Steuerreform: Investitionsbooster mit Startschwierigkeiten
Berlin. Es sind große Worte, die sich im ersten Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) finden. Nicht nur „Turbo-Abschreibungen“ auf Investitionen in Höhe von 30 Prozent soll es in den nächsten drei Jahren geben und danach die Körperschaftsteuer sinken.
Überdies trügen „die Erhöhung der steuerlichen Forschungsförderung und die Förderung der Elektromobilität dazu bei, ein investitionsfreundliches Umfeld zu schaffen und auf diese Weise wirtschaftliche Impulse zu generieren“, heißt es in Klingbeils Entwurf. Die Unternehmer im Land sollen wieder gern investieren.
Was gut klingt, offenbart bei genauerem Hinsehen die Misere in zwei Details – und mit ihnen im Großen: Weder reformiert der Bund die Forschungszulage so, wie es die Wirtschaft erwartet, noch fördert die Regierung den Kauf von Elektroautos wie geplant.
Ein gemeinsames Ziel, aber noch kein Weg
Der Grund: Trotz Sondervermögen und Reform der Schuldenbremse leiden Bund, Länder und Kommunen unter klammen Kassen. 46 Milliarden Euro würde die Steuerreform, der die Länder im Juli zustimmen sollen, in den nächsten Jahren kosten; 60 Prozent davon müssen Länder und Kommunen tragen. Die lehnen ab. Bisher.
Dabei wollen alle die Wirtschaft entlasten in der Hoffnung, dass das Land wieder wächst, dass Steuereinnahmen sprudeln und der Staat wieder seine Ausgaben begleichen und gleichzeitig investieren kann. Allmählich zeichnet sich allerdings ab, was lange von Vorgängerregierungen ignoriert und versäumt wurde: Ohne harte Einschnitte vor allem auf der Ausgabenseite wird es nicht gehen.
„Wir wollen Deutschland wieder fit machen“, sagte der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Michael Kretschmer (CDU), nach dem Treffen der Landeschefs am Donnerstag in Berlin. Am Vorabend hatten sie sich mit Bundeskanzler Friedrich Merz zum Abendessen getroffen und vertrauensvoll diskutiert.
„Wir wollen den Investitionsbooster, wir wollen die Körperschaftsteuerreform, damit Deutschland wieder wettbewerbsfähig wird“, berichtete Kretschmer. Aber ebenso sei klar, die Länder seien die Schutzpatrone der Kommunen. Und die fordern: Wenn der Bund bestellt, dann muss er auch bezahlen. Die Lasten seien schon zu hoch.
In der Tat ringen die Länder um ihre Etats, vor allem im Osten. Kretschmer etwa muss in Sachsen mit seiner Minderheitsregierung einen mehrheitsfähigen Haushalt schmieden. Grüne und Linke lehnen den Entwurf ab und haben Hunderte Gegenanträge eingebracht. Man dürfe nicht „mit einer Machete auf die soziale Landschaft“ losgehen, sagte etwa Linken-Fraktionschefin Susanne Schaper.
Fraktionschef Christian Hartmann kontert: „Eine Zustimmung zur Aufnahme von Krediten im Rahmen einer Einigung zum Doppelhaushalt ist durch die CDU-Fraktion ausgeschlossen.“ Ohne Mehrheit kann Kretschmer nur mit einem Nothaushalt regieren.
In Brandenburg hingegen versucht Finanzminister Robert Crumbach (BSW), die Möglichkeiten der Schuldenbremse auszureizen. Die Opposition ist erzürnt. „Die Aushebelung der Schuldenbremse durch die Hintertür statt einer echten Reform sorgt für finanzielle Instabilität“, warnt CDU-Fraktionschef Jan Redmann. Das Land drohe „in eine Schuldenspirale“ abzurutschen. Kommende Woche hört der Landtag Experten an.
Bund und Länder wollen Reformpaket schnüren
Kein Wunder, dass die Länder vom Bund einen Ausgleich fordern, wenn der neue Lasten produziert. So fordern die Länder kurzfristig einen größeren Anteil an der Umsatzsteuer. Eine Arbeitsgruppe soll bis zum 18. Juni, dem nächsten Treffen mit Kanzler Merz, erste Eckpunkte für ein Konzept erarbeiten. Im Dezember dann wollen Bund und Länder eine „Modernisierungsagenda“ beschließen. „Wir müssen beim Thema Staatsmodernisierung vorankommen“, sagte Kretschmer.
Am 11. Juli sollen die Länder der Steuerreform zustimmen. Bis dahin soll es zumindest Zusagen für Reformen geben, wie Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies erklärte: „Es geht darum, dass wir im Juli im Bundesrat entscheiden.“
Wie spitz der Bleistift ist, mit dem der Bundesfinanzminister kalkuliert, zeigt sich indes an den Details. Beispiel Elektromobilität: Union und SPD wollen die E-Mobilität mit „Kaufanreizen“ fördern. So steht es im Koalitionsvertrag. Stattdessen aber hat Minister Klingbeil in seinem Gesetzentwurf nur jene Fördermaßnahmen fixiert, die als zusätzliche Punkte notiert waren: Sonderabschreibungen und steuerliche Anreize bei Dienstfahrzeugen. Die Privatkunden gehen fürs Erste leer aus.
Wie es in Koalitionskreisen hieß, geht es ums Geld – und das richtige Konzept. Im Wahlkampf warb die CSU mit einer Mobilitätsprämie, die SPD „mit einem zeitlich befristeten Steuerabzugsbetrag für die Anschaffung eines in Deutschland produzierten E-Autos“, um den privaten Neuwagenkauf zu fördern.
Nun wirbt die SPD nur noch für das Konzept „social leasing“, um kleine und mittlere Einkommen zu entlasten. Das Geld soll zudem aus dem europäischen Klimasozialfonds fließen. „Starten könnte das Programm 2027, wenn auch die deutschen Hersteller preiswerte Modelle auf den Markt bringen“, sagte die verkehrspolitische Sprecherin Isabel Cademartori. „Eine Kaufprämie belastet den Haushalt zu stark und führt auch zu Mitnahmeeffektn bei Käufern und Autobauern.“
Die Union sähe es gern, dass Autokäufer den Preis von der Steuer absetzen können. Doch da sind Steuerausfälle im Gegensatz zu einem Förderprogramm nicht zu kalkulieren.
Die Reaktion der Autobauer fällt entsprechend aus. Die geplante Abschreibung für das Gewerbe werde nicht für den notwendigen E-Auto-Booster sorgen, erklärte der Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller. „Wir benötigen gleichzeitig die im Koalitionsvertrag angekündigten Maßnahmen für Privatkunden und den Gebrauchtwagenmarkt.“
„Das Bessere ist immer der Feind des Guten“
Und dann ist da die Forschungszulage. Die Wirtschaft, etwa vertreten durch den Verband der bayerischen Wirtschaft (VBW), will Forschung in Unternehmen deutlich stärker steuerlich gefördert sehen. Es sollen die guten Bedingungen wie im Ausland gelten, damit die Unternehmen mit ihren Forschungsabteilungen nicht abwandern. Union und SPD hingegen belassen es bei einer kleinen Korrektur: Die Bemessungsgrenze soll von zehn auf zwölf Millionen Euro steigen.
VBW-Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt spricht denn auch nur von einem „richtigen Einstieg in den Weg aus der Krise“. Nötig sei eine attraktivere steuerliche Forschungszulage. „Wir brauchen den Forschungserfolg der Unternehmen als Innovationsimpuls, um unsere Volkswirtschaft wieder besser aufzustellen“, sagte er dem Handelsblatt. Zumindest komme die Korrektur ohne neue Bürokratie aus. „So geht es also auch.“
Auf Nachfrage sagte Forschungsministerin Dorothee Bär, die Neuregelung sei eine wichtige Sofortmaßnahme. Ebenso deutete sie aber Änderungsbedarf an: „Das Bessere ist immer der Feind des Guten.“ Wenn denn wieder mehr Geld im Haushalt zur Verfügung steht.