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Arbeits- und UmweltschutzSo verschärft die EU das deutsche Lieferkettengesetz

Lange blockierte Deutschland in Brüssel die EU-Richtlinie, die Unternehmen zur Überwachung ihrer Lieferketten zwingt. Nun ist sie endgültig beschlossen. Ein Experte sagt, was dies bedeutet.Christoph Schlautmann 24.05.2024 - 12:22 Uhr aktualisiert
Kinderarbeit in Bangladesch: Die EU verschärft nun die Aufsichtspflichten auch deutscher Unternehmen bei der Lieferkette.  Foto: dpa

Düsseldorf. Die EU-Staaten haben das europäische Lieferkettengesetz endgültig beschlossen. Damit werden auch deutschen Unternehmen weitere Pflichten beim Wareneinkauf aufgebürdet.

Ging es dem deutschen Gesetz vorrangig um den Arbeitsschutz in den Lieferantenländern, lege die EU nun zusätzlich hohen Wert auf Klimaschutz, Artenvielfalt und Ressourcenverbrauch, sagt Nick Heine, Mitbegründer der Unternehmensdaten-Plattform Integrity Next.

Mit Nachhaltigkeitsprofilen von 1,8 Millionen Zulieferbetrieben, die Heine seit 2016 gesammelt hat, hilft er rund 500 Firmenkunden, die Probleme bei den bisherigen Lieferketten-Richtlinien in den Griff zu bekommen. Dem Handelsblatt sagte er nun, wie die EU-Direktive das deutsche Lieferkettengesetz noch einmal verschärfen wird.

Lesen Sie hier das gesamte Interview mit Nick Heine:

Herr Heine, die EU-Lieferketten-Richtlinie wurde zuletzt auf Druck der Bundesregierung entschärft. Dürfen deutsche Unternehmen aufatmen?
Im Rahmen der letzten Brüsseler Verhandlungen wurde die Richtlinie zwar abgeschwächt, aber sie geht in einigen Punkten über das deutsche Lieferkettengesetz hinaus. Doch die heimischen Unternehmen sind gut vorbereitet. Keines von ihnen, das heute nicht vom deutschen Lieferkettengesetz betroffen ist, wird es durch die europäische Richtlinie. 

Ab wann wird sie in Deutschland gelten?
Das geht zeitlich gestaffelt Schritt für Schritt. Die deutschen Bestimmungen werden der EU-Richtlinie angepasst und damit erweitert.

Und gelten dann für wen?
2027 geht es los für Unternehmen mit mehr als 5000 Mitarbeitern und mindestens 1,5 Milliarden Euro Umsatz. Das werden nur wenige Hundert sein. Ein Jahr später sind es dann die Unternehmen ab 3000 Mitarbeitern und mindestens 900 Millionen Euro Umsatz.

Integrity-Next-Experte Nick Heine: Die EU verlangt eine Verschärfung des deutschen Lieferkettengesetzes. Foto: Schwarz PR

Hierzulande müssen seit Anfang 2024 bereits Unternehmen ab 1000 Mitarbeitern die Auflagen erfüllen. Was wird aus ihnen?
Laut EU-Richtlinie sind sie erst in fünf Jahren an der Reihe. Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz fallen ab dem Jahr 2029 unter die neue Richtlinie.

Ursprünglich forderte Brüssel schon ab 500 Mitarbeitern eine effiziente Kontrolle der Lieferkette. Kommt das noch?
Sogar von 250 Mitarbeitern war am Anfang die Rede. Das wurde schrittweise zurückgenommen – als Teil des Kompromisses auch gegenüber Deutschland. Bei der Zahl 500 hatte die Bundesrepublik im EU-Parlament eine Blockade angekündigt.

In Deutschland gilt das Lieferkettengesetz schon seit Anfang 2023. Wie viele Unternehmen wurden seither für Vergehen sanktioniert?
Meines Wissens noch keines. Aber es gab Prüfungen des Bundesamts für Ausfuhrkontrolle (BAFA) etwa an der polnischen Grenze, weil Lkw-Fahrer aus Polen ihre Löhne nicht rechtzeitig erhielten und über schlechte Arbeitsbedingungen klagten.

Lieferketten: Wie gegen Verstöße vorgegangen wird

Und das lag in der Verantwortung der Empfänger?
Ja. Das BAFA schrieb die deutschen Firmen mit dem Hinweis an, dass die geladene Ware für sie bestimmt war, ohne dass die Adressaten die Arbeitsbedingungen der Spediteure ausreichend geprüft hatten.

Mit welchen Konsequenzen für die deutschen Importeure?
Für sie gibt es dann erst einmal eine Information. Das ist wie ein kleiner Schuss vor den Bug. Wenn es sich wiederholt und das Unternehmen immer noch mit der Spedition zusammenarbeitet, muss es sich auf härtere Nachfragen gefasst machen.

Nach der EU-Richtlinie können Betroffene in den Lieferländern nun auch Schadenersatz bei deutschen Firmen einklagen, wenn diese gegen Umwelt- und Arbeitsrechtsstandards verstoßen. Kommt es zu einer Klagewelle?
Anders als nach dem deutschen Lieferkettengesetz sind nun auch zivilrechtliche Klagen zu erwarten, wenn es einen deutlichen Verursacherbeitrag etwa eines deutschen Unternehmens gibt. Unterstützung wird es dabei voraussichtlich von entsprechenden Organisationen geben. Wie weit die Klagen reichen, wird allerdings erst die Praxis der Rechtsprechung zeigen.

Die Schädigungen dürften meist eindeutig sein. Weshalb diese Unsicherheit?
Sowohl das deutsche Lieferkettengesetz wie auch die EU-Richtlinie verlangen keine Erfolgspflicht, sondern nur eine Bemühenspflicht für die Unternehmen. Ein Beispiel: Man kann nicht zu 100 Prozent ausschließen, dass jemand von der Leiter fällt. Aber man kann sie so stabil bauen lassen, dass typischerweise niemand herunterfallen sollte.

Wo müsste zivilrechtlich geklagt werden?
Der Gerichtsstand ist für jeden Fall individuell zu bewerten. Grundsätzlich gilt aber, dass ein Unternehmen am Ort seines Sitzes verklagt werden muss. Gegen ein in München ansässiges Unternehmen müsste daher vor dem Landesgericht München Klage erhoben werden.

Experte: EU-Lieferkettengesetz legt den Fokus auch auf Nachhaltigkeit

Geht die EU-Richtlinie auch in anderen Dingen über die bisherigen Anforderungen in Deutschland hinaus?
Ja. Während es beim bisherigen deutschen Gesetz vor allem um Menschen- und Arbeitsrechte und -sicherheit geht, erweitert die EU-Richtlinie den Umweltaspekt deutlich, etwa in Richtung Klimaschutz, Artenvielfalt, Entwaldung oder Ressourcenverbrauch.

Was verändert sich noch?
Das deutsche Gesetz zielte vor allem ab auf die Überwachung der unmittelbaren Lieferanten. Die EU-Richtlinie fordert jedoch ein Risikomanagement in der gesamten Lieferkette.

Ein Elektrohändler muss also im Zweifel sogar Minenbetreiber kontrollieren?
Ja, genau.

Wie sieht es in der Lieferkette nach vorne aus, also beim Weitervertrieb etwa über den Einzelhandel?
Das ist ebenfalls neu. Dies bedeutet beispielsweise die Überwachung von Spediteuren oder Vertriebspartnern.

Bisher lassen sich viele Unternehmen von ihren Lieferanten einfach schriftlich dokumentieren, dass diese die Compliance-Anforderungen einhalten.
Das ist so nicht gewollt. Auf diese Weise, so macht es auch das BAFA deutlich, dürfen die Sorgfaltspflichten nicht auf den Zulieferer abgewälzt werden.

Wie viele zusätzliche Mitarbeiter sind bei einem Betrieb mit 1000 Beschäftigten notwendig, um die bürokratischen Dokumentationspflichten zu erfüllen?
Das hängt von den Unternehmen, deren Lieferantenzahl sowie Industrie- und Länderrisiken ab. Es geht von ein oder zwei Personen bis zu zehn bis 20 Mitarbeitern, die mit der Compliance beschäftigt sind.

Teekanne-Chef Frank Schübel rechnet vor, dass die Pflichten etwa zwei Prozent seines Umsatzes kosten. Eine realistische Schätzung?
Dazu gibt es, soweit ich weiß, keine validen Berechnungen. Hinzu kommt, dass Unternehmen, die sich streng an den Compliance-Vorgaben orientieren, auf dem Kapitalmarkt günstigere Finanzierungsmöglichkeiten besitzen. Denken Sie nur an die sogenannten ESG-Bonds, die nachhaltiges Wirtschaften mit niedrigeren Zinssätzen belohnen.

Deutsche Unternehmen übernehmen in den Schwellenländern die Rolle einer unbezahlten Hilfspolizei. Bislang mit überschaubarem Erfolg und dem Risiko, wichtige Lieferanten zu verlieren. Was hätte man besser machen können?
Kritikern, die sich für Umwelt- und Menschenrechte einsetzen, geht die Richtlinie nicht weit genug. Ihnen fehlt beispielsweise eine stärkere zivilrechtliche Haftung. Auch die Umsetzungsfristen sind manchen zu lang. Auf Unternehmensseite heißt es, die Belastungen seien zu schwer. Wir selbst halten es für gut, dass die Anforderungen nun Schritt für Schritt umgesetzt werden müssen.

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Herr Heine, danke für das Interview.

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