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GesetzentwurfZugang zu medizinischem Cannabis soll strenger geregelt werden

Der Onlinehandel mit medizinischem Cannabis boomt – doch geht es nach der Regierung, wird er bald komplett verboten. Ein Gesetzentwurf sieht strengere Regeln für die Verschreibung vor.Britta Rybicki, Julian Olk 18.07.2025 - 11:33 Uhr Artikel anhören
Gesundheitsministerin Nina Warken: Strenge Regeln für die Ausgabe von medizinischem Cannabis. Foto: Caro / Ruffer

Berlin. Die Verschreibung von medizinischem Cannabis soll künftig strenger geregelt werden. Das zeigt ein Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums, der dem Handelsblatt vorliegt. Demnach soll Cannabis künftig nur noch nach einem persönlichen Praxisbesuch verordnet werden können. Der Versandhandel, etwa über Onlineapotheken, soll verboten werden.

Damit reagiert Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) auf die stark gestiegene Nachfrage nach Cannabisblüten auf Privatrezept im Onlinehandel. Laut Zahlen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist dieser Handel in der zweiten Hälfte des Jahres 2024 um 170 Prozent gewachsen.

Im gleichen Zeitraum stiegen Verordnungen zulasten der Krankenkassen jedoch nur um neun Prozent, was ein deutlicher Hinweis auf einen Boom bei Privatverordnungen sein könnte. Verbände haben nun bis zum 1. August Zeit, den Gesetzentwurf zu kommentieren.

Bei Verstoß dürften Strafen drohen

Die medizinische Verwendung von Cannabis war erst im April des vergangenen Jahres grundlegend neu geregelt worden. Seitdem gelten Cannabisblüten nicht mehr als Betäubungsmittel. Sie können regulär per Rezept verschrieben werden – bislang auch online.

Im vorliegenden Gesetzentwurf heißt es nun, dass Cannabis nur noch verschrieben werden kann, wenn die Patientin oder der Patient zuvor seine Ärztin oder seinen Arzt persönlich besucht hat. Wenn es zu einer Folgeverschreibung kommen soll, muss der Besuch in exakt dieser Praxis in den vergangenen vier Quartalen erfolgt sein.

Der Verkauf von medizinischem Cannabis über den Versandhandel, also Onlineapotheken, soll vollständig verboten werden. E-Rezepte können Patientinnen und Patienten dann also nur noch in einer Apotheke vor Ort einlösen.

Personen, die Cannabis ohne persönliches Gespräch oder außerhalb der Apotheke vertreiben, könnte künftig eine Strafe drohen. Denn das Ministerium schreibt im Entwurf: „Es handelt sich um eine Folgeänderung. Das Inverkehrbringen von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken im Wege des Versands wird damit strafbewehrt.“

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Telemedizinische Plattformen dürften von der Änderung besonders betroffen sein; sie stellen Nutzerinnen und Nutzern bisher noch in wenigen Schritten ein entsprechendes Rezept aus. Denn genau hier liegt laut Ministerium das Problem: Im Entwurf wird Cannabis als „Arzneimittel mit Suchtrisiko“ bezeichnet. Es könne bislang ohne arzneimittelrechtliche Zulassung für einen bestimmten medizinischen Zweck eingesetzt und außerhalb des offiziellen Anwendungsbereichs verschrieben werden.

Vor allem bei jungen Menschen sei das Missbrauchsrisiko hoch, heißt es weiter. Studien belegten zudem, dass der Konsum bei jungen Menschen zu massiven Schäden im Gehirn führen könne.

„Besondere Maßnahmen zur Gewährleistung einer sicheren Arzneimittelversorgung“ seien daher nun erforderlich, heißt es in dem Entwurf. Das Ministerium wolle falsche Entwicklungen in der Versorgung wieder zurückdrehen und trotzdem nicht verhindern, dass schwer kranke Patientinnen und Patienten weiterhin medizinisches Cannabis erhalten können.

Cannabispräparate: Arzneimittel mit hohem Suchtrisiko. Foto: AFP

Dass Cannabis aktuell mit wenigen Klicks online bestellt werden kann, wird nicht nur von der Politik kritisiert. Laut der „Pharmazeutischen Zeitung“ hat auch der Verband der Cannabis versorgenden Apotheken in einem Rechtsgutachten jüngst davor gewarnt, dass Onlineplattformen Cannabis ohne ausreichende Prüfungen weitergeben. Zudem hat das Landgericht München kürzlich entschieden, dass Telemedizin für die Verordnung von Cannabis nicht zulässig ist.

Kritik übt Gesundheitspolitikerin Simone Borchardt (CDU) am geplanten Verbot des Versandhandels mit Medizinalcannabis. Zwar begrüßt sie, Verschreibungen stärker zu kontrollieren, warnt aber vor einer Benachteiligung: „Der Versandhandel durch deutsche Apotheken sollte weiterhin möglich bleiben – gerade mit Blick auf chronisch kranke Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.“ Viele seien auf eine zuverlässige Versorgung angewiesen, ohne persönlich in die Apotheke kommen zu können.

„Wenn der Versand aus dem Ausland unterbunden wird, gleichzeitig aber der innerdeutsche Versand erhalten bleibt, stärken wir die Apothekenlandschaft in Deutschland und verbessern die Versorgung, vor allem im ländlichen Raum“, sagt sie weiter. Ein vollständiges Verbot hingegen gehe zu weit.

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Auch das Frankfurter Start-up Bloomwell spricht sich gegen ein Verbot des digitalen Zugangs zur Cannabistherapie aus. Neben Einschränkungen für das eigene Geschäftsmodell sieht das Unternehmen die Gefahr, dass Patientinnen und Patienten wieder auf den Schwarzmarkt zurückgreifen müssen. In einer Umfrage unter 2500 Personen gaben 40 Prozent an, in diesem Fall illegales Cannabis zu beziehen, 26,8 Prozent würden auf Eigenanbau ausweichen. Der Rest würde versuchen, die Versorgung über eine Arztpraxis und eine Apotheke vor Ort zu organisieren.

Erstpublikation: 14.07.2025, 18:11 Uhr.

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