Kreditinstitute: Streit um Sparverträge: Finanzaufsicht stellt sich gegen Sparkassen
Vielen Sparkassen drohen enorme Rückzahlungen aus Sparverträgen. Die Finanzaufsicht Bafin stellt sich gegen die Geldhäuser und stützt Verbraucher.
Foto: imago images/Marius SchwarzFrankfurt. Die Finanzaufsicht Bafin greift in den Streit um die korrekte Zinsberechnung in Prämiensparverträgen ein. Sie geht davon aus, dass die Kreditinstitute, vielfach Sparkassen, falsche Zinsklauseln verwendet und den Kunden zu wenig Zinsen gutgeschrieben haben.
Zudem monierte die Behörde am Mittwoch, dass die Sparkassen nicht dazu bereit seien, ihren Kunden von sich aus Lösungen anzubieten, also Geld nachzuzahlen. Dabei enthalten viele der Verträge unwirksame Zinsklauseln. Die Bafin verweist dabei auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2004.
Konkret empfiehlt die Finanzaufsicht Verbrauchern daher, „ihre Prämiensparverträge sorgfältig zu überprüfen“. Sie rät Bankkunden sogar, sich an Verbraucherzentralen oder Anwälte zu wenden, um mögliche Rechtsansprüche geltend zu machen und um deren Verjährung zu unterbrechen. Zugleich prüft die Aufsicht, ob und inwiefern sie weiter gegen die Kreditinstitute vorgehen kann.
Erster „Verbraucheraufruf“ der Bafin überhaupt
Der „Verbraucheraufruf“ der Bafin – der erste überhaupt – ist der vorläufige Höhepunkt eines Konflikts, der seit Längerem schwelt. So sind in der Auseinandersetzung über die korrekte Zinsberechnung bundesweit bereits etliche Klagen anhängig, Verbraucherschützer gehen im Zuge sogenannter Musterfeststellungsklagen gegen Sparkassen vor.
Laut den Verbraucherzentralen stehen Kunden in vielen Fällen Nachzahlungen von mehreren Tausend Euro zu. Betroffen von der Bafin-Empfehlung sind wahrscheinlich Hunderttausende Kunden.
Angesichts der laufenden Verfahren ist es umso bemerkenswerter, dass die Bafin sich nun auf die Seite der Verbraucher und gegen die Sparkassen stellt. Ein Fall liegt sogar schon beim BGH. Bislang wurde daher erwartet, dass erst ein Urteil des obersten deutschen Zivilgerichts explizit zur Zinsberechnung in Prämiensparverträgen für eine klare Regelung sorgt.
Zuvor hatten Lobbyverbände der Banken und Verbraucherschützer zusammen mit der Bafin bereits versucht, sich auf ein generelles Verfahren zu verständigen. Die Finanzaufsicht teilte allerdings mit, dass ein entsprechender „runder Tisch“ zuvor keine „kundengerechten Lösungen“ gebracht habe. Verbraucherschützer kreiden den Sparkassen an, sie hätten die Gespräche scheitern lassen.
Aus Sicht von Klaus Müller, Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands, zeigt das Verhalten der Sparkassen, „dass sie an einer einvernehmlichen Lösung trotz klarer Rechtsprechung offenbar nicht interessiert sind“.
Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband wies die Vorwürfe zurück. Die Sparkassen hätten die Berechnungsmethode für neue und laufende Verträge nach dem BGH-Urteil 2004 angepasst. „Wir halten diese von Sparkassen vorgenommene Änderung nach den Vorgaben des BGH für zulässig.“
Sparkassen drohen theoretisch Milliardenforderungen
Der Streit dreht sich im Wesentlichen um lang laufende Prämiensparverträge von Sparkassen, die meist in den 1990er-Jahren abgeschlossen wurden. Diese Verträge funktionieren in der Regel so: Kunden erhalten neben dem variablen Grundzins auf ihren gesamten angesparten Betrag eine Prämie auf die jeweils in einem Jahr eingezahlte Summe. Die Prämie steigt im Zeitverlauf. In vielen Verträgen bekommen die Kunden ab dem 15. Sparjahr die höchste Prämienstufe und damit 50 Prozent ihrer in dem Jahr eingezahlten Sparbeträge als Bonus.
Solche Sparverträge dürfen Sparkassen nach Erreichen der höchsten Bonusstufe kündigen. Auch um die Möglichkeit der Kündigung gab es Zoff – und erst deshalb haben Verbraucherschützer vielfach die Zinsen nachberechnet.
Im Kern geht es dabei um die Frage, wie der variable Grundzins im Zeitverlauf berechnet wird und welcher Referenzzins dabei zu verwenden ist. Verbraucherschützer und Anlegeranwälte argumentieren, dass der Referenzzins ein langfristiger und somit höherer Zins sein müsse, weil es sich um langfristige Sparverträge handele.
Die Sparkassen, gegen die bereits Klagen laufen, erklären dagegen, ihre Zinsklauseln seien wirksam und angemessen.
Nach Berechnungen der Verbraucherzentrale Bayern stehen Kunden verschiedener Geldhäuser im Schnitt rund 4600 Euro an Nachzahlungen zu. Kalkuliert man mit diesem Betrag auf die mehr als 300.000 bundesweit gekündigten Prämiensparverträge, käme die gigantische Nachforderungssumme von rund 1,4 Milliarden Euro auf die Sparkassen zu – und theoretisch noch viel mehr. Denn es könnten auch Kunden, deren Verträge noch laufen, Zinsen nachfordern.