Arbeitsmarkt: Weshalb ein Mindestlohn von 15 Euro immer wahrscheinlicher wird
Berlin. Der gesetzliche Mindestlohn könnte künftig auf 15 Euro brutto in der Stunde steigen. Davon geht das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung in einer Stellungnahme für die Mindestlohnkommission aus. Dieses mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern besetzte Gremium muss bis Ende Juni über das ab Januar 2026 geltende Niveau der Lohnuntergrenze entscheiden.
Im Bundestagswahlkampf hatten SPD und Grüne bereits einen Mindestlohn von 15 Euro brutto pro Stunde in Aussicht gestellt. Das wäre eine Steigerung von 17 Prozent gegenüber dem aktuellen Wert von 12,82 Euro. Im Sondierungspapier von Union und SPD heißt es, ein Mindestlohn von 15 Euro sei im kommenden Jahr „erreichbar“. Gleichzeitig wollen die drei Parteien aber an „einer starken und unabhängigen Mindestlohnkommission“ festhalten.
Streit um letzte Entscheidung der Mindestlohnkommission
An der letzten Entscheidung der Kommission im Juni 2023 gab es heftige Kritik aus dem linken Parteienspektrum und von den Gewerkschaften, aber auch vom Sozialflügel der Union. Denn das Gremium hatte erstmals nicht einvernehmlich entschieden, sondern mit der Stimme der Kommissionsvorsitzenden Christiane Schönefeld einen Anpassungsbeschluss gefasst, der aus Sicht der Kritiker viel zu niedrig ausfiel.
Bundeskanzler Olaf Scholz und Arbeitsminister Hubertus Heil (beide SPD) äußerten nun die Erwartung, dass so etwas nicht noch einmal vorkommt – was wiederum die Arbeitgeber als Angriff auf die Tarifautonomie werteten. Als Reaktion auf die heftige Kritik – und, um politischer Einflussnahme einen Riegel vorzuschieben – verabschiedete die Mindestlohnkommission daher im Januar eine neue Geschäftsordnung.
Darin steht, dass sich das Gremium bei seinen Entscheidungen künftig auch an einem – allerdings nicht verbindlichen – Richtwert aus der EU-Mindestlohnrichtlinie orientieren wird. Demnach gilt eine Lohnuntergrenze als „angemessen“, wenn sie bei mindestens 60 Prozent des mittleren Lohns (Median) liegt. Die Kommission hat klargestellt, dass sie dabei den Medianlohn von Vollzeitbeschäftigten heranziehen will. Denn würden auch Teilzeitbeschäftigte einbezogen, fiele der Medianlohn geringer aus.
Mit neuem Kriterium dürfte Mindestlohn höher ausfallen
Bei ihren bisherigen Entscheidungen hat sich die Kommission, wie im Mindestlohngesetz vorgesehen, nachlaufend an der Tariflohnentwicklung orientiert. Sie muss im Rahmen einer „Gesamtabwägung“ aber auch im Blick behalten, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausreichend geschützt sind, die Unternehmen wettbewerbsfähig bleiben und keine Jobs verloren gehen.
Bliebe die Tariflohnentwicklung das zentrale Kriterium, wäre das 15-Euro-Ziel wohl noch länger nicht in Sichtweite. Lege man den maßgeblichen Tariflohnindex des Statistischen Bundesamtes zugrunde, lasse sich nach den bisher veröffentlichten Daten eine Lohnuntergrenze von bis zu 13,92 Euro ableiten, heißt es in der WSI-Stellungnahme.
Allerdings können bis zum Votum im Juni noch weitere Tarifabschlüsse in den Index einfließen – etwa der aus der Tarifrunde des öffentlichen Dienstes, die gerade in die Schlichtung gegangen ist. Andere Tarifindizes wie jener der Bundesbank oder der eigene des WSI legen eine Lohnuntergrenze von bis zu 14,26 Euro nahe.
Höhere Werte ergeben sich, wenn zusätzlich auch das 60-Prozent-Kriterium berücksichtigt wird. Dazu schreiben die WSI-Forscher die Lohndaten des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 2024 mit den Projektionen der Bundesregierung, des Sachverständigenrats, des Ifo-Instituts und des gewerkschaftsnahen Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) für das laufende Jahr fort. Dabei gehen sie von einem geldpolitisch neutralen Lohnwachstum von jährlich drei Prozent aus.
Nach diesen Berechnungen müsste der Mindestlohn im kommenden Jahr – je nach unterstelltem Lohnwachstum – bei 14,88 Euro bis 15,02 Euro liegen, wenn er mindestens 60 Prozent des Medianlohns betragen soll. 2027 wären es dann schon 15,31 Euro bis 15,48 Euro. Legt man stattdessen Daten der Industrieländerorganisation OECD zugrunde, hätte die Lohnuntergrenze laut WSI schon in diesem Jahr bei 15,12 Euro liegen müssen, um den 60-Prozent-Kriterium zu genügen.
Andere EU-Länder zahlen verhältnismäßig höheren Mindestlohn
Die gewerkschaftsnahen Forscher hoffen jetzt auf eine grundsätzliche Neuorientierung der Mindestlohnkommission. Sie habe zwar in der Vergangenheit mit ihren Entscheidungen dafür gesorgt, dass Kaufkraftverluste durch die Inflation im Wesentlichen ausgeglichen wurden. Doch habe sich die Lohnuntergrenze über die Jahre immer weiter vom mittleren Lohn entfernt. Seien nach Daten der OECD bei Einführung des Mindestlohns 2015 noch 48,2 Prozent des Medians erreicht worden, so waren es 2021 nur noch 44,8 Prozent.
Erst mit der Anhebung des Mindestlohns durch den Gesetzgeber zum 1. Oktober 2022 sei die Lohnuntergrenze wieder auf 51,7 Prozent des mittleren Lohns gestiegen. 2023 lag Deutschland mit diesem Wert in der EU nur auf dem achten Rang. Einen Mindestlohn von mehr als 60 Prozent des Medians erzielten seinerzeit nur Portugal, Slowenien und Frankreich.