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WirecardBGH prüft Ansprüche von Aktionären nach Wirecard-Insolvenz

Zehntausende Aktionäre fordern Schadenersatz von Wirecard. Nach einem Zwischenurteil aus München dürfen sie auf ein wenig Geld hoffen. Nun schaut Karlsruhe sich die Sache an. 16.10.2025 - 15:12 Uhr Artikel anhören
Wirecard: Im Juni 2020 hatte die Wirecard AG Insolvenz angemeldet. Foto: Peter Kneffel/dpa

Karlsruhe. Können Wirecard-Aktionäre im Insolvenzverfahren als einfache Gläubiger Schadenersatz aus der Insolvenzmasse fordern? Mit dieser Frage beschäftigt sich der Bundesgerichtshof (BGH). Am Donnerstag hat das oberste deutsche Zivilgericht über eine Klage der Vermögensverwaltung Union Investment verhandelt. Eine Entscheidung wollen die Karlsruher Richter am 13. November bekanntgeben. (Az. IX ZR 127/24)

Union Investment hat Schadenersatz in Höhe von knapp 10 Millionen Euro zur Wirecard-Insolvenztabelle angemeldet. Sie wirft dem einstigen Dax-Konzern vor, über Jahre ein nicht existentes Geschäftsmodell vorgetäuscht und seine finanzielle Lage falsch dargestellt zu haben. Hätten Anleger die Wahrheit gewusst, hätten sie keine Aktien gekauft, so das Argument.

Doch der Insolvenzverwalter bestreitet die Forderungen. Er hält die Forderungen von Gläubigern wie kreditgebenden Banken oder ehemaligen Angestellten für vorrangig. Die Aktionäre seien nur zu berücksichtigen, falls am Ende des Insolvenzverfahrens Geld übrig bliebe – wonach es nicht aussieht.

Das Oberlandesgericht (OLG) München sah das in dem Verfahren zuletzt anders und entschied im September 2024 in einem Zwischenurteil, dass Aktionäre ihre Ansprüche auf Schadenersatz als einfache Insolvenzforderungen geltend machen können. Eine höchstrichterliche Entscheidung gibt es zu dem Thema bisher aber noch nicht. Daher soll nun der BGH entscheiden.

Bewusstes Risiko oder verfälschter Wille?

Eine klare Tendenz des neunten Zivilsenats wurde in der Verhandlung nicht deutlich. Auf der Seite des Insolvenzverwalters betonten die Anwälte, dass den Anlegern beim Kauf der Aktien das damit verbundene unternehmerische Risiko bewusst gewesen sei. Der Anwalt der Gegenseite hielt dagegen, der freie Wille der Aktionäre beim Aktienkauf sei aufgrund der Täuschung durch Wirecard verfälscht worden und die Investitionsentscheidung daher nicht belastbar.

In Summe geht es in Karlsruhe um viel Geld: Etwa 50.000 Wirecard-Aktionäre haben laut Gericht Schadenersatzforderungen in Höhe von rund 8,5 Milliarden Euro zur Insolvenztabelle angemeldet. Insgesamt fordern die Wirecard-Gläubiger 15,4 Milliarden Euro. Die Insolvenzmasse beträgt aber nur rund 650 Millionen Euro. Voraussichtlich werden die Gläubiger also in jedem Fall nur einen sehr kleinen Teil ihrer Forderungen bekommen.

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Wirecard war jahrelang an der Börse auf einer Erfolgswelle geschwommen und bis in den Leitindex Dax aufgestiegen. Im Juni 2020 brach die Firma aus Aschheim bei München zusammen, nachdem sich 1,9 Milliarden Euro, die angeblich auf Treuhand-Konten in Asien lagen, als nicht existent entpuppten.

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dpa
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