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Führerschein umtauschenDiese Jahrgänge sind 2024 vom Führerschein-Umtausch betroffen

Heute ist der Stichtag für Millionen Menschen, die ihren Führerschein umtauschen müssen. Hintergrund ist eine EU-Regelung. Erfahren Sie, welche Jahrgänge als Nächstes betroffen sind. 19.01.2024 - 15:26 Uhr Artikel anhören

Viele Menschen in Deutschland müssen perspektivisch ihren Führerschein umtauschen.

Foto: dpa

Düsseldorf. Millionen Deutsche müssen aktuell und in den kommenden Jahren ihren Führerschein durch einen neuen ersetzen lassen. Dem Pflichtumtausch gehen EU-Vorgaben voraus. Führerscheine müssen beispielsweise EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein. Doch wer genau ist zum Umtausch verpflichtet? Was kostet die Rückgabe des alten Dokuments – und welche Fristen müssen eingehalten werden? Antworten auf die häufigsten Fragen.

Führerschein umtauschen: Welcher Führerschein verliert seine Gültigkeit?

Jeder deutsche Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, müssen Besitzer perspektivisch umtauschen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich bei dem Dokument um den grauen oder rosafarbenen Papierführerschein oder bereits um eine Plastikkarte handelt. Schätzungen zufolge müssen rund 43 Millionen Bundesbürger ihre Fahrerlaubnis auswechseln. Der Prozess verläuft schrittweise. 

Fristen: Bis wann muss ich meinen alten Führerschein umtauschen?

Wer wann zum Umtausch verpflichtet ist, entscheidet entweder das Geburtsjahr des Führerscheinbesitzers oder das Ausstellungsdatum. Bei Führerscheinen, die Behörden bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt haben, richtet sich die Frist nach dem Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers. Bürger, die danach ihren Führerschein erhalten haben, müssen sich am Ausstellungsjahr orientieren. 

Führerschein umtauschen: Welche Jahrgänge sind als Nächstes betroffen?

Die nächste Gruppe hat bis heute, den 19. Januar 2024, Gelegenheit, den alten Führerschein umzutauschen. Betroffen sind erneut Führerscheine, die bis Ende des Jahres 1998 ausgestellt wurden. Diesmal mussten alle, die zwischen 1965 und 1970 geboren wurden, aktiv werden. Die folgenden zwei Tabellen geben einen Überblick über alle weiteren Fristen.

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Quelle: Bundesamt für Justiz

Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:

Quelle: Bundesamt für Justiz

Nach dem Umtausch ist der neue Führerschein 15 Jahre lang gültig.

Wo tausche ich meinen alten Führerschein um?

Die Fahrerlaubnisbehörde am eigenen Wohnsitz koordiniert den Umtausch der Führerscheine. Das gilt auch für deutsche Staatsbürger, die im EU-Ausland wohnen. Termine lassen sich in der Regel telefonisch, über den Webauftritt der Behörde oder per E-Mail vereinbaren. Mitzubringen sind:

  • Personalausweis oder Reisepass,
  • ein biometrisches Passfoto,
  • der aktuelle Führerschein.

Weder Sehtest noch anderweitige Prüfungen müssen Bürger beim Umtausch des Führerscheins absolvieren. Es handelt sich allein um einen Verwaltungsprozess, die Fahrerlaubnis bleibt weiterhin gültig. 

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Was kostet der Führerschein-Umtausch in Deutschland?

Der Umtausch des Führerscheins kostet eine Gebühr in Höhe von etwa 25 Euro.

Was passiert, wenn man den Führerschein nicht rechtzeitig umtauscht?

Bei Versäumnis droht ein Bußgeld in Höhe von zehn Euro. In Ausnahmefällen kann die Behörde von einer Geldbuße absehen. Juristisch gilt: Wer seinen Führerschein nicht rechtzeitig umtauscht, besitzt zwar kein gültiges Dokument mehr, ist jedoch nach wie vor im Besitz seiner Fahrerlaubnis. Es bietet sich daher an, frühzeitig einen Termin bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu vereinbaren.

Kann ich meinen alten Führerschein als Andenken behalten?

Ja, das veraltete Dokument kann als Andenken im persönlichen Besitz bleiben, sofern es zuvor von der Fahrerlaubnisbehörde ungültig gemacht wurde.

Führerschein 2024: Neue EU-Richtlinie erwartet

Seit März 2023 steht ein Entwurf zur Führerscheinrichtlinie der EU-Kommission zur Debatte, der 2024 verabschiedet werden soll. Nachdem der Verkehrsausschuss des EU-Parlaments bereits gegen Empfehlungen wie ein Nachtfahrverbot für Fahranfänger oder Tempolimits für Führerscheinklassen abgestimmt hat, werden mitunter noch folgende Änderungen diskutiert:

  • Verpflichtende Selbstauskunft bei Führerschein-Erneuerungen für Senioren ab 70 Jahren
  • Angehobenes Gewichtslimit von derzeit 3,5 auf 4,25 Tonnen für Führerschein-Inhaber der Klasse B (nur bei Fahrzeugen mit alternativen Kraftstoffen)
  • Gesundheitschecks für alle, die einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnisklasse stellen, ihren Führerschein umtauschen oder verlängern.
  • Führerscheine für Motorräder, Autos und Traktoren sollen mindestens 15 Jahre und Führerscheine für Lkw und Busse mindestens fünf Jahre gültig sein.
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Erst im Mai kommenden Jahres will das Europaparlament Medienberichten zufolge über die Führerscheinreform entscheiden.

Erstveröffentlichung: 27. September 2022, 17:16 Uhr (zuletzt aktualisiert am 19.01.2024, 14:14 Uhr).

nb
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