Parteienfinanzierung: Karlsruhe streicht NPD-Nachfolgerin staatliche Mittel – was heißt das für die AfD?
Karlsuhe, Berlin. Das Bundesverfassungsgericht hat die NPD-Nachfolgepartei „Die Heimat“ am Dienstag für sechs Jahre von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen. Das Urteil der Karlsruher Richter war mit Spannung erwartet worden, weil man sich davon Anhaltspunkte für den Umgang mit der AfD erhofft.
Zur Begründung hieß es, die Partei „Die Heimat“ sei darauf ausgerichtet, die freiheitlich demokratische Grundordnung in Deutschland zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Es war das erste Verfahren dieser Art am höchsten deutschen Gericht. (Az. 2 BvB 1/19)
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sagte nach der Entscheidung: „Das ist eine Bestätigung für den Kurs, dass man den Feinden der Freiheit nicht viel Raum lässt.“ Gleichzeitig schaue man nun, was das Urteil über „andere Zusammenhänge“ aussage, erklärte Scholz auf die AfD angesprochen.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) wertet die Entscheidung des Gerichts als ein „klares Signal“, dass der demokratische Staat keine Verfassungsfeinde finanziere. „Die Kräfte, die unsere Demokratie zersetzen und zerstören wollen, dürfen dafür keinen Cent an staatlichen Mitteln erhalten – weder direkt noch indirekt durch steuerliche Begünstigungen“, sagte Faeser.
Die Möglichkeit zum Finanzierungsausschluss hatte der Bundestag nach dem zweiten erfolglosen NPD-Verbotsverfahren 2017 geschaffen. Ein Verbot hatte das Verfassungsgericht damals abgelehnt, weil es keine Hinweise dafür gebe, dass die Partei ihre verfassungsfeindlichen Ziele durchsetzen könne.
Das Parlament beschloss daraufhin die Möglichkeit zum Ausschluss von der Parteienfinanzierung. Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung beantragten beim Verfassungsgericht, für sechs Jahre die NPD und mögliche Ersatzparteien von der Parteienfinanzierung auszuschließen. Der Zeitraum ist gesetzlich vorgegeben. Mit dem Urteil entfallen auch steuerliche Begünstigungen der Partei und der Zuwendungen an sie.
Karlsruher Richter entscheiden einstimmig
Die Karlsruher Richter verwiesen in ihrer Urteilsbegründung auf nationalsozialistisches Gedankengut in der NPD-Nachfolgepartei: Sie halte am ethnischen Volksbegriff und der Vorstellung von der deutschen „Volksgemeinschaft“ als Abstammungsgemeinschaft fest. Dies verstoße gegen die Menschenwürde und missachte die Gleichheit vor dem Gesetz von Ausländern, Migranten und Minderheiten.
Die vormalige NPD solidarisiere sich mit Holocaust-Leugnern und führe Kampagnen für sogenannte Schutzzonen, die auf die Ausgrenzung von Ausländern abzielten, erklärten die Richter. „Mit all diesen Aktivitäten überschreitet sie die Schwelle vom bloßen Bekenntnis der Ablehnung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu deren Bekämpfung und ist folglich auf deren Beseitigung ausgerichtet.“ Das Urteil fiel einstimmig.
Innenministerin Faeser schlug in ihrer Reaktion einen Bogen zur AfD, ohne diese namentlich zu nennen, indem sie auf die Massenkundgebungen vom Wochenende gegen die in Teilen rechtsextremistische Partei verwies. Die Karlsruher Entscheidung falle in eine Zeit, die eines erneut zeige: „Der Rechtsextremismus ist die größte extremistische Bedrohung für unsere Demokratie.“
Faeser sieht hohe verfassungsrechtliche Hürden für künftige Verfahren
Offen ließ Faeser jedoch, was das NPD-Urteil nun konkret für die AfD bedeuten könnte und ob der Antrag auf Entzug staatlicher Mittel als Vorgehen unterhalb der Schwelle eines Parteiverbots eine Option wäre. Die Ministerin sagte lediglich: „Auch wenn die verfassungsrechtlichen Hürden für künftige Verfahren hoch bleiben, haben wir jetzt ein weiteres Instrument zum Schutz unserer Demokratie.“
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sprach von einer „Blaupause für die AfD". FDP-Chef Christian Lindner mahnte indes Zurückhaltung an.
Für SPD-Chefin Saskia Esken kommt das Urteil „genau zur richtigen Zeit“. Wie dringend der Handlungsbedarf sei, zeigten die Enthüllungen über „Deportationspläne der AfD, die unsere Familien, Nachbarn, Kollegen, Freunde und Sportkameraden bedrohen“, sagte sie der Funke-Mediengruppe.
Esken bezog sich dabei auf Berichte des Medienhauses „Correctiv“ über ein Treffen von Rechtsextremisten am 25. November in Potsdam, bei dem auch AfD-Funktionäre sowie Mitglieder der CDU-nahen Werteunion dabei waren. Besprochen wurden nach Angaben von Teilnehmern Pläne, wie eine große Zahl Menschen ausländischer Herkunft das Land verlassen soll – auch unter Zwang.
Der Grünen-Rechtsexperte Till Steffen warnte davor, aus dem Urteil gegen den NPD-Nachfolger nun vorschnell Schlüsse für den Umgang mit der AfD zu ziehen. Es sei ein „Trugschluss“ zu glauben, man hätte nun eine einfachere Alternative zu einem AfD-Verbot, schrieb Steffen auf der Plattform X.
Die beiden Parteien seien unterschiedlich relevant, gab er zu bedenken und riet dazu, anstatt sich nun in der Debatte bei der Wahl der Mittel zu „verheddern“, sollte man zügig anhand der Kriterien des Verfassungsgerichts die Voraussetzungen für ein mögliches Vorgehen gegen die AfD prüfen.
Dafür plädiert auch der CSU-Fraktionschef im bayerischen Landtag, Klaus Holetschek. „Kein Geld für Feinde unserer Verfassung! Das gilt natürlich auch für die AfD“, erklärte Holetschek auf X. „Hier ist jetzt eine saubere Prüfung nötig, wie und ob das Urteil angewendet werden kann.“
Juristin: Möglichkeiten, gegen die AfD vorzugehen, verbessern sich nicht
Für die ehemalige Verfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff ist indes jetzt schon klar: „Die Möglichkeiten, gegen die AfD vorzugehen, verbessern sich durch das Instrument des Finanzierungsausschlusses nicht.“
Zweifel könnten etwa darin bestehen, „ob die verfassungsfeindlichen Ziele einzelner Funktionäre und Unterstützer der Partei als solcher zugerechnet werden können, ob sie die Partei als Ganze charakterisieren“, sagte die ehemalige Richterin am Bundesverfassungsgericht dem Handelsblatt. Solche Zweifel seien für einen Ausschluss von der Finanzierung genauso relevant wie für ein Parteiverbot.
Laut Verfassungsrechtler Michael Brenner liefert das Urteil „eine Art Checkliste oder Handlungsanweisung“ für künftige Verfahren. Die Politik müsse sich nun daran orientieren, sagte der Professor für Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der Universität Jena dem Handelsblatt. Die Karlsruher Entscheidung führe verschiedene Kriterien auf, zum Beispiel Verstoß gegen die Menschenwürde oder Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus.
Zu bedenken sei auch, dass ein solch „kleines Parteiverbot“ Jahre dauere. Gebe Karlsruhe dem Begehren am Ende nicht statt, ließe sich das von der AfD politisch nutzen. Brenner sieht zudem einige Unterschiede zwischen NPD/„Die Heimat“ und der AfD : „Beide Parteien gleichzusetzen, da würde man sich es wahrscheinlich zu einfach machen.“
Parteien kann es empfindlich treffen, wenn sie kein Geld mehr aus der Staatskasse für ihre Arbeit erhalten. Staatliche Mittel werden grundsätzlich nur Parteien gewährt, die bei Bundestags- oder Europawahlen mindestens 0,5 Prozent, bei Landtagswahlen ein Prozent erreichen. Bei der AfD zum Beispiel kamen 2021 etwa 44 Prozent ihrer gesamten Einnahmen vom Staat: rund elf Millionen Euro von knapp 25 Millionen Euro Gesamtbudget.
Von politischen Gegnern der AfD wird seit Längerem ein schärferes Vorgehen gegen die Partei mit der Begründung gefordert, sie sei eine potenzielle Gefahr für die Demokratie. Verwiesen wird unter anderem darauf, dass der Verfassungsschutz die Landesverbände der AfD in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen als „gesichert rechtsextrem“ einstuft. Über eine Streichung staatlicher Mittel müsste wie im Fall der NPD-Nachfolgepartei das Verfassungsgericht entscheiden.