Hand ein modernes Deutschland“ zu schaffen.

Eine Million mehr Plätze

Ab 2025, so sieht es der Koalitionsvertrag von Union und SPD vor, sollen alle Kinder in Deutschland von der 1. bis zur 4. Klasse einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung haben, an fünf Tagen in der Woche, für acht Stunden am Tag. Das Deutsche Jugendinstitut beziffert die Investitionskosten für die bundesweit 15. 000 Grundschulen auf rund 7,5 Milliarden Euro und die laufenden Betriebskosten auf 4,5 Milliarden Euro pro Jahr. Insgesamt müssen demnach rund eine Million zusätzliche Platze geschaffen werden. Laut dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) werden voraussichtlich mehr als 33.000 zusätzliche Erzieher für das Vorhaben gebraucht.

Derzeit werden rund 50 Prozent der Grundschüler ganztägig betreut, entweder in der Schule oder außerschulisch, etwa im Hort. Doch die Betreuung fällt von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich aus. Während in Hamburg oder Berlin der Ganztag schon jetzt stark ausgebaut ist, stehen in Bayern oder Baden-Württemberg nur für wenige Grundschüler Angebote zur Verfügung. Laut einigen Untersuchungen wünschen sich mehr als 70 Prozent der Eltern eine Ganztagsbetreuung für ihr Kind.

„Mehr und qualitativ bessere Ganztagsangebote sind erstrebenswert“, betonte Gebauer. Der Ganztag leiste einen wichtigen Beitrag dazu, Kindern beste Bildungs- und Aufstiegschancen zu ermöglichen, und sei ein unverzichtbarer Baustein in der Lebensplanung junger Eltern. Gebauer kritisierte aber, dass die zuständigen Bundesministerinnen Giffey und Karliczek bislang noch keinen Entwurf für das eigentliche Gesetz zum Rechtsanspruch vorgelegt haben: „Nach wie vor ist völlig offen, unter welchen Bedingungen ein Rechtsanspruch umgesetzt werden soll. Der Bund lässt uns hier leider im Ungewissen.“

Opposition befürchtet Finanzierungsprobleme

In der Bundestagsdebatte kritisierte die Opposition zwar nicht das Ziel der Bundesregierung einer Ganztagsbetreuung, aber die vorhersehbare Umsetzung. Der kinder- und jugendpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Matthias Seestern-Pauly, sprach von einem „Blindflug zulasten von Erziehern und Eltern“. Es werde eine Ganztagsbetreuung versprochen, ohne den Bedarf an Fachkräften zu kennen. „Die zugesagten zwei Milliarden Euro decken außerdem weder ansatzweise die Investitionskosten noch die jährlichen Betriebskosten“, sagte Seestern-Pauly. „Am Ende lässt Giffey damit die Kommunen im Regen stehen.“

Die stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Katja Dörner, mahnte ebenfalls die „Qualität der Personalausstattung“ an und warnte davor, dass der Rechtsanspruch an der Finanzierung scheitere.
Der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg, erklärte : „Die Einschulung ihrer Kinder stellt viele berufstätige Eltern vor schwierige Herausforderungen.“ Nach dem rasanten Ausbau der Kindertagesbetreuung in den vergangenen Jahren sei darum der geplante Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ein logischer und notwendiger nächster Schritt. Weinberg betonte: „Hier stehen primär die Länder in der Pflicht.“

Mehr: Wenn es einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung geben soll, dann können sich Länder bei der Finanzierung nicht drücken. Schließlich haben sie die Kulturhoheit, meint Heike Anger.

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