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  4. Schuldenbremse, keine Steuererhöhung und mehr Investitionen sind unvereinbar, sagt Bert Rürup

Kommentar – Der ChefökonomStaatsfinanzen: Die Regierung sollte nicht nur neue Prioritäten setzen – sondern auch alte streichen

Die sich anbahnende Ampelkoalition will mehr investieren, keine Steuern erhöhen und die Schuldenbremse einhalten. Das wird nicht möglich sein, meint Bert Rürup. 29.10.2021 - 04:00 Uhr Artikel anhören

In ihrem Sondierungspapier weisen SPD, Grüne und FDP an verschiedenen Stellen darauf hin, dass insgesamt ein hoher Investitionsbedarf bestehe.

Foto: imago images/Chris Emil Janßen

Der Grundgedanke der Schuldenbremse ist einfach: Von schweren Rezessionen abgesehen sollen die Ausgaben des Staates durch dessen laufende Einnahmen finanziert werden. Da Regierungen dazu neigen, mehr Geld auszugeben, als sie über Steuern einnehmen, muss die Neuverschuldung durch die Verfassung begrenzt werden.

Und so schrieben Bund und Länder im Frühjahr 2009 in seltener Einigkeit ins Grundgesetz, dass – nach einigen Jahren des Übergangs – das strukturelle Defizit des Bundes künftig nicht mehr als 0,35 Prozent in Relation zum Bruttoinlandsprodukt betragen dürfe.

Und da die Länder auf den ihnen zugedachten Spielraum von 0,15 Prozent verzichteten, wurde ihnen gar kein struktureller Neuverschuldungsspielraum zugebilligt. Ein Aussetzen der Schuldenbremse ist bei besonderen Ereignissen wie etwa Naturkatastrophen oder schweren Rezessionen wie infolge der Coronapandemie möglich. Die dann gemachten zusätzlichen Schulden müssen allerdings planmäßig getilgt werden – was den künftigen finanziellen Spielraum einschränkt.

In dieser Situation befinden sich die Ampelkoalitionäre in spe. In ihrem Sondierungspapier weisen SPD, Grüne und FDP an verschiedenen Stellen darauf hin, dass insgesamt ein hoher Investitionsbedarf bestehe und sie gewillt seien, die erforderlichen staatlichen Investitionen zu tätigen und gleichzeitig private Investitionen zu stimulieren. Alle drei Parteien suggerieren, dass staatliche Investitionen stets gute Ausgaben seien – was im Gegenzug bedeutet, dass Staatskonsum a priori weniger gut sei.

Das muss aber keineswegs der Fall sein: Zum einen sind fast regelmäßig aus dem Ruder laufende Kosten bei öffentlichen Bauvorhaben kaum ein Ausweis von besonders gut angelegten Steuermitteln – auch wenn so die staatlichen Investitionsausgaben in die Höhe getrieben werden. Zum anderen sind öffentliche Bauinvestitionen, etwa der Ausbau von Kinderbetreuungsstätten, ohne zusätzliches Personal sinn- und wertlos.

Nicht alle Investitionen sind auch Investitionen

Zudem verbergen sich hinter den im Bundeshalt für das Jahr 2021 ausgewiesenen Investitionen in Höhe von 62 Milliarden Euro lediglich gut acht Milliarden Euro echte eigene Sachinvestitionen. Der weit größere Teil sind Investitionszuschüsse an andere Gebietskörperschaften oder private Einrichtungen.

Im Wortlaut

Ampel-Sondierung von SPD, Grünen, FDP: Das ist das Ergebnispapier

Selbst das im vergangenen Frühjahr ausgelaufene Baukindergeld zählte zu den Investitionsausgaben des Bundes, wenngleich diese Mittel auch dann flossen, wenn lediglich eine gebrauchte Immobilie den Besitzer wechselte.

Die Unschärfe des Investitionsbegriffs ist es auch, die die große Diskrepanz erklärt, die zwischen den vom Bundesfinanzministerium für 2020 ausgewiesenen 50 Milliarden Euro Bundesinvestitionen und jenen 28 Milliarden Euro besteht, die das Statistische Bundesamt in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen unter dieser Position ausweist. Kurzum, nicht alle Ausgaben, die als Investition deklariert werden können, sind das, was landläufig unter Investition verstanden wird.

Vor diesem Hintergrund macht es Sinn, dass die Schuldenbremse keinen Unterschied zwischen scheinbar guten Schulden für Investitionen und scheinbar schlechten Schulden für konsumtive Ausgaben macht.

So lässt das Grundgesetz dem Parlament freie Hand, ob eine Regierung ihre laufenden Einnahmen dazu verwendet, mehr Polizisten einzustellen, um die innere Sicherheit zu erhöhen, oder ob sie das Geld in den Bau eines neuen Flughafens, einer Forschungseinrichtung oder in neue Dienstwagen investiert.

Angesichts dieser Unschärfe ist Skepsis gegenüber Überlegungen angebracht, staatliche Investitionsfonds oder Investitionsgesellschaften zu etablieren, um so die Vorschriften der Schuldenbremse und damit des Grundgesetzes umgehen zu können – unabhängig davon, ob man diese Schuldenregel für eine kluge Vorschrift hält.

Regierung sollte nicht nur neue Prioritäten setzen – sondern auch alte streichen

Nun ist unstrittig, dass die Dekarbonisierung der Wirtschaft, die Digitalisierung der Verwaltung und die Alterung der Gesellschaft wahrlich große Herausforderungen für die Politik darstellen, die sehr viel Geld kosten werden – und zwar gleichermaßen investive und konsumtive Mittel.

Genauso unstrittig dürfte allerdings sein, dass es zahlreiche Subventionen und Steuervergünstigungen gibt, deren Lenkungswirkung aus heutiger Sicht fragwürdig sind. Die hohe Kunst des Regierens sollte sich jedoch nicht darin erschöpfen, neue Prioritäten zu setzen, sondern gleichermaßen darin, sich von überkommenen Prioritäten zu verabschieden und damit Förderungen zu streichen.

Prof. Bert Rürup ist Präsident des Handelsblatt Research Institute (HRI) und Chefökonom des Handelsblatts. Er war viele Jahre Mitglied und Vorsitzender des Sachverständigenrats sowie Berater mehrerer Bundesregierungen und ausländischer Regierungen. Mehr zu seiner Arbeit und seinem Team unter research.handelsblatt.com.

Foto: Handelsblatt

Sollte es Konsens bei den zukünftigen Regierungsparteien sein, dass es kein Einsparpotenzial gibt und dass der Staat mehr Geld braucht, um alle bisherigen und alle anstehenden Aufgaben bewältigen zu können, wären breite Steuererhöhungen ein angemessener Weg, Finanzierungsprobleme zu lösen.

Dies wurde in den Sondierungsgesprächen zwar ausgeschlossen, könnte aber geändert werden. Die Regierung steht also keineswegs vor der alleinigen Alternative, entweder via Kreditaufnahme zu investieren oder das Grundgesetz zu achten und dafür auf Investitionen zu verzichten.

Zu den verdrängten Wahrheiten gehört freilich, dass auch das Grundgesetz geändert werden kann. Im Schnitt gibt es drei bis vier Grundgesetzänderungen in jeder Legislaturperiode. Nötig dazu sind Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat, was einen parteiübergreifenden Konsens erfordert.

Was bei Einführung der Schuldenbremse möglich war, muss heute keineswegs ausgeschlossen sein. Schließlich stöhnen auch unionsregierte Bundesländer unter den rigiden Haushaltsvorgaben durch Artikels 109 des Grundgesetzes.

Schulden sind nicht immer schlecht

Ausgangspunkt von vorurteilsfreien Überlegungen sollte sein, dass Schulden eben nicht a priori schlecht sind, wie es die derzeitige Schuldenbremse impliziert. Praktisch kein Unternehmen verzichtet auf den Einsatz von Fremdkapital, selbst „Gewinnmaschinen“ wie Apple oder Microsoft begeben Anleihen.

Solange die Gläubiger keine Zweifel daran haben, dass auf Dauer angelegte Aktiengesellschaften oder Staaten ihre Anleihen am Ende der Laufzeit durch die Begebung neuer Anleihen ablösen können, besteht keine Veranlassung dazu, diese Schuldvolumina zu tilgen.

Nicht die Höhe der Schuldenstandsquote ist die entscheidende Größe für die Widerstandsfähigkeit eines Staates gegenüber Gläubigern, sondern seine Fähigkeit, fällige Zinszahlungen problemlos aus den laufenden Einnahmen bedienen zu können.

Ein geeignetes Maß für diese Fähigkeit ist die Zins-Steuer-Quote, also der Anteil der Zinsausgaben am Steueraufkommen. Daher spricht viel dafür, eine gesetzliche Obergrenze der Verschuldung an dieser Quote festzumachen. Betrug diese Quote Mitte der 1990er-Jahre in Deutschland rund 15 Prozent, so liegt sie derzeit bei rund zwei Prozent, Tendenz fallend.

Nun werden die Zinsen sicher irgendwann wieder steigen, auch in Deutschland. Doch richtigerweise hat der Bund die seit einigen Jahren anhaltende Niedrigzinsphase genutzt, um seine Finanzierung langfristig zu sichern, beispielsweise durch zehn- oder gar 30-jährige Staatsanleihen. Andere Staaten wie Österreich haben sogar 100-jährige Anleihen emittiert.

Bis eine Zinswende sich in den öffentlichen Haushalten merklich niederschlagen würde, vergingen daher viele Jahre und der Staat hätte ausreichend Zeit, sein Ausgabeverhalten dieser Entwicklung anzupassen.
Solche eine an der Zins-Steuer-Quote orientierte Schuldenbremse wäre die klügere Option, da sie in unmittelbarer Beziehung zum finanzpolitischen Handlungsspielraum stünde. Zudem könnte die Niedrigzinsphase genutzt werden, um mit staatlichen Investitionen und der damit verbundenen Modernisierung des staatlichen Kapitalstocks die Wachstumsperspektiven zu verbessern.

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