Wohnpolitik: Immobilienwirtschaft über Grunderwerbsteuer: „Steuererhöhungsexzess muss beendet werden“
Seit 2006 sind die Länder für die Höhe der Grunderwerbsteuer zuständig.
Foto: dpaBerlin. In ihrem Koalitionsvertrag versprechen SPD, Grüne und FDP: „Wir wollen mehr Menschen in Deutschland ermöglichen, im selbst genutzten Eigentum zu wohnen.“ Die praktische Umsetzung ist jedoch schwierig. Denn auch die Länder müssen mitziehen – insbesondere bei der Grunderwerbsteuer.
Der Immobilienverband Deutschland (IVD) fordert die Ampelregierung nun auf, die ständigen Erhöhungen der Abgabe zu stoppen. „Seit Inkrafttreten der Föderalismusreform 2006 ist die Grunderwerbsteuer über alle Bundesländer hinweg 28-mal erhöht worden“, sagte IVD-Präsident Jürgen Michael Schick dem Handelsblatt. „Dieser Steuererhöhungsexzess muss beendet werden.“
Die höchste Grunderwerbsteuer mit 6,5 Prozent erheben derzeit die Länder Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Thüringen und das Saarland. Die Bemessungsgrundlage für die Steuer ist der Kaufpreis der Immobilie. Da die Preise immer weiter ansteigen, ergeben sich hohe Nebenkosten beim Immobilienerwerb.
So werden im Falle der Höchstbesteuerung bei einem Immobilienkauf in Höhe von 500.000 Euro folglich 32.500 Euro Grunderwerbsteuer fällig. Verbraucher haben es darum schwer, Wohneigentum zu erwerben.
Seit 2006 sind die Länder für die Höhe der Grunderwerbsteuer zuständig. „Das hat den Anreiz gesetzt, dass alle Länder außer Bayern und Sachsen, den Steuersatz kontinuierlich von ursprünglich 3,5 Prozent erhöht haben“, berichtete Schick. Die Einnahmen würden jedoch im Länderfinanzausgleich nicht in vollem Umfang angerechnet und umverteilt. „Das heißt, dass diejenigen Länder am meisten profitieren, die den höchsten Steuersatz haben.“
IVD fordert Steuersatz von 3,5 Prozent
Schick fordert den Bund daher auf, „diesen Konstruktionsfehler zu beseitigen“. Das bedeute, den Länderfinanzausgleich an die tatsächlichen Steuereinnahmen zu knüpfen. Außerdem müsse die Befugnis zur Festsetzung des Steuersatzes wieder auf den Bund zurückverlagert werden, und zwar durch eine Änderung des Grundgesetzes. „Aus IVD-Sicht muss der Steuersatz grundsätzlich wieder auf 3,5 Prozent gesenkt werden“, sagte Schick.
Im Koalitionsvertrag haben sich SPD, Grüne und FDP allerdings darauf verständigt, den Ländern eine flexiblere Gestaltung der Grunderwerbsteuer zu ermöglichen, zum Beispiel durch einen Freibetrag. Das soll den Erwerb selbst genutzten Wohneigentums erleichtern.
Zur Gegenfinanzierung will die Ampel das Schließen von steuerlichen Schlupflöchern beim Immobilienerwerb von Konzernen nutzen, also bei der Besteuerung von „Share Deals“.
Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) appellierte bereits im „Tagesspiegel“ an die Länder: „Es wäre eine große Erleichterung, wenn die Grunderwerbsteuer für die erste selbst genutzte Immobilie gesenkt würde, die jemand kauft.“ Geywitz kündigte an, bald mit den Ländern über eine Flexibilisierung der Grunderwerbsteuer sprechen zu wollen.
Hamburg kündigt Steuersatz-Anpassung an
IVD-Präsident Schick fordert zudem, etwa jungen Familien die Grunderwerbsteuer zu erlassen oder wenigstens zu stunden, wenn sie sich beim Kauf eines in die Jahre gekommenen Einfamilienhauses im Gegenzug verpflichten würden, die Immobilie energetisch zu sanieren. „Auf diese Weise würde ein privates Haus saniert, und es würde jungen Familien beim Eigentumserwerb geholfen.“
Dies könne beispielsweise an bestimmte Einkommensgrößen gekoppelt werden, „damit mit Steuergeld nicht die Millionärsvilla am Starnberger See saniert wird“, erklärte der IVD-Präsident.
Zuletzt hatte Hamburg eine Anpassung des Steuersatzes angekündigt. Hier soll die Grunderwerbsteuer zum 1. Januar 2023 auf 5,5 Prozent steigen. Zugleich würde es – die vom Bund versprochene Flexibilisierung vorausgesetzt – eine steuerliche Ermäßigung für junge Familien beim Ersterwerb einer selbst genutzten Wohnimmobilie geben sowie beim Erwerb von Grundstücken für den Bau von Sozialwohnungen und bei Erbbaurechtsgrundstücken. In diesen Bereichen sollen dann künftig 3,5 Prozent Grunderwerbsteuer fällig werden.
Im Bund hatte indes schon die Vorgängerregierung aus Union und SPD eine Reform der Grunderwerbsteuer versprochen, das Vorhaben dann allerdings nicht umgesetzt.