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Landesverrat-ErmittlungenOtto Schily fällt der SPD in den Rücken

Die SPD steht geschlossen hinter den angeblichen Landesverrätern von Netzpolitik.org. Nur einer schert aus: Ex-Innenminister Schily hält die Unterstützung für die Journalisten für „geradezu grotesk“. Aus gutem Grund.Dietmar Neuerer 07.08.2015 - 16:08 Uhr Artikel anhören

Von 1998 bis 2005 leitete Otto Schily für die SPD-Regierung unter Gerhard Schröder das Innenministerium.

Foto: Reuters

Berlin. Wenn es darum geht, Klartext zu reden, dann ist Otto Schily sicher einer, dem in dieser Hinsicht niemand so schnell etwas vormachen kann. Schon als Bundesinnenminister unter Rot-Grün gab der Sozialdemokrat gerne den Hardliner – auch, wenn er sich damit in den eigenen Reihen unbeliebt gemacht hat. Auch in der Affäre um die Landesverrats-Ermittlungen gegen das Journalisten-Blog netzpolitik.org nimmt Schily kein Blatt vor den Mund.

Indem er Partei für Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen ergreift, fährt er zugleich seinen Parteifreunden in die Parade. Erst gestern giftete SPD-Vize Ralf Stegner noch gegen Maaßen und beschimpfte ihn als „Triebfeder“ für die „Anti-Pressefreiheit-Aktion“ des entlassenen Generalbundesanwalts Harald Range.

Schily dagegen verteidigt Maaßen. „Es gibt kein Presseprivileg, sich über gesetzliche Bestimmungen hinwegzusetzen. Geheimes muss geheim bleiben“, sagte der SPD-Mann der „Bild“-Zeitung. Maaßen wehre sich „mit Recht“ dagegen, dass als geheim eingestufte Unterlagen seiner Behörde unter Verstoß gegen strafbewehrte Geheimhaltungsvorschriften veröffentlicht werden.

Dass der Betreiber einer Internetplattform, gemeint sind die Blogger von netzpolitik.org, André Meister und Markus Beckedahl, geheime Unterlagen des Verfassungsschutzes veröffentlicht und dann als großer Held gefeiert würden, sei „geradezu grotesk“. „Unsere Sicherheitsbehörden können nicht erfolgreich sein, wenn ständig interne Vorgänge unter Verstoß gegen zwingende Geheimhaltungsvorschriften veröffentlicht werden“, so Schily. Er sehe mit großer Sorge, dass die Arbeit der Sicherheitsbehörden durch den Bruch von Vertraulichkeit unter dem Beifall der Opposition „in verantwortungsloser Weise erschwert“ werde.

Die Affäre um Netzpolitik.org – eine Chronologie
Die Blogger von Netzpolitik.org veröffentlichen den Brief, in dem sie Generalbundesanwalt Harald Range über die gegen sie laufenden Ermittlungen informiert.
Der Fall löst einen Proteststurm aus. Politiker und Journalistenverbände fordern, das Verfahren einzustellen. Auch das Kanzleramt und Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) äußern sich kritisch. Range will die Ermittlungen nun vorerst ruhen lassen und ein Gutachten abwarten.
In der Regierungskoalition mehren sich die Forderungen nach einem Rücktritt des Generalbundesanwaltes.
Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen verteidigt seine Strafanzeige in „Bild am Sonntag“. Die Anzeige hatte die Ermittlungen in Gang gebracht.
Die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet, das Justizministerium habe Range frühzeitig vor Ermittlungen gewarnt. Die Bundesregierung geht immer deutlicher auf Distanz zu ihm.
Range wirft dem Bundesjustizminister vor, er greife in die Unabhängigkeit der Justiz ein. Maas habe ihn angewiesen, das externe Gutachten zu stoppen. Noch am gleichen Tag wird Range vom Justizminister entlassen.

Dass Schily sich so vehement zu Wort meldet und für Maaßen stark macht, hat eine Vorgeschichte. Die beiden verbindet eine lange Zeit der Zusammenarbeit. Maaßen, der seit 1991 im Bundesinnenministerium eine steile Karriere machte, schrieb einst seinem Förderer Schily einen fünfeinhalbstündigen Vortrag, als dieser 2005 im Visa-Untersuchungsausschuss aussagen musste. Die beiden, so die Mutmaßung des „Kölner Stadt-Anzeigers“, hätten die Abgeordneten einschläfern wollen, um anschließende Nachfragen mit der Bemerkung abwehren zu können, das habe der Minister in seinem Vortrag ja bereits ausgeführt.

Zwei Jahre später sprang Maaßen Schily erneut bei. Wieder in einem Untersuchungsausschuss. Als Referatsleiter im Bundesinnenministerium war Maaßen im Februar 2007 als Zeuge in den BND-Ausschuss geladen, um zum Fall des Deutsch-Türken Murat Kurnaz auszusagen. Kurnaz war Ende 2001 von den Amerikanern in Afghanistan gefangen genommen und nach Guantanamo auf Kuba gebracht worden. Die deutschen Behörden hatten sich vier Jahre lang seiner Rückkehr widersetzt, bis Angela Merkel Bundeskanzlerin wurde und Kurnaz nach Bremen heimkehren durfte.

Die Stellung des Generalbundesanwalts
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat den Ermittlungen von Generalbundesanwalt Harald Range gegen das Portal „Netzpolitik.org“ wegen Landesverrats die Grundlage entzogen. Maas stoppte nach Ranges Angaben vom Dienstag ein vom Generalbundesanwalt in Auftrag gegebenes Gutachten, dessen Autor zu dem vorläufigen Ergebnis gelangt war, das Internetportal habe Staatsgeheimnisse veröffentlicht. Der
Der Minister ist dazu befugt, weil der Generalbundesanwalt seiner Dienstaufsicht untersteht. Die Aufgaben und Pflichten des Generalbundesanwalts regelt das Gerichtsverfassungsgesetz.
Der Bundesjustizminister schlägt einen aus seiner Sicht geeigneten Kandidaten dem Bundesrat vor. Findet der die Zustimmung der Länderkammer, wird er vom Bundespräsidenten ernannt.
Als oberster Strafverfolger der Republik ist er für Straftaten gegen die innere oder äußere Sicherheit des Staates zuständig und leitet dazu die Bundesanwaltschaft. Klassische Aufgabenfelder der in Karlsruhe ansässigen Behörde sind Terrorismus, Spionage oder Landesverrat, aber auch Völkerrechtsverbrechen.
In solchen Fällen führt die Bundesanwaltschaft Ermittlungsverfahren und erhebt Anklage am Bundesgerichtshof oder bestimmten Oberlandesgerichten.
Der oberste Strafverfolger ist nicht unabhängig wie etwa ein Richter. Er untersteht vielmehr der Dienstaufsicht des Bundesjustizministers. Der Minister trägt innerhalb der Bundesregierung und gegenüber dem Parlament die politische Verantwortung für die Arbeit der Bundesanwaltschaft.
Der Generalbundesanwalt gehört ebenso wie etwa Staatssekretäre, der Sprecher der Bundesregierung oder der Chef des Bundeskriminalamtes zur Gruppe der sogenannten politischen Beamten. Sie können auf Antrag ihrer Dienstherren vom Bundespräsidenten ohne Angabe von Gründen in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden.
Die Ermittlungen des obersten Strafverfolgers können etwa in Spionagefällen erhebliche Auswirkungen auf die außenpolitischen Beziehungen zu anderen Staaten haben. Als „politischer Beamter“ muss der Generalbundesanwalt deshalb darauf achten, dass er sich bei seiner Arbeit "in fortdauernder Übereinstimmung mit den (...) kriminalpolitischen Ansichten und Zielsetzungen der Regierung befindet" und diese Ansichten umsetzt, wie es auf seiner Internetseite heißt.
Politisch Beamte wurden schon häufig in den einstweiligen Ruhestand entlassen. Dazu zählt auch der frühere Generalbundesanwalt Alexander von Stahl: Die damalige liberale Justizministerien Sabine Leutheusser-Schnarrenberger feuerte ihren Parteifreund 1993 nach nur dreijähriger Amtszeit. Anlass war der GSG-9-Einsatz in Bad Kleinen, wo im Juni 1993 der RAF-Angehörige Wolfgang Grams erschossen worden war.
Von Stahl hatte zu dem Vorwurf, Grams sei von den Beamten vorsätzlich getötet worden, widersprüchliche Erklärungen abgegeben. Späteren Medienberichten zufolge soll von Stahl allerdings aus einem anderen Grund entlassen worden sein, nämlich weil er einen angeblich rechtswidrigen "Maulkorb-Erlass" der Ministerin nicht befolgt habe.

Im Untersuchungsausschuss verteidigte Maaßen die Einreisesperre damit, dass Kurnaz sein Rückkehrrecht verwirkt habe, da er länger als sechs Monate „im Ausland“ gewesen sei. Dass er dabei in Guantanamo einsaß, habe keine Rolle gespielt. Beim Aufenthaltsrecht habe der Gesetzgeber „Härten“ bewusst in Kauf genommen. Die Linken wollte wegen dieser Sache Maaßen als neuen Verfassungsschutzpräsidenten verhindern. Dabei führte er damals nur aus, was auch die Linie Schilys war.

Überhaupt sei Maaßen, wie die „Süddeutsche Zeitung“ einmal Kollegen aus seinem Umfeld zitierte, einer der wenigen gewesen, der von dem „Law-and-Order-Minister“ Schily halbwegs respektiert worden sei. In ihrem „strikten Staatsgehorsam“ habe kein Blatt zwischen die beiden gepasst. Das zeigt auch ein Aufsatz Maaßens aus dem Jahr 1998, in dem er das Kirchenasyl verurteilte. „Gesetzen darf grundsätzlich nicht zuwidergehandelt werden, unabhängig davon, ob sie jedermann als ‚richtiges Recht‘ überzeugen.“

Für Maaßen ist die Landesverrats-Affäre längst noch nicht ausgestanden. Gegen den Präsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz, dessen Behörde die Ermittlungen gegen die Blogger mit einer Anzeige ins Rollen brachte, gibt es Rücktrittsforderungen aus der Linkspartei und der FDP.

Über die Affäre war zuvor Harald Range gestürzt. Er hatte als Generalbundesanwalt aufgrund der Anzeigen ein Ermittlungsverfahren wegen Landesverrats gegen die zwei Blogger eingeleitet. Das wurde vielfach als Angriff auf die Pressefreiheit kritisiert, die Regierung distanzierte sich. Am Dienstag griff Range Minister Maas frontal an und erklärte: „Auf Ermittlungen Einfluss zu nehmen, weil deren mögliches Ergebnis politisch nicht opportun erscheint, ist ein unerträglicher Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz.“ Noch am selben Tag beantragte Maas Ranges Versetzung in den Ruhestand.

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Range verteidigte nun sein Vorgehen. „Ich wollte nicht wie ein geprügelter Hund vom Hof schleichen, sondern aufrecht durchs Tor gehen – auch, um mich nicht strafbar zu machen“, sagte Range der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“.

Man könne nicht einfach ein Beweismittel austauschen, fügte er mit Blick auf ein externes Gutachten hinzu, das auf Veranlassung von Maas gestoppt wurde. Darin war ein externer Fachmann zu dem Schluss gekommen, dass es sich bei Veröffentlichungen des Blogs Netzpolitik.org über Aktivitäten des Bundesamts für Verfassungsschutz zur Internetüberwachung um den Verrat von Staatsgeheimnissen handelt.

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