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DieselskandalVWs Deal mit Ex-Vorständen und Versicherern wird überprüft

Der Bundesgerichtshof lässt bei der mündlichen Verhandlung durchblicken, dass der Vergleich des Autobauers mit Ex-Vorständen und Versicherern nicht einwandfrei war. Bald fällt die Entscheidung.Volker Votsmeier 08.07.2025 - 15:33 Uhr Artikel anhören
Volkswagen: Der Konzern kann bald ein weiteres Kapitel der juristischen Auseinandersetzungen im unrühmlichen Dieselskandal schließen. Foto: dpa

Köln. Zehn Jahre nach Bekanntwerden des Dieselskandals geht der Streit von Volkswagen mit Aktionärsvertretern vor dem Bundesgerichtshof (BGH) auf die Zielgerade. Am Dienstag haben die Bundesrichter über die Revision der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) gegen einen Vergleich des Autobauers mit ehemaligen Vorständen und Managerhaftpflichtversicherungen verhandelt. Dabei ließen die Richter durchblicken, dass sie bei dem Deal bei VW durchaus Mängel sehen.

Konkret geht es bei dem Streit um einen Vergleich zwischen früheren VW-Managern und den Managerhaftpflichtversicherern wegen der festgestellten Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem Dieselskandal. Im Juni 2021 einigte sich VW überraschend zügig mit ehemaligen Spitzenmanagern und deren D&O-Versicherern auf umfassende Haftungs- und Deckungsvergleiche.

Damit wurde eine selten schnelle Gesamtlösung zwischen Konzern, Ex-Vorständen und Versicherern erzielt – ein Vorgang, der in ähnlichen Fällen oft Jahre dauert. Hintergrund war der Vorwurf, die Manager hätten im Zusammenhang mit den Abgasmanipulationen ihre Sorgfaltspflichten als Vorstand verletzt und so den Konzern erheblich geschädigt.

Bundesrichter diskutieren mögliche Fehler Volkswagens

Der Bundesgerichtshof monierte in der mündlichen Verhandlung nun zwei mögliche formale Fehler, die VW gemacht haben könnte. So seien die Aktionäre nicht darüber informiert worden, dass mit dem Vergleich zugleich bis zu 170 andere Organmitglieder von einer Haftung freigestellt wurden. Über einen solchen Vertrag zugunsten Dritter hätte VW die Aktionäre womöglich informieren müssen. Zudem diskutierte der BGH, ob die Aktionäre nicht besser über die Vermögensverhältnisse insbesondere der hauptbetroffenen Manager hätten informiert werden müssen.

Die Eckdaten des Vergleichspakets: Rund 288 Millionen Euro flossen an Volkswagen. Den mit Abstand größten Teil übernahmen die beteiligten Versicherer. Rund 30 Versicherungsgesellschaften wie Zurich, Allianz Global Corporate & Specialty oder die XL Insurance Company stimmten einer Zahlung von 270 Millionen Euro an den Autohersteller zu.

Die vier betroffenen Ex-Manager steuerten rund 17,8 Millionen Euro bei. Größter Einzahler war der frühere Vorstandschef Martin Winterkorn mit 11,2 Millionen Euro, gefolgt von Ex-Audi-Chef Rupert Stadler, der 4,1 Millionen zahlte. Die ehemaligen Audi-Vorstände Wolfgang Hatz und Stefan Knirsch beteiligten sich mit 1,5 Millionen und einer Million Euro.

Kläger monieren, dass Vergleichsbeträge in keinem Verhältnis zur Schadensumme stehen

Die Aktionärsschützer wollten sich damit allerdings nicht abfinden. Ihre Kritik: Der Vergleich sei übereilt abgeschlossen worden, bevor zentrale strafrechtliche Verfahren beendet und offene Fragen geklärt seien. Sowohl gegen Winterkorn als auch gegen Stadler laufen oder liefen strafrechtliche Ermittlungen.

Der einstige VW-Chef Martin Winterkorn zahlte gut elf Millionen Euro an VW, weil er seine Pflichten als Vorstand verletzt hatte. Foto: dpa

Das Landgericht München I verurteilte Stadler Mitte 2023 zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten und verhängte  eine Geldauflage von 1,1 Millionen Euro. Das Verfahren gegen Winterkorn wurde kürzlich vorläufig eingestellt, weil der frühere Konzernchef aus gesundheitlichen Gründen verhandlungsunfähig ist.

Aus Sicht der SdK hätte Volkswagen diese Verfahren abwarten müssen, bevor eine endgültige Regelung getroffen wurde. Zudem sei die Entscheidungsgrundlage für den Vergleich lückenhaft gewesen, meinen die Aktionärsschützer.

Gemessen an einem Gesamtschaden von über 32 Milliarden Euro, den der Skandal für Volkswagen verursacht habe, sei der finanzielle Ausgleich durch die Vergleiche kaum mehr als symbolisch. Allein das Gutachten zum Thema Managerhaftung soll mehr als 100 Millionen Euro gekostet haben.

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Das Landgericht Hannover sowie das Oberlandesgericht Celle hatten die Klage der SdK zurückgewiesen. Der BGH wird seine Entscheidung am 30. September verkünden.

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