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ArbeitsmarktMindestlohnbranchen sehen Gefahr einer Lohnspirale

Die kräftige Anhebung der gesetzlichen Lohnuntergrenze dürfte auch Aufschläge bei Tariflöhnen nach sich ziehen. Gastgewerbe, Logistik und Handel warnen vor einer Überforderung.Barbara Gillmann, Florian Kolf, Christoph Schlautmann, Frank Specht und Katrin Terpitz 29.06.2025 - 16:45 Uhr Artikel anhören
Küchenhilfen: Im Gastgewerbe arbeitet mehr als die Hälfte der Beschäftigten im Niedriglohnsektor. Foto: picture alliance / SvenSimon

Berlin, Düsseldorf. Unternehmen des Gastgewerbes, der Logistikbranche und des Einzelhandels warnen angesichts der kräftigen Anhebung des Mindestlohns vor einer Lohnspirale. „Als Wirt muss ich das ganze Gehaltsgefüge nach oben anpassen“, sagt der Münchener Gastronom und Feinkostunternehmer Michael Käfer. „Sonst verdient unser Koch plötzlich genauso viel wie unsere Küchenhilfe.“

Mehrere Verbände der Logistikbranche warnten in einer gemeinsamen Erklärung vor der Erwartungshaltung, dass nun auch die unteren Tarifentgelte kräftig angehoben werden: „In der Folge droht ein Ausstieg weiterer Unternehmen aus Tarifverträgen, die für sie nicht mehr finanzierbar sind.“

Die mit Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertretern besetzte Mindestlohnkommission hatte am Freitag entschieden, dass die gesetzliche Lohnuntergrenze ab Januar 2026 auf 13,90 Euro brutto pro Stunde und ein Jahr später auf 14,60 Euro angehoben wird. Gegenüber dem aktuellen Wert von 12,82 Euro ist das ein Plus von knapp 14 Prozent.

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Dirk Iserlohe, Aufsichtsratschef der Hotelkette Dorint, hält die empfohlene Anhebung dennoch für verkraftbar, „weil sie zeitlich gestreckt in zwei Schritten erfolgt“. Sollten die Gewerkschaften einen solchen Lohnzuwachs von rund 14 Prozent jedoch für die übrigen Beschäftigten im Flächentarifvertrag durchsetzen, rechnet Iserlohe mit einem deutlichen Anstieg der Insolvenzen im Hotelgewerbe.

Denn im Gastgewerbe – insbesondere bei Vollhotels mit Tagungsangebot – mache das Personal bis zu 40 Prozent der Betriebskosten aus, sagt Moritz Dietl, Geschäftsführer der auf Hotellerie und Gastronomie spezialisierten Unternehmensberatung Treugast. „Steigerungen werden die Betriebe kaum an Übernachtungsgäste weitergeben können“, erwartet der Hotelfachmann.

Der Deutschlandchef der Hotelkette Premier Inn, Erik Friemuth, begrüßt zwar grundsätzlich „jede Maßnahme, die zur Attraktivität unserer Branche beiträgt“. Aber sie müsse wirtschaftlich tragbar bleiben und von langfristiger Planungssicherheit begleitet werden.

Bisher sind Befürchtungen, dass der Mindestlohn massenhaft Jobs kosten könnte, auch nach mehreren Erhöhungen nicht eingetreten. Nach der Anhebung auf zwölf Euro im Oktober 2022 hat sich zwar das Beschäftigungswachstum in besonders betroffenen Branchen verlangsamt. Studien zeigten aber kein einheitliches Bild über einen Kausalzusammenhang, heißt es im Bericht der Mindestlohnkommission. Vielmehr könne die nachlassende Dynamik auch mit der konjunkturellen Schwächephase zu tun haben.

Was Studien hingegen zeigen: Die gesetzliche Lohnuntergrenze führt zu sogenannten positiven Spillover-Effekten – dergestalt, dass auch höhere Entgeltgruppen profitieren. So gab in einer Umfrage im Auftrag der Mindestlohnkommission ein Viertel der Betriebe an, nach der Mindestlohnerhöhung auf zwölf Euro auch die Löhne von Beschäftigten erhöht zu haben, die mehr verdienen. In Nordrhein-Westfalen haben die Tarifparteien des Hotel- und Gaststättengewerbes vereinbart, dass die unterste Entgeltgruppe immer um 50 Cent oberhalb des jeweiligen Mindestlohns liegen muss.

Zwar beklagen betroffene Branchen wie der Einzelhandel den so entstehenden Kostenschub. „Eine so deutliche Mindestlohnerhöhung auf nahezu 15 Euro können die Händlerinnen und Händler nicht stemmen“, warnt etwa Alexander von Preen, Präsident des Handelsverbands HDE und Chef des Sporthandelsunternehmens Intersport.

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Viele große deutsche Einzelhändler sehen das allerdings anders. Sie zahlen angesichts von rund 120.000 unbesetzten Stellen in der Branche heute schon Einstiegslöhne, die deutlich über der gesetzlich geforderten Untergrenze liegen. So bieten beispielsweise die Drogeriemarktketten dm und Rossmann ihren Mitarbeitern mindestens 14 Euro pro Stunde.

Noch weiter gehen die Lebensmitteldiscounter im Wettbewerb um neue Mitarbeiter. So erhöhte Lidl schon im September des vergangenen Jahres seinen internen Mindestlohn auf 15 Euro pro Stunde. Im Oktober zog Aldi Süd nach. Zum 1. Januar 2025 erhöhte dann auch der Konkurrent Norma seinen Mindestlohn auf 15 Euro.

Aus Sicht der Gewerkschaften sind das gewollte Nebeneffekte. So hatte Stefan Körzell, der für den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) in der Mindestlohnkommission sitzt, am Freitag darauf hingewiesen, dass gerade in Mangelberufen, wo die Probleme bei der Stellenbesetzung besonders groß seien, oft nur der Mindestlohn gezahlt werde. Im Gastgewerbe lag der Anteil von Beschäftigten mit Niedriglohn im vergangenen Jahr laut Statistischem Bundesamt bei 52 Prozent.

Einkaufswagen: Aldi Süd zahlt seit Oktober einen Einstiegslohn von 15 Euro pro Stunde. Foto: IMAGO/Lobeca

Nach Angaben der Mindestlohnkommission werden fünf bis sechs Millionen Beschäftigte von der Anhebung der Lohnuntergrenze ab Januar profitieren. Daneben gibt es aber einen weiteren Nutznießer: „Der größte Profiteur ist immer der Staat“, sagt Enzo Weber vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

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Zum einen könne der Staat „mindestens mehrere Hundert Millionen Euro pro Jahr bei den Ausgaben für Bürgergeld einsparen“. Nach Einführung des Mindestlohns 2015 war die Zahl der sogenannten „Aufstocker“, die ihr Arbeitseinkommen mit staatlicher Grundsicherung aufbessern müssen, von gut 1,2 Millionen kontinuierlich auf rund 796.000 im Jahr 2023 gesunken. Im vergangenen Jahr gab es erstmals einen Anstieg auf rund 826.000. Mit der Anhebung des Mindestlohns dürfte die Zahl nun wieder zurückgehen.

Rechne man auch das höhere Aufkommen für den Fiskus und die Sozialkassen ein, „dürfte sich das Plus für den Staat unterm Strich auf einen Betrag von einigen Milliarden Euro summieren“, erwartet Weber. Allerdings könne der höhere Mindestlohn – wenn sich Preise und Produktivität nicht änderten – auch die Gewinne der Unternehmen schmälern, was dann wiederum zu niedrigeren Steuereinnahmen führe.

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