Cum-Ex-Affäre: M.M. Warburg hält an verdächtigen Managern fest
Die Privatbank gibt bei der Aufarbeitung der Cum-Ex-Affäre ein zweifelhaftes Bild ab.
Foto: BloombergDüsseldorf. Es klang wie eine Kehrtwende: „Die steuerliche Beurteilung der Cum-Ex-Geschäfte durch die Warburg Gruppe hat sich als falsch erwiesen“, teilte die Hamburger Privatbank im Juli mit. „Die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands von M.M. Warburg & Co missbilligen unrechtmäßige Steuergestaltungen jeder Art.“
Das ist neu, denn bislang hatte Warburg die Cum-Ex-Geschäfte immer verteidigt. Die lateinische Wortkombination bezeichnet eine Art des Aktienhandels, bei dem sich die Beteiligten mehr Steuern erstatten ließen, als sie zahlten. Trotzdem beschäftigt die Hamburger Traditionsbank immer noch Mitarbeiter, die in diese Geschäfte verwickelt waren.
Nur einzelne belastete Warburg-Manager sind inzwischen ausgeschieden. Im Juni 2021 bestätigte der Bundesgerichtshof eine fünfjährige Haftstrafe für den ehemaligen Generalbevollmächtigten der M.M. Warburg. Im Februar 2022 erhielt der ehemalige Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren. Für den langjährigen Bankchef Christian Olearius ist ein Platz auf der Anklagebank schon reserviert. Er streitet jede Schuld ab.
Die drei Manager eint, dass sie nicht mehr für die M.M. Warburg arbeiten. Der verurteilte Geschäftsführer hat das Haus verlassen, der ehemalige Generalbevollmächtigte ist seit Langem in Rente, Olearius hat – auch auf Druck der Bafin – alle Ämter abgegeben. Andere beschuldigte oder gar angeklagte Mitarbeiter jedoch sind weiterhin im Dienst.
Die Warburg Bank ist nicht die einzige, die nur bedingt personelle Konsequenzen aus der Cum-Ex-Affäre zieht. In zahlreichen Geldinstituten und Kanzleien arbeiten ebenfalls Manager und Anwälte, denen die Staatsanwaltschaften auf den Fersen sind. In aller Regel lassen ihre Firmen sie unbehelligt.
Der Umfang der Ermittlungen hat ein nie da gewesenes Ausmaß erreicht: Mehr als 1600 Personen sind verdächtig, die Zahl der vom Cum-Ex-Skandal betroffenen Finanzinstitute liegt jenseits der 100. In manchen Häusern wie der Deutschen Bank, JP Morgan oder Macquarie gibt es eine hohe zweistellige Zahl von Beschuldigten.
Beschuldigte waren informiert
So entsteht ein Paradox, das im Fall der Warburg Bank besonders augenfällig ist. Auf ihrer Internetseite hat die M.M. Warburg eine eigene Rubrik für Cum-Ex eingerichtet. Dort werden die Geschäfte erklärt und die Kosten für die Bank vorgerechnet. Die Führung bestätigt, dass man Cum-Ex falsch beurteilt habe. Man wolle in Zukunft kein Geschäft mehr mit Steuerhinterziehung machen.
Trotzdem blieben der Bank Mitarbeiter erhalten, die der Steuerhinterziehung beschuldigt werden. Das Landgericht Bonn hat die Anklagen gegen zwei weitere leitende Angestellte des Instituts bereits zugelassen. Beide bestreiten die Vorwürfe. Die Bank hat keine Schritte unternommen, sich von ihnen zu trennen.
Einer der Männer war für die Abwicklung der Cum-Ex-Geschäfte zuständig, also den Aktienhandel. Dabei pflegte er einen engen Austausch mit Londoner Händlern, die inzwischen wegen Steuerhinterziehung verurteilt wurden. Der andere Manager war in die Genehmigung der Transaktionen eingebunden.
>> Hören Sie dazu auch unseren Podcast: Christian Olearius – Wirtschaftskapitän auf falschem Kurs
Noch kritischer für die M.M. Warburg ist die Personalie ihres neuen Generalbevollmächtigten. Er ist der Nachfolger des Mannes, der für fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis kommt. Die beiden arbeiteten in Sachen Cum-Ex offenbar eng zusammen. Er ist zwar bislang nicht angeklagt, steht aber auf der Liste der weiteren Beschuldigten aus dem Warburg-Umfeld.
Am 19. Oktober 2010 schickte der damalige Generalbevollmächtigte seinem späteren Nachfolger den Aufsatz des Hamburger Finanzbeamten Jan-Willem Bruns mit dem Titel „Leerverkäufe und missbräuchliche Gestaltungen“. Der Autor beschrieb darin ziemlich genau das Geschäftsmodell, mit dem die M.M. Warburg Cum-Ex-Handel betrieb.
Seine Einschätzung: besonders schwere Steuerhinterziehung. Der Generalbevollmächtigte schrieb zu dem Aufsatz in seiner Mail: „Vielleicht ist er als Vorbereitung auf die Geschäfte der nächsten Saison hilfreich.“
Der neue Generalbevollmächtigte der M.M. Warburg war somit über die mögliche Strafbarkeit von Geschäften informiert, mit denen seine Bank Millionen verdiente. Dies gilt auch für den ehemaligen Chefjuristen der Bank. Er ist inzwischen aus Altersgründen in Rente. Zu den Vorwürfen wollte er sich nicht äußern.
Sowohl der ehemalige Chefjurist der M.M. Warburg als auch sein Nachfolger sind der schweren Steuerhinterziehung beschuldigt. Beide waren sich offensichtlich der Cum-Ex-Geschäfte bewusst, welche die Bank heute selbst als strafbar einschätzt. Die Bank wollte sich auf Nachfrage des Handelsblatts nicht zu den Personalien äußern.
Das Dilemma der Banken
M.M. Warburg Bank und andere Banken befinden sich in einer komplizierten Situation. Denn der Spielraum für arbeitsrechtliche Konsequenzen ist begrenzt.
„Wird gegen einen Bankmitarbeiter wegen einer Straftat im Dienst, beispielsweise Steuerhinterziehung, ermittelt, kann bereits der dringende Verdacht eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen“, sagt Arbeitsrechtler Frank Wilke von der Kanzlei Görg. Gerade Banker in höheren Positionen müssen sich gesetzestreu verhalten.
Eine Kündigung kann allerdings sehr schwierig sein. „Das gilt vor allem dann, wenn die Bank, entweder ihre Führung oder der Vorgesetzte selbst, Kenntnis von den illegalen Geschäften hatte, das Handeln des Mitarbeiters duldete oder diesen sogar anwies, entsprechend zu handeln“, sagt Arbeitsrechtlerin Annette Rölz von der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner. „Es ist möglich, dass sich ein Arbeitnehmer strafbar gemacht hat, das Unternehmen ihn aber trotzdem nicht entlassen kann.“
So gilt im Arbeitsrecht, was auch in anderen Bereichen der Anstellung zutrifft: Niemand darf innerhalb eines Unternehmens ohne Weiteres dafür bestraft werden, den Regeln des Unternehmens gefolgt zu sein.
Till Heimann, Arbeitsrechtler bei der Kanzlei Kliemt, erklärt: „Wenn ein wegen Steuerhinterziehung beschuldigter Mitarbeiter beweisen kann, dass er auf Anweisung des Unternehmens gehandelt hat, kann das die Durchsetzung der Kündigung vor Gericht erheblich erschweren.“
Trotz aller rechtlichen Unsicherheiten ist es freilich für eine Bank extrem unglücklich, wenn zugleich ihr Chefjurist und ihr Generalbevollmächtigter unter dem Verdacht der schweren Steuerhinterziehung stehen – auch wenn bis zu einem rechtskräftigen Strafurteil die Unschuldsvermutung gilt.
Arbeitsrechtler Wilke sagt: „Arbeitsrechtlich spielt das keine Rolle. In dieser Hinsicht kann schon der Verdacht den Arbeitnehmer für seinen Job disqualifizieren.“