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Elektronische PatientenakteKassen noch nicht weit bei eID

Versicherte sollen sich digital mit dem Video-Ident-Verfahren ausweisen, um auf ihre elektronische Patientenakte zuzugreifen. Doch wie reif ist diese Identifikations-Variante tatsächlich?Britta Rybicki 31.08.2022 - 20:36 Uhr Artikel anhören

Düsseldorf.

Zur Autorisierung bei der ePA soll das Video-Ident-Verfahren genutzt werden.

Foto: dpa

Versicherte der Techniker Krankenkasse (TK) könnten „in Kürze“ über ihren Personalausweis und eine PIN auf ihre elektronische Patientenakte (ePA) zugreifen. Das schreibt die größte gesetzliche Krankenkasse mit 11,8 Millionen Kunden auf Anfrage von Handelsblatt Inside. Im Hintergrund ist zu hören, dass die Neuerung Anfang September umgesetzt werden soll.

Dem IT-Sicherheitsforscher Martin Tschirsich war es zuvor gelungen, den digitalen Vorgänger zu manipulieren. Er konnte sechs Anbieter des Video-Ident-Verfahrens täuschen und auf die ePA einer eingeweihten Person zugreifen. Eine sichere Alternative: der elektronische Personalausweis. Das behaupteten jedenfalls das Bundesgesundheitsministerium, der Bundesdatenschützer Ulrich Kelber und die Gematik, die nationale Agentur für die Digitalisierung des Gesundheitswesens. Doch wie verbreitet ist die elektronische Funktion des Personalausweises tatsächlich?

Während die TK sich technisch umstellt, prüft der AOK-Bundesverband noch, ob eine „kurzfristige Einführung des Verfahrens für AOK-Versicherte möglich ist“. Bislang stellen die Kassen die digitale Authentifizierung für die ePA nicht bereit. Die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) und die DAK Gesundheit erlauben die Nutzung der elektronischen Perso-Funktion im Rahmen des Postident-Verfahrens. Versicherte müssen also eine Postfiliale aufsuchen, um ihren Personalausweis für das Anlegen ihrer ePA verwenden zu können. Unabhängig davon können sie die Funktion nicht einsetzen.

„750 Versicherte der KKH haben die eID-Funktion des neuen Personalausweises genutzt, um sich zu identifizieren“, teilte die Kasse auf Anfrage mit. „Die Funktion des ePersonalausweises haben knapp 2000 Kundinnen oder Kunden in Anspruch genommen“, heißt es von der DAK.

Die Gematik betont Handelsblatt Inside gegenüber, dass die Funktionseinführusng bei Krankenkassen einen „kleinen technischen Umbau“ erfordere. Sobald die digitalen Identitäten im Sommer 2023 eingeführt würden, werde die eID aber verpflichtend für die Kassen. „Die entsprechende Spezifikation steht bereits, sie muss nur noch gelocht und abgeheftet werden“, so die Gematik. Das Bundesgesundheitsministerium verweist darauf, dass Krankenkassen die eID ihren Versicherten bereits seit mehreren Jahren anbieten könnten. Die Kassen allein seien allerdings für die Einführung verantwortlich.

Elektronischer Personalausweis wird häufiger genutzt

Der IT-Branchenverband Bitkom kritisierte, dass die Onlinefunktion des Personalausweises „noch keine praktikable Alternative sei“. Zu wenige Menschen hätten die Funktion aktiviert oder wüssten, wie die Technik anzuwenden sei. Das Bundesministerium für Inneres und für Heimat (BMI) erklärte Handelsblatt Inside, dass mittlerweile alle gültigen Personalausweise einen Chip mit der Online-Ausweisfunktion hätten. „Personalausweise ohne Chip sind spätestens mit Ablauf des 30. Oktober 2020 ungültig geworden“, teilte die Behörde mit.

Bei Personalausweisen, die für Personen über 16 Jahren ab dem 15. Juli 2017 ausgestellt wurden, sei die Online-Ausweisfunktion generell aktiviert worden. „Zudem lassen immer mehr Personen ihre ursprünglich deaktivierte Online-Ausweisfunktion nachträglich aktivieren“, heißt es vom BMI.

Schätzungen des BMI zufolge ist bei circa 78,7 Prozent der im Feld befindlichen Personalausweise die Online-Ausweisfunktion aktiviert (Stand: Ende Juli 2022). 61,9 Millionen Personalausweise würden insgesamt existieren.

Konkrete Infos über Nutzungsgrund fehlen

In den vergangenen zwölf Monaten sei die Funktion mindestens 4,04 Millionen Mal benutzt worden. Im Zeitraum von Januar 2020 bis Juni 2022 wurden etwa 8,05 Millionen Transaktionen mit dem elektronischen Personalausweis durchgeführt. Diese Daten stammen laut BMI von den Servern der Bundesdruckerei und der Software Governikus.

Aufgrund der hohen IT-Sicherheitsanforderungen könne das Ministerium aber keine Aussage über genaue Nutzungsgründe der Onlinefunktion machen. Die Rentenauskunft und Anträge beim Justizministerium sind zum Beispiel möglich.

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