Unternehmenspolitik: EU-Staaten stimmen für Lieferkettengesetz
Brüssel. Die FDP ist mit ihrem Widerstand gegen die EU-Lieferkettenrichtlinie in Brüssel gescheitert. Nach monatelangem Ringen erreichte das Vorhaben bei der Abstimmung der EU-Botschafter die benötigte Mehrheit. Das teilte die belgische Ratspräsidentschaft am Freitagmittag mit. Das Handelsblatt hatte zuvor darüber exklusiv berichtet.
Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, Standards wie das Verbot von Kinderarbeit und Ausbeutung über die gesamte Lieferkette hinweg einzuhalten. Also auch bei all ihren Lieferanten.
Deutschland hatte sich enthalten, weil die FDP das Gesetz strikt ablehnt. Die Bundesregierung wurde aber überstimmt, zum dritten Mal innerhalb weniger Tage. Zuvor gingen die EU-Richtlinien zur Plattformarbeit und zum Zwangsarbeitsverbot an Deutschland vorbei durch.
Die Folgen der Vorkommnisse vom Freitag sind weitreichend: Wirtschaftsverbände toben, weil sie schwere bürokratische Lasten durch das Gesetz fürchten. Und in der Bundesregierung wächst die Sorge vor einem Dauerzustand, in dem die deutsche Stimme in Brüssel keine Rolle mehr spielt.
Obwohl Deutschland sich enthielt, war die Freude auf einer Seite der Bundesregierung groß. SPD und Grünen ist das Lieferkettengesetz wichtig. „Es geht darum, dass in einer globalen Wirtschaft Menschenrechte nicht unter die Räder kommen“, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Freitag.
Bei der FDP herrscht hingegen ein ganz anderes Bild. „Wir hätten uns eine bürokratieärmere und praxistaugliche Lieferkettenrichtlinie gewünscht“, sagte Parteichef Christian Lindner. Die Liberalen hatten, als das Gesetz schon weitgehend ausverhandelt war, die deutsche Position von Grund auf blockiert.
Bundesregierung überstimmt: „Unglaublich unprofessionell“
Ein Beschluss des FDP-Präsidiums im Januar machte klar: Die FDP würde sich bei dem Thema keinen Meter mehr bewegen. In der Bundesregierung sorgte das für großen Streit. Ständige Enthaltungen, schon als „German Vote“ tituliert, schwächen Deutschland aus Sicht von SPD und Grünen in Brüssel.
Doch mit dem FDP-Nein schien ausgemachte Sache: Vor der Europawahl im Juni würde mit der Lieferkettenrichtlinie nichts mehr passieren. Die qualifizierte Mehrheit, die es bräuchte, ließe sich ohne Deutschland kaum darstellen, hieß es in Berlin. Zu viel Gewicht hat die deutsche Stimme, zu viele kleine Staaten orientieren sich daran. Nötig wäre ein Ja von 15 der 27 EU-Staaten, die mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren.
Doch es kam anders. Deutschland wurde am Freitag überstimmt. Entscheidend war dafür das Abstimmungsverhalten Italiens, das bis zuletzt gezögert hatte. Durch Zugeständnisse bei der Verpackungsverordnung, über die ebenfalls am Freitag abgestimmt wurde, konnte die belgische Ratspräsidentschaft die Italiener allerdings in letzter Minute davon überzeugen, doch noch für die beiden EU-Vorhaben zu stimmen.
Betroffen von der Lieferkettenrichtlinie sind Unternehmen mit einer Größe ab 1000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und einem Umsatz von 450 Millionen Euro pro Jahr – nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren. Nach drei Jahren sollen die Vorgaben zunächst für Unternehmen mit mehr als 5000 Beschäftigten und mehr als 1,5 Milliarden Euro Umsatz weltweit gelten. Nach vier Jahren sinkt die Grenze auf 4000 Mitarbeiter und 900 Millionen Euro.
Neben Deutschland enthielten sich nach Handelsblatt-Informationen acht kleinere Länder wie Ungarn, Estland oder Bulgarien. „Unglaublich unprofessionell“ nannte es ein ranghohes Mitglied der Bundesregierung, dass Deutschland überstimmt worden sei. Wenn man schon blockiere, müsse die FDP auch sicherstellen, dass auf Dauer genügend andere Länder mitmachten. Der Schaden für Deutschland in der EU sei enorm, wenn die Verhandlungen nun immer häufiger vorbei an Berlin geführt würden.
EU-Staaten einigen sich auf Lieferkettengesetz: Das kommt auf die Wirtschaft zu / 1000 Folgen Today / Hörerfragen an Ulf Sommer
FDP-Chef Lindner hingegen nannte den Widerstand nicht umsonst. Bei den Plänen sei ordentlich abgerüstet worden. Ursprünglich sollte die Richtlinie für Unternehmen ab 500 Mitarbeitern und 150 Millionen Euro Umsatz pro Jahr gelten. Die Mitarbeiterzahl wurde verdoppelt, die Umsatzschwelle verdreifacht.
Ein weiteres Regierungsmitglied erklärte, die Abschwächungen am Lieferkettengesetz seien zwar schmerzhaft, aber zu verkraften. Vor allem, weil die deutschen Unternehmen jetzt gleich wie die europäische Konkurrenz behandelt würden. In Deutschland gibt es bereits ein nationales Lieferkettengesetz.
Lindners Deal mit Italien geplatzt?
Besonders auffällig ist, dass Italien die Stimme war, die die deutsche Blockade zum Scheitern brachte. Denn offenbar gab es einen Deal, der das Gegenteil bezwecken sollte. Der hatte mit der Verpackungsverordnung zu tun, die Müll innerhalb der EU deutlich reduzieren soll.
Ausgehandelt haben soll Lindner diesen mit seinem italienischen Amtskollegen Giancarlo Giorgetti: Wenn Italien gegen die Lieferkettenrichtlinie votieren würde, garantiere Deutschland, sich auch bei der in Italien umstrittenen Verpackungsverordnung zu enthalten. EU-Beamte bestätigen, dass es den Deal gegeben habe, ebenso Vertreter der Bundesregierung. Die FDP-Seite hingegen dementiert.
Die Hintergründe, warum Italien nun für beide EU-Richtlinien stimmte, sind umstritten. Deutschland stimmte zwar auch für die Verpackungsverordnung. Unisono heißt es aber von Beteiligten, dass nicht die deutsche Seite den Deal zum Platzen gebracht habe, sofern es ihn gab. So habe die FDP erst am Donnerstagabend signalisiert, ihren Widerstand aufzugeben. Italien hatte schon zuvor seine Position geändert.
Es ist unklar, ob der mutmaßliche deutsch-italienische Deal möglicherweise noch andere EU-Gesetze mit einschließt. Klar aber ist, dass auch schlicht inhaltliche Gründe für den italienischen Kurswechsel gesorgt haben könnten. Die belgische Ratspräsidentschaft ist Rom an mehreren Stellen entgegengekommen.
Gestrichen wurde ein Passus in der Verordnung, der besagt, dass Kosten, die durch das Einsammeln von Müll durch Kommunen für den Steuerzahler entstehen, teilweise auf die Hersteller von Einwegverpackungen umgelegt werden können.
Außerdem müssen Restaurants nicht ausschließlich Mehrweg-Produkte beim Außer-Haus-Verkauf nutzen. Wenn ein Land bestimmte Ziele bei der Müllvermeidung erreiche, könnten Produkte wie Einweg-Besteck aus Plastik begrenzt weiter genutzt werden.
Auch Deutschland sei die Ratspräsidentschaft mit den Anpassungen entgegengekommen. „Mit der Verpackungsverordnung bekommen wir nun die Chance, die Verpackungsflut wirksam zu reduzieren“, freute sich Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne). Sie sprach von einem „großer Fortschritt“.
Die FDP hatte die Verpackungsverordnung zuvor wegen zu hoher bürokratischer Belastung blockiert. Die Konsumindustrie hatte sich allerdings dafür ausgesprochen. Sie wollten einen einheitlichen politischen Rahmen sowieso Planungs- und Investitionssicherheit.
Verbände protestieren massiv
Bei der Lieferkettenrichtlinie hingegen hatte die FDP die Wirtschaft auf ihrer Seite. Zwar gibt es auch Unternehmen, die die Regelung befürworten. Doch die großen Verbände lobbyierten über Monate massiv dagegen. Die Kommentierung am Freitag war entsprechend eindeutig.
„Die Zustimmung zum EU-Lieferkettengesetz ist ein weiterer Rückschlag für Europas Wettbewerbsfähigkeit und schafft neue Hindernisse für Versorgungssicherheit und Diversifizierung der europäischen Wirtschaft“, sagte Siegfried Russwurm, Präsident des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI).
Laut dem Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter, schade die Richtlinie Europas Akzeptanz: „Die Hängepartie um die EU-Lieferkettenregulierung ist mit einem faulen Kompromiss ausgegangen. Ein undurchsichtiger politischer Basar ersetzt transparente und demokratische Entscheidungen.“
Einige wenige Unternehmen wie Danone oder Hapag-Lloyd hatten die Richtlinie befürwortet. Sie argumentieren vor allem damit, gleiche Wettbewerbsbedingungen in Europa zu schaffen, und nicht nur beim rein deutschen Lieferkettengesetz zu bleiben.
Das deutsche Gesetz muss nun an die EU-Richtlinie angepasst werden. Dadurch dürften künftig deutlich weniger Unternehmen von der Richtlinie betroffen sein.
Die EU-Richtlinie unterscheidet sich außerdem vom deutschen Gesetz in der Frage der Haftung: Unternehmen sollen vor europäischen Gerichten zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn es in ihren Lieferketten zu Verstößen gegen Menschenrechte kommt. Das deutsche Lieferkettengesetz hingegen setzt vor allem auf Berichtspflichten.
Erstpublikation: 15.03.2024, 14:07 Uhr.