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Umstrittener FahrdienstUber in ganz Deutschland verboten

Krachende Niederlage für die umstrittene US-Firma Uber: Dessen Dienst Uber Pop ist nach einem Gerichtsurteil deutschlandweit verboten. In Frankfurt und München will Uber aber zunächst weitermachen. 18.03.2015 - 15:23 Uhr aktualisiert Artikel anhören

Der Fahrdienst ist in ganz Deutschland verboten, sofern die Fahrer keine Genehmigung einer Behörde vorweisen können.

Foto: Reuters

Frankfurt. Das umstrittene US-Unternehmen Uber darf in Deutschland keine Personenfahrten mehr über seinen Internet-Dienst UberPop vermitteln. Das Landgericht Frankfurt hat dies in einer Grundsatzentscheidung am Mittwoch für wettbewerbswidrig erklärt. Den Privatfahrern fehle die dafür notwendige Lizenz. Uber stifte damit die Fahrer zum Rechtsbruch an.

Beim Service UberPop bieten Privatleute mit ihren Autos über eine App ihre Fahrdienste an. Uber hat seinen Service in den fünf Großstädten Frankfurt, Berlin, Hamburg, München und Düsseldorf angeboten. In all diesen Städten sind Behörden oder Gerichte gegen Uber vorgegangen. In Frankfurt hatte nun das deutsche Taxigewerbe geklagt.

Uber nannte das Verbot von UberPop einen Verstoß gegen die europäische Niederlassungsfreiheit und kündigte Schritte gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil an. Man werde den Dienst UberPop in Frankfurt und München weiterhin anbieten. In der Taxibranche stieß das Urteil dagegen auf einhellige Begeisterung.

Der Streit um Uber
Uber vermittelt über seine Smartphone-App Uber Pop zwischen Fahrern und Gästen – dafür kassiert das Unternehmen eine Provision, die in der Regel 20 Prozent des Fahrpreises beträgt.
Der Fahrdienst macht der Taxi-Branche Konkurrenz. Er expandiert aggressiv, in Deutschland bedient er große Städte wie Berlin, Frankfurt, Hamburg und Düsseldorf. Das Unternehmen hat seit der Gründung 2009 rund 3,9 Milliarden Dollar Kapital erhalten, unter anderem von Google und Goldman Sachs.
Streit gibt es vor allem um den Dienst Uber Pop, über den private Autobesitzer Fahrdienste anbieten (über Uber Black bekommen Nutzer Mietwagen mit Fahrer). In Deutschland haben mehrere Gerichte das Angebot zwischenzeitlich verboten. Viele Chauffeure haben keinen Personenbeförderungsschein – den brauchen sie aber, um auf gewerblicher Basis Fahrgäste befördern zu dürfen.
Uber stuft die Fahrten als Mitfahrgelegenheiten ein: Wer als privater Fahrer andere mitnimmt und dafür Spritgeld nimmt, benötigt auch keinen Personenbeförderungsschein. Allerdings empfiehlt das Unternehmen einen Preis, der über den Betriebskosten liegen dürfte – damit bewertet das Personenbeförderungsgesetz die Fahrt als gewerblich.
Uber ist sich der gesetzlichen Beschränkungen offenbar bewusst – das Unternehmen fordert immer wieder, die rechtlichen Rahmenbedingungen an neue Fahrdienste anzupassen.

Die Genossenschaft Taxi Deutschland sprach von einem „ausgesprochen guten Tag“. „Wir freuen uns, wir haben heute Recht erhalten“, sagte Dieter Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft. Ubers Geschäftsmodell basiere auf „Rechtsbruch“. Auch der BZP, Deutscher Taxi- und Mietwagenverband, begrüßte die Entscheidung des Gerichts. „Endlich ist auf juristischer Ebene in der Sache entschieden worden, dass Ubers Geschäftsmodell gegen das Personenbeförderungsgesetz verstößt“, kommentierte Michael Müller, Präsident des BZP.

Die Frankfurter Handelskammer hatte bereits vor dem Urteil in der mündlichen Verhandlung deutlich gemacht, dass Uber gegen das Personenbeförderungsgesetz verstoße. Es handle sich bei dem Dienst UberPop um eine vertraglich geregelte Beförderung gegen Entgelt und nicht um einen Mitfahrdienst zum Selbstkostenpreis. Ubers Anwälte hatten diese Auffassung mit dem Argument zurückgewiesen, jeder Nutzer könne letztlich selbst entscheiden, was er für die Fahrt bezahle.

Der Kammervorsitzende Joachim Nickel hatte außerdem auf den mangelhaften Rechtsschutz für Anbieter und Nutzer der Fahrten hingewiesen. Außerdem zahle Uber – mit Europasitz in den Niederlanden – keine Steuern in Deutschland. Die Firma sei Teil des europäischen Binnenmarkts, entgegneten deren Anwälte. Jeder Fahrer müsse sein Einkommen auch in Deutschland versteuern.

Uber kann gegen das Urteil, dessen genaue Begründung erst in drei Wochen vorliegt, Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt einlegen. Allerdings könnte das Taxigewerbe schon jetzt dafür sorgen, dass das Urteil vollstreckt wird. Dafür müsste Taxi Deutschland 400.000 Euro beim Gericht hinterlegen.

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dpa
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