Resilienzpaket: Union und Ampel-Parteien wollen vor Wahl Grundgesetz erweitern
Berlin. Der Rechtsstaat soll wehrhafter werden, um das Bundesverfassungsgericht vor dem Zugriff autoritärer Parteien zu schützen. Das Vorhaben, das Verfassungsgericht stärker im Grundgesetz zu verankern, könnten möglicherweise doch noch vor den Neuwahlen umgesetzt werden, wie sich jetzt andeutet.
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Führende Politiker von FDP, SPD und Grünen plädieren auch nach dem Auflösen der Ampel-Koalition für entsprechende Bundestagsbeschlüsse. „Der Deutsche Bundestag sollte das Resilienzpaket für das Bundesverfassungsgericht unbedingt noch beschließen“, sagte Ex-Justizminister Marco Buschmann (FDP) dem „Spiegel“. Das Paket sei von einem „breiten Konsens seriöser Demokraten jenseits des Parteienstreits getragen“.
SPD-Generalsekretär Matthias Miersch sagte, alle demokratischen Kräfte müssten sicherstellen, „dass die AfD niemals das Zünglein an der Waage wird“. In der Unionsfraktion hieß es, das Resilienzpaket sei ein „Konsensthema“.
Zuletzt hatten Verbände der Juristen wie der Deutsche Richterbund (DRB), der Deutsche Anwaltverein (DAV) und die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht. Darin heißt es, die geplante Grundgesetzänderung zur Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts sei „von so herausragender Bedeutung für den Rechtsstaat, dass alle demokratischen Parteien sich dafür einsetzen müssen, die Reform noch vor den angestrebten Neuwahlen zu beschließen“.
Das Handelsblatt beantwortet die wichtigsten Fragen zum Resilienzpaket für das Bundesverfassungsgericht.
Warum soll es Änderungen geben?
Das Bundesverfassungsgericht gilt als „Hüter des Grundgesetzes“. Das Gericht in Karlsruhe wacht darüber, dass die Verfassung eingehalten wird. Vor allem die Durchsetzung der Grundrechte ist von Bedeutung. Die Entscheidungen des Gerichts sind unanfechtbar. Die Richter bestimmen so den Gestaltungsrahmen für die Politik. „Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des modernen demokratischen Verfassungsstaates“, heißt es in Karlsruhe.
Doch mit dem Erstarken der AfD und zuletzt des BSW ist eine Debatte darüber entbrannt, ob das Bundesverfassungsgericht in ausreichendem Maße gegen Angriffe geschützt ist. Befürchtet wird etwa, dass die Arbeitsfähigkeit des Gerichts eingeschränkt würde. In anderen europäischen Ländern, wie Polen und Ungarn, haben sich Bestrebungen beobachten lassen, die darauf abzielten, die Unabhängigkeit von Verfassungsgerichten infrage zu stellen.
Was gilt bislang?
Als das Grundgesetz am 24. Mai 1949 in Kraft trat, war die neuartige Institution „Bundesverfassungsgericht“ verfassungsrechtlich nur teilweise ausgeformt. Gleiches galt für das Verständnis des Gerichts als Verfassungsorgan. In der Folge wurden Stellung und Struktur des Gerichts näher geregelt. Dies geschah jedoch mit einfachem Gesetzesrecht im Bundesverfassungsgerichtsgesetz.
Darum sind Änderungen, die theoretisch das Risiko einer Einflussnahme auf das Bundesverfassungsgericht darstellen, bislang mit einer einfachen Mehrheit möglich. Für eine Änderung oder Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes ist dagegen immer eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich.
Was soll konkret beschlossen werden?
Um das Bundesverfassungsgericht vor dem Zugriff autoritärer Kräfte zu schützen, sollen die Regeln, die das Gericht betreffen, nun im Grundgesetz verankert werden. Für Änderungen wäre dann künftig eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich. Das betrifft zum Beispiel den Status des Gerichts, die Amtszeit der Richterinnen und Richter von zwölf Jahren, die Altersgrenze der Richterinnen und Richter von 68 Jahren, ihre Anzahl oder die Bindungswirkung der Entscheidungen des Gerichts.
Damit die Arbeitsfähigkeit des Gerichts in keinem Fall gefährdet ist, soll das Grundgesetz außerdem festschreiben, dass ein Richter seine Amtsgeschäfte bis zur Wahl eines Nachfolgers weiterführt.
Darüber hinaus sollen durch Änderungen im Bundesverfassungsgerichtsgesetz die Details der Richterwahl gesetzlich festgelegt werden.
Was hat es mit der Sperrminorität auf sich?
Hintergrund ist die Sorge, dass AfD und BSW bei Neuwahlen eine Sperrminorität im Parlament erreichen könnten. Dies könnte eine Abstimmung des Resilienzpakets verhindern. Darum mehren sich nun die Stimmen, die eine Gesetzesänderung noch vor den Neuwahlen fordern.
Die Sperrminorität gilt, wenn eine Fraktion im Bundestag mehr als ein Drittel der Sitze hat. Als das Grundgesetz vor 75 Jahren entstand, sollte auf diese Weise sichergestellt werden, dass eine Konsenskultur zwischen den Parteien entsteht. Einschneidende Veränderungen des politischen Systems sollten so verhindert werden. Allerdings kann die Sperrminorität zur Blockade eingesetzt werden.
Das Ganze ist längst keine theoretische Debatte mehr. Nach den Landtagswahlen in Thüringen und Brandenburg verfügt die AfD in den Landtagen über eine Sperrminorität. Die Abgeordnete Paula Piechotta (Grüne) sagte: „Wir haben alle in Thüringen gesehen, dass man die Regeln der Demokratie immer beizeiten krisenfester aufstellen muss.“
Wie sah der bisherige Ablauf aus?
Weil sich das Vorhaben nur mit einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag umsetzen lässt, hatte die Ampel-Koalition die Union um Gespräche für ein Resilienzpaket gebeten. Im Februar hatte die CDU/CSU dann die Gespräche zunächst abgebrochen, wofür sie auch von Verbänden der Juristen scharf kritisiert wurde. Sogar Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier mahnte mehr Schutz für das Bundesverfassungsgericht an.
Schließlich einigten sich das Bundesjustizministerium und die Fraktionen von SPD, Grünen, FDP und CDU/CSU im Juli auf die zwei Gesetzentwürfe, um die es nun geht. Sie wurden im Bundestag eingebracht und am 10. Oktober in erster Lesung beraten.
Die Bundesländer fordern einen weiter gehenden Schutz des Verfassungsgerichts. Sie wollen auch Änderungen des Verfassungsgerichtsgesetzes von der Zustimmung des Bundesrats abhängig machen. Diese geforderte Zustimmungserfordernis ist aber bislang nicht Teil des Resilienzpakets.
Wie geht es nach dem Ampel-Aus weiter?
Nach dem Bruch der Ampel-Koalition wird derzeit darum gerungen, ob das Resilienzpaket noch zur Abstimmung gestellt wird. Die Union hat Beschlüsse im Bundestag davon abhängig gemacht, dass Kanzler Olaf Scholz (SPD) vor dem 15. Januar die Vertrauensfrage stellt und damit den Weg für Neuwahlen freimacht.
An diesem Mittwoch findet die Sachverständigenanhörung im Bundestag zu den beiden Gesetzentwürfen statt. Geladen sind unter anderem der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Ferdinand Kirchhof, und der frühere Richter am Bundesverfassungsgericht Wilhelm Schluckebier. Außerdem tritt Robert Seegmüller auf, Richter am Bundesverwaltungsgericht und Vorsitzender des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter (BDVR).
Fraktionsvize Andrea Lindholz (CSU) sagte dem Handelsblatt: „Wir haben einen ausgewogenen Vorschlag für mögliche Gesetzesänderungen vorgelegt.“ Nun sei zunächst das Ergebnis der Anhörung abzuwarten.