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Ostsee-Pipeline„Pokerspiel“ mit Energiepreisen: Baerbock gegen Betriebserlaubnis für Nord Stream 2

Die Grünen-Chefin sieht in der Inbetriebnahme der Pipeline einen Verstoß gegen das EU-Recht. Der russische Botschafter rechnet jedoch mit der Unterstützung der kommenden Bundesregierung. 20.10.2021 - 08:03 Uhr Artikel anhören

Die Grünen-Chefin will dem Bericht zufolge nicht, dass sich Deutschland erpressen lasse.

Foto: Reuters

Berlin. Grünen-Chefin Annalena Baerbock hat sich dafür ausgesprochen, zunächst keine Betriebsgenehmigung für die Ostsee-Erdgaspipeline Nord Stream 2 zu erteilen. Nach europäischem Energierecht müsse der Betreiber der Pipeline „ein anderer sein als derjenige, der das Gas durchleitet“, sagte Baerbock der Funke Mediengruppe einem Vorbericht zufolge. „Solange das ein und derselbe Konzern ist, darf die Betriebserlaubnis nicht erteilt werden.“

Baerbock warf Russland ein „Pokerspiel“ mit den Energiepreisen vor und mahnte: „Wir dürfen uns nicht erpressen lassen.“ Zuvor hatte Russland einem Medienbericht zufolge von Deutschland eine Zertifizierung der Pipeline noch vor der Frist am 8. Januar verlangt.

Der Russische Botschafter in Deutschland, Sergej Netschajew, erwartet nach eigenen Angaben jedoch, dass auch die kommende Bundesregierung an der Erdgas-Fernleitung Nord Stream 2 festhalten wird. „Das Projekt entspricht den Interessen der deutschen Wirtschaft und der Bevölkerung. Es garantiert die Energiesicherheit“, sagte Netschajew der „Berliner Zeitung“.

Außerdem sei es ein Projekt mehrerer europäischer Länder. Erdgaslieferungen seien „kein politisches Druckmittel“ für Russland, „sondern ein gutes Geschäft für alle Beteiligten“, sagte Netschajew.

Unterdessen teilten die Betreiber der Pipeline mit, nicht ohne die ausstehende Zertifizierung durch deutsche Behörden mit dem Gastransport starten zu wollen. „Nord Stream 2 trifft alle notwendigen Vorkehrungen, um die Einhaltung geltender Regeln und Vorschriften zu gewährleisten“, hieß es bei der Nord Stream 2 AG auf Anfrage. „Dazu gehört auch das deutsche Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das die EU-Gasrichtlinie in deutsches Recht umsetzt.“

Die Bundesnetzagentur prüft derzeit den Antrag auf eine Zertifizierung der Pipeline.

Foto: Reuters

Bei der Bundesnetzagentur läuft gemäß der EU-Gasrichtlinie noch ein Zertifizierungsverfahren zur Anerkennung der Nord Stream 2 AG als Unabhängiger Transportnetzbetreiber. Sollte Nord Stream 2 den Gastransport vor Abschluss dieses Verfahrens aufnehmen, könnte die Bonner Behörde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten und Bußgelder verhängen.

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Die Behörden hatte bereits Anfang Oktober mitgeteilt, es sei „nicht auszuschließen, dass in Kürze eine Inbetriebnahme eines Stranges der Verbindungsleitung erfolgen wird“ und Zweifel an der der Einhaltung aller Vorschriften im laufenden Betrieb angedeutet. Die Nord Stream 2 AG geht in Deutschland und auf EU-Ebene gegen Teile der EU-Gasrichtlinie beziehungsweise deren Geltung für die Pipeline vor.

Hinter der Nord Stream 2 AG steht der russische Gasmonopolist Gazprom. Gazprom hatte im September die Fertigstellung der Leitung bekanntgegeben. Die Pipeline wurde je zur Hälfte von Gazprom und den fünf Unternehmen OMV, Wintershall Dea, Engie, Uniper und Shell finanziert. Durch die 1230 Kilometer lange Pipeline von Russland nach Deutschland sollen jährlich 55 Milliarden Kubikmeter Gas geliefert werden.

rtr, dpa
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