1. Startseite
  2. Politik
  3. Deutschland
  4. Innovation: Forderung nach Militärforschung bringt Hochschulen in Bedrängnis

InnovationForderung nach Militärforschung bringt Hochschulen in Bedrängnis

Die Politik will mehr militärische Forschung an Hochschulen und attackiert deren Zivilklauseln. Diese bremsen die Innovationskraft Deutschlands, kritisiert auch die Technikakademie Acatech.Barbara Gillmann 25.01.2025 - 04:56 Uhr aktualisiert Artikel anhören
Aufklärungsdrohne der Bundeswehr: Die Frage der militärischen Forschung spaltet die deutsche Hochschullandschaft. Foto: Getty Images News/Getty Images

Berlin. Im Wahlkampf verschärft sich die Debatte um militärische Forschung an den Hochschulen. Zuletzt forderte die Präsidentin der neuen Wissenschaftsministerkonferenz, Bettina Martin (SPD), eine neue Offenheit: „Forschung mit ‚Dual Use‘ völlig auszuschließen, ist angesichts der Zeitenwende nicht realistisch“, sagte sie vor wenigen Tagen im Interview mit dem Handelsblatt. „Die Zeiten, in denen wir klar zwischen militärischer und nicht militärischer Forschung unterscheiden konnten, sind wohl vorbei.“

Das trifft einen Nerv. Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) sucht den direkten Kontakt zur Rüstungsindustrie, ebenso Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), der sich auch als „Rüstungsindustrieminister“ sieht. Und diese Industrie ist zentral angewiesen auf Forschung.

Es sei vollkommen aus der Zeit gefallen, wenn heute noch etwa 70 deutsche Hochschulen Forschung im Bereich Militär und Rüstung ausschlössen, sagt Hans Christoph Atzpodien, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie (BDSV). Es sei „mehr als überfällig, dass auch Hochschulen und Universitäten in Deutschland dies anerkennen und dort, wo sie noch gelten, ihre Zivilklauseln abschaffen“.

In anderen Nationen hat militärische Forschung ein großes Gewicht und beschert der Wissenschaft enorme Geldsummen. Dabei geht es nicht darum, dass Universitäten Waffensysteme entwickeln, sondern darum, dass sie an Dual-Use-Gütern forschen, Gütern also, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können. Die Liste reicht von Messtechnik, Drohnen und Materialforschung bis zu Raketen und Künstlicher Intelligenz.

Der mögliche Nutzen kann dabei auch für die Zivilgesellschaft hoch sein – in Form von Innovationen oder auf anderen Feldern. So hat das US-Verteidigungsministerium soeben ein gigantisches Forschungsprojekt für jährlich 500 Millionen US-Dollar ausgeschrieben. Dabei geht es um die Erforschung der Frauengesundheit – speziell den Kampf gegen Migräne. Das Ministerium will so die Gesundheit und Einsatzfähigkeit von Soldatinnen verbessern, gleichzeitig kommt das Projekt allen Frauen zugute, die in der medizinischen Forschung oft übersehen werden.

Deutsche Tradition der strikten Trennung

In Deutschland jedoch gibt es die Tradition der strengen Trennung zwischen dem militärischen und dem zivilen Sektor. In den Fünfzigerjahren haben zunächst die Amerikaner Berliner Hochschulen jegliche militärische Forschung untersagt. Später gaben sich dann viele Hochschulen selbst „Zivil-“  oder „Friedensklauseln“ – darunter große wie die Uni Köln, die HU und TU in Berlin oder die RWTH Aachen. Insgesamt sind es nach einer Übersicht der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften (Acatech) 77 von insgesamt 318 Unis und Fachhochschulen.

Nun, da Russland den Krieg nach Europa zurückgebracht hat, wird Kritik an diesen Regeln immer lauter. Die zurückgetretene Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) etwa nannte Zivilklauseln unzeitgemäß, auch CDU-Chef Friedrich Merz lehnt die Regeln ab. Hinter den Kulissen heißt es an manchen Hochschulen heute, dass man die Klauseln gerne loswerden würde – das will aber niemand öffentlich sagen, weil sie durch die Selbstverwaltung selbst geschaffen wurden.

Acatech hat die fehlende militärische Forschung sogar als ein zentrales Hindernis für den Innovationsstandort Deutschland ausgemacht. Präsident Jan Wörner und seine Präsidiumsmitglieder Christoph Schmidt vom Wirtschaftsforschungsinstitut RWI sowie die Ökonomin Ann-Kristin Achleitner arbeiteten daher an Empfehlungen zur „Verzahnung von zivilen und militärischen Innovationen“.

Ann-Kristin Achleitner: Die Acatech-Vizepräsidentin empfiehlt die Verzahnung von zivilen und militärischen Innovationen. Foto: Acatech

„Bisher gehen Forschungsaufträge des Verteidigungsministeriums und der Bundeswehr vor allem an einschlägige Einrichtungen wie Fraunhofer und Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt. Die Hochschulen liefern zwar Beiträge, sie könnten aber sicherlich noch viel mehr – von KI über Quanten- bis zur Materialforschung“, sagte Wörner dem Handelsblatt.

Bayern hat Zivilklauseln verboten

In einigen Bundesländern dreht sich die Stimmung, doch das Bild ist uneinheitlich: In NRW hatte bereits 2019 die damalige CDU/FDP-Regierung die Zivilklausel im Landeshochschulgesetz abgeschafft. Bremen dagegen beharrt auf dem gesetzlichen Verbot militärischer Hochschulforschung. Ein solches galt bisher auch in Thüringen. Das seit Kurzem von der CDU geführte Wissenschaftsministerium betont nun jedoch: „Die Regelung stellt keine grundsätzliche gesetzliche Untersagung von Forschungsgegenständen dar, die zu einer militärischen Nutzung führen können.“

In Bayern hat Ministerpräsident Markus Söder (CSU) im Sommer 2024 gar ein Verbot von Zivilklauseln erlassen: Nach dem Gesetz zur Förderung der Bundeswehr ist „eine ­Beschränkung der Forschung auf zivile Nutzungen (Zivilklausel) unzulässig“. Wenn es die nationale Sicherheit erfordere, könne das Staatsministerium Hochschulen sogar dazu zwingen.

Für fast jede Forschung und Entwicklung ist sowohl eine zivile als auch eine militärische Anwendung denkbar.
Jan Wörner
Acatech-Präsident

Das ist insofern erstaunlich, als es an Bayerns Hochschulen keine einzige Zivilklausel gibt. Die dortigen Hochschulen sehen vielmehr die Notwendigkeit, die Verteidigungsfähigkeit auch mit ihrer Hilfe zu steigern. „Nur eine Demokratie, die ihre freiheitlich-demokratische Grundordnung und ihre Grundrechte schützen kann, ist Garant für das zentrale Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit und autonome Universitäten“, schreiben sie in einer Stellungnahme zum neuen Gesetz.

Problematisch sei jedoch der angedrohte Zwang: Denn hier sei unklar, wer definiere, welche Forschung nötig für die nationale Sicherheit sei. Auch sei unklar, ob der angedrohte Zwang dann die Institution oder einzelne Forscher beträfe. Vor allem Letzteres wäre dann ein „unangemessen hoher Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit“.

Forschungsprojekte der Cyberagentur abgelehnt

Eine breite Diskussion über Dual-Use-Güter wünscht sich Christian Hummert, Forschungsdirektor der bundeseigenen Cyberagentur, die jährlich Forschung dazu für 80 Millionen Euro in Auftrag gibt. „Wir hätten gern einige Projekte vorangetrieben, was an der Zivilklausel scheiterte“, sagte er dem Handelsblatt.

So habe eine deutsche Universität eine Finanzierung der Agentur abgelehnt, weil sie das nicht mit ihren Regeln vereinbaren konnte. Hummert: „Das war für den Professor genauso schade wie für mich, weil in dem Projekt Cyberagentur und Universität wissenschaftlich und technologisch gut zusammengepasst hätten.“

Deutsche Fregatte „Hamburg“ in Wilhelmshaven: Cybersicherheit muss gewährleistet sein. Foto: Sina Schuldt/dpa

Schließlich habe niemand „ein Interesse daran, dass eine Fregatte der Marine gehackt und durch Kriminelle ferngesteuert wird“, sagte Hummert dem Handelsblatt.

„Fast alles ist Dual Use“

Ohnehin sind die Übergänge im Bereich der Hochtechnologie fließend, ist eine klare Trennung zwischen zivil und militärisch kaum möglich. „Für fast jede Forschung und Entwicklung ist sowohl eine zivile als auch eine militärische Anwendung denkbar“, ergänzt Acatech-Programmkoordinator Gerhard Kussel. Fast alles sei Dual Use. Insofern „würden wir uns etwas vormachen, wenn Forschungsaufträge mit ausschließlich zivilem oder ausschließlich militärischem Nutzen“ ausgeschrieben würden.

Wissenschaft

Professor Z. und Chinas Drohnen: Kooperation legt Sicherheitslücken in deutscher Forschung offen

Die Abschaffung der Zivilklauseln übt auf die Hochschulen vor allem einen finanziellen Reiz aus. Würden Verteidigungsministerium und Forschungsministerium bei Ausschreibungen stärker kooperieren, könnte man sehr viel Potenzial aktivieren, weil solche Drittmittel für Hochschulforscher sehr attraktiv sind. Das Interesse ist offenbar da: In einer Umfrage der Zeit-Stiftung haben 58 Prozent der Forscher erklärt, militärische Forschung sollte an den Hochschulen erlaubt sein.

Allerdings ist mit Gegenwehr zu rechnen. „Uns sagen aber viele, dass sie Angst vor Protesten der Studierenden haben und nicht in eine moralische Schmuddelecke gestellt werden wollen“, berichtet Kussel. Wörner kritisiert zudem handfeste Probleme: Viele Forscher und manche Hochschulleitungen fühlten sich unwohl, „weil sie nicht wissen, was sie dürfen und was nicht“. Hier müsse die Politik Klarheit schaffen.

Sobald die Forschung sich der konkreten Anwendung nähere, stellten sich zudem Fragen der Sicherheit und der Geheimhaltung. Hier seien Hochschulen häufig nicht entsprechend aufgestellt und unsicher.

„Der einzelne Forscher bleibt frei“

Die Hauptprobleme scheinen also eine allgemeine Unsicherheit und Berührungsängste zu sein. Den einzelnen Wissenschaftler kann auch eine Zivilklausel nicht daran hindern, auf Feldern zu forschen, die dem Militär nützen könnten, stellt der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Walter Rosenthal, klar.

Verteidigung

SPD positioniert sich mit Zehn-Punkte-Plan zur Rüstungsindustrie

Die Wahl der Inhalte von Lehre und Forschung sowie der Partner für Forschungsprojekte „ist und bleibt frei“, sagt er dem Handelsblatt. Insofern habe die Frage, ob eine Hochschule eine Zivilklausel einführt oder nicht, „keine Auswirkung auf die individuelle Forschungstätigkeit“.

Eine von der Politik gewünschte Stärkung von militärischer oder Dual-Use-Forschung dürfte „nicht mit einer Verpflichtung zu militärischer Forschung einhergehen“, sagt der HRK-Präsident zugleich. Und er mahnt: „Änderungen in der Gesamtstruktur der Forschungsförderung dürfen nicht zulasten ziviler oder zweckunbestimmter Forschung gehen. Insbesondere bei den Mitteln für die Grundlagenforschung darf es zu keinem Abschmelzen kommen.“

Verwandte Themen
Deutschland
CDU
Bundeswehr
Ann-Kristin Achleitner
Bayern
Berlin

Zivilklauseln hätten durchaus eine Berechtigung, gibt Rosenthal zu bedenken: „Ihre Kernfunktion ist, zur kontinuierlichen wissenschaftsethischen Reflexion über mögliche Verwendungsformen und Folgen der eigenen Forschung einzuladen und auf dieser Basis bewusste Entscheidungen zu treffen.“

Mehr zum Thema
Unsere Partner
Anzeige
remind.me
Jetziges Strom-/Gaspreistief nutzen, bevor die Preise wieder steigen
Anzeige
Homeday
Immobilienbewertung von Homeday - kostenlos, unverbindlich & schnell
Anzeige
IT Boltwise
Fachmagazin in Deutschland mit Fokus auf Künstliche Intelligenz und Robotik
Anzeige
Presseportal
Direkt hier lesen!
Anzeige
STELLENMARKT
Mit unserem Karriere-Portal den Traumjob finden
Anzeige
Expertentesten.de
Produktvergleich - schnell zum besten Produkt