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BürgergeldMehrheit steht, aber Verfassungsmäßigkeit könnte wackeln

Die SPD-Fraktion steht geschlossen hinter der Reform des Bürgergelds. Allerdings könnten auf die Koalition noch rechtliche Hürden zukommen.Heike Anger, Martin Greive 10.10.2025 - 13:52 Uhr Artikel anhören
Kanzler Merz und Arbeitsministerin Bas vor der Presse. Foto: REUTERS

Berlin. Als am Freitagmorgen die SPD-Bundestagsfraktion zu ihrer Sondersitzung zusammenkommt, ist die Stimmung gelöst. Zwar hat die eigene Parteispitze erst am Vortag mit dem Bürgergeld ein Herzensprojekt der SPD abgewickelt. Doch viele Abgeordnete haben gerade erst wieder in ihren Wahlkreisen oder im NRW-Kommunalwahlkampf erfahren müssen, wie sehr das Bürgergeld den eigenen Wählern gegen den Strich geht.

Als die Fraktionsspitze den Kompromiss mit der Union vorstellt, der deutlich schärfere Sanktionen für Arbeitsverweigerer vorsieht, gibt es deshalb keine große Aufregung. Nur ein Abgeordneter kritisiert den Kompromiss, ansonsten wird der Fraktions- und Parteispitze sogar überwiegend Dank für den ausgehandelten Kompromiss ausgesprochen. „Überwiegende Zustimmung“ habe es in der Fraktion in den Beratungen über die Reform des Bürgergelds gegeben, sagt SPD-Fraktionschef Matthias Miersch nach der Sitzung.

Kanzler Friedrich Merz (CDU) hat damit keine Wackelmehrheit zu befürchten, wenn die Reform Anfang nächsten Jahres im Bundestag beschlossen werden soll. Nach Vorstellung des Kompromisses war Merz am Donnerstag in der ARD noch mehrfach gefragt worden, ob er sich denn sicher sei, dass die SPD-Fraktion der Reform zustimme.

Alles andere als Zustimmung wäre verwunderlich. Denn den Kompromiss mit Merz ausgehandelt haben vor allem zwei SPD-Politikerinnen vom linken Parteiflügel: Arbeitsministerin und Parteichefin Bärbel Bas sowie Vizefraktionschefin Dagmar Schmidt. Der linke Flügel kann daher schwer gegen den Kompromiss aufbegehren, und die Pragmatiker in der Fraktion vom „Seeheimer Kreis“ sind sowieso für eine Reform. Auch wenn damit weite Teile der Reform des früheren Arbeitsministers Hubertus Heil (SPD) von 2023 wieder rückabgewickelt werden.

Lautstarke Kritik nur von den Jusos

Wer zwei Termine beim Jobcenter nicht wahrnimmt, soll künftig für drei Monate 30 Prozent seiner Geldleistungen gekürzt bekommen. Hilfsempfängern, die auch den dritten Termin nicht wahrnehmen, werden die Geldleistungen vollständig gestrichen. Wer im weiteren Prozess immer noch nicht kooperiert, muss sich darauf einstellen, dass „alle Leistungen einschließlich Kosten der Unterkunft komplett eingestellt“ werden, heißt es in der Koalitionsvereinbarung.

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Fraktionschef Miersch, ebenfalls Parteilinker, verteidigte am Freitag den Kompromiss mit der Union. Das Hilfesystem werde nur Akzeptanz bei der arbeitenden Bevölkerung behalten, wenn sich der Staat nicht „auf der Nase herumtanzen“ lasse. Nur „eine verschwindend geringe Gruppe“ verweigere sich vollständig.

Im Gesetzgebungsverfahren werde die SPD aber genau hingucken, in welcher Situation ein Komplettentzug greifen solle, sagte Miersch. Zentral sei, dass es für diejenigen, die normal Bürgergeld bezögen, keinerlei Abstriche gebe. „Aber die, die sich verweigern, müssen damit leben, dass der Staat sagt: Bestimmte Dinge gehen nicht.“

Damit hat Miersch die Unterstützung seiner Fraktion. Nur die Jusos üben lautstarke Kritik an der Reform. Sanktionsregime – das habe man bei Hartz IV schon gesehen – würden „nichts bringen“, sagte Juso-Chef Philipp Türmer. Sie führten nicht dazu, dass Menschen langfristig in Arbeit gebracht werden könnten.

„Karlsruhe reibt sich schon die Hände“

Türmer glaubt auch nicht, dass die drastischen Strafen für Arbeitsverweigerer verfassungsfest sind. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass das noch verfassungskonform ist, und ich glaube, Karlsruhe reibt sich da schon die Hände, um das zu zerreißen.“

Tatsächlich dürfte es eine Klagewelle gegen die Reform geben. Und hier droht der Koalition womöglich wirklich Ungemach. Denn es gibt unterschiedliche Auffassungen, ob die Reform verfassungsfest ist oder nicht. Bas sagte bei Vorstellung des Kompromisses, man gehe an die Grenze dessen, was rechtlich machbar sei. Da es aber eine „Kaskade“ gebe, bevor Kürzungen gestrichen werden könnten, sei sie sicher, dass die Reform verfassungsfest ist.

Manche Rechtswissenschaftler haben hingegen Zweifel. Maßgeblich für staatliche Grundsicherungsleistungen ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom November 2019. Die Karlsruher Richter entschieden, dass starke Leistungskürzungen zwar prinzipiell zulässig sind, diese aber das menschenwürdige Existenzminimum nicht gefährden dürfen.

Ist somit eine hundertprozentige Streichung von Leistungen nicht mit der Verfassung vereinbar? Ganz so ist es nicht.

Zweifel an Rechtmäßigkeit der Reform

Das Bundesverfassungsgericht habe in jener Entscheidung gerade vorsorglich festgehalten, dass eine vollständige Leistungskürzung nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist, sagt Florian Rödl, Rechtswissenschaftler der Freien Universität Berlin. „Ich halte das im Grundsatz auch für schlüssig: Genauso, wie man seine Goldbarren verkaufen muss, bevor man Grundsicherung bezieht, kann man auch keine Grundsicherung beziehen, wenn man seine Arbeitsleistung anbieten könnte“, sagt der Sozialrechtler.

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Er schränkt allerdings ein: „Den Entzug der Leistungen an Meldeversäumnisse zu knüpfen, greift da freilich sehr weit vor.“ Denn wenn man den Termin wahrgenommen hätte, wäre man noch lange nicht in Arbeit gekommen.

Da es um das Existenzminimum geht, ist die verfassungsgerichtliche Prüfung der Verhältnismäßigkeit besonders streng. „Das war nach meinem Verständnis die Pointe der Entscheidung von 2019“, sagt Rödl. Insofern werde es von der konkreten Ausgestaltung abhängen. „Nach drei unbeantworteten Briefen an den Betroffenen, alles zu streichen, dürfte nach meiner Einschätzung nicht halten“, meint der Sozialrechtler. „Hingegen eine Streichung nach einer aufsuchenden Prüfung, die vor allem kriminellen Missbrauch abstellen soll, durchaus.“

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